eben bis jetzt nur
mangelhaft. Wir dürfen vor diesen Dingen einfach die Augen nicht verschließen.
Was ist denn hier
eigentlich ein Diktat? Wer sich nicht integrieren will, dem darf man nach drei
Jahren wohl die Frage stellen, warum er denn überhaupt im Lande ist, wenn er
sich nicht integrieren will. Im Gesetzestext heißt es ausdrücklich: Wer nicht
bereit ist, „die Befähigung zur Teilnahme am gesellschaftlichen,
wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich zu erwerben“, der bekommt
eben seinen Bescheid. Da steht es klar und deutlich drinnen.
Es geht sogar so
weit, meine Damen und Herren, dass der Leiter des Wiener Integrationsfonds
zugegeben hat, dass viele türkische Frauen keinen Deutschkurs besuchen dürfen,
weil ihre Männer es ihnen verbieten, das Haus zu verlassen. Mit diesem Gesetz
haben wir also immerhin schon etwas sehr Positives geschaffen: dass nämlich die
türkischen Frauen nunmehr sehr wohl Deutschkurse, die auch sie für die
Integration brauchen, besuchen dürfen.
Es ist doch
wichtig, dass wir bei der Integration genau in diesem Bereich der Einführung in
die Sprachkenntnisse ansetzen. Dass es nicht funktioniert, das auf freiwilliger
Ebene zu tun, hat sich ja erwiesen. Der Anreiz allein genügt sicher nicht.
Und eines ist auch
Faktum, und das wissen alle, die sich mit der Materie beschäftigen: Der
Großteil der arbeitslosen Ausländer ist deshalb nicht vermittelbar, weil sie
die deutsche Sprache nicht sprechen. Max Walch hat das sehr praxisnahe und sehr
brillant geschildert, wie es sich in der Realität abspielt. Deshalb ist dieser
Antrag praxisfremd, nicht zielführend, und er hilft vor allem dem Gastarbeiter
nicht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
18.52
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen
nicht vor. Daher schließe ich die Debatte.
Ich weise den Antrag, über den wir jetzt
die erste Lesung durchgeführt haben, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zu.
Damit haben wir
auch den 6. Punkt der Tagesordnung erledigt.
7. Punkt
Erste Lesung: Antrag der
Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird,
und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des
Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (30/A)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Die Antragstellerin, Frau
Abgeordnete Mag. Wurm, erhält das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung:
zirka 5 Minuten. – Bitte.
18.54
Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Wenn wir heute wieder in erster Lesung über diesen Antrag diskutieren, so ist
die Verzögerung nicht meine Schuld, sondern der Parlamentsalltag hat nicht so
funktioniert, wie es sich viele Bürger und Bürgerinnen wünschten.
Dieser Antrag wurde schon im
Dezember 2001 eingebracht, eine erste Lesung erfolgte im ersten Halbjahr
letzten Jahres, und jetzt ist immerhin schon über ein Jahr ins Land gegangen,
und wir haben hier wieder eine erste Lesung.