In diesem Fall, sehr geehrte
Damen und Herren – und das ist bedauerlich, denn hier geht es unter
anderem um die Ausweitung der Bürgerinnen- und Bürgerrechte –, ist die
Losung des damaligen Klubobmannes der ÖVP „speed kills“ nicht aufgegangen. Bei
der Ausweitung der Rechte der Bürger und Bürgerinnen hat man es offensichtlich
nicht so eilig gehabt.
Doch nun zum Antrag im
Speziellen. Was beinhaltet dieser Antrag? – Bei diesem Antrag geht es unter
anderem darum, dass Bürgerinitiativen hier in dieses Parlament auch von jungen
Menschen eingebracht werden können sollen, also nicht erst wenn sie
19 Jahre alt sind, sondern schon ab 16 Jahren.
Ich glaube, es wäre
notwendig, dass man dieses Gesetz schafft. In einigen Ländern kann man zum
Beispiel bei den Kommunalwahlen schon mit 16 wählen, die Strafrechtsfähigkeit,
die Deliktfähigkeit ist schon ab 14 gegeben, viele Rechtsgeschäfte können auch
mit 16 Jahren abgeschlossen werden. Warum also soll es nicht die
Möglichkeit geben, dass junge Menschen ab dem 16. Lebensjahr ihre Anliegen
auch in Form einer Bürgerinitiative zu uns ins Parlament bringen können? Ich
glaube, das ist eine Änderung, die längst fällig wäre, und hoffe in diesem Fall
auf Ihre Zustimmung.
Ein weiterer Punkt, den
dieser Antrag enthält, ist die Regelung, dass die so genannten §-27-Anträge
auch von unserem Ausschuss, also vom Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen,
gestellt werden können. Die Diskriminierung, die hier existiert, gehört
abgestellt. Es ist notwendig, dass auch unser Ausschuss, der ja die Anliegen
der Bürger und Bürgerinnen vertritt, die Möglichkeit hat, Selbständige Anträge
zu stellen.
Der dritte große Punkt, den
ich erwähnen möchte, sieht vor, dass die Berichte der Volksanwaltschaft –
und auch diese Anregung erfolgt in
Absprache mit der Volksanwaltschaft, und so ist diese Verfassungsänderung in
diesem Fall auch zu verstehen – dem Ausschuss für Petitionen und
Bürgerinitiativen zugewiesen werden. Das ist der Ausschuss, der sich im
Parlament in direktem Kontakt mit den Bürgern und Bürgerinnen befindet. Dass
man den Anliegen der Bürger und Bürgerinnen sozusagen zum Recht verhilft, ist
auch das Anliegen der Volksanwaltschaft. Daher glaube ich, dass unser
Ausschuss, der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, die richtige
Anlaufstelle für die Berichte der Volksanwaltschaft wäre.
Nun möchte ich für all jene
Kollegen und Kolleginnen, die in der vergangenen Legislaturperiode noch nicht
hier im Hause waren, ganz kurz erläutern, warum der nächste Punkt, der in
diesem Antrag nachzulesen ist, auch einer Gesetzesänderung bedarf.
Es war bisher so, dass die
Volksanwaltschaft jährlich nur einen Bericht an das Parlament
abliefern konnte. Nun haben die drei Volksanwälte – bei Amtsantritt voller
Schwung und sehr engagiert – in einem bestimmten Einzelbereich besonders viele
Beschwerden der Bevölkerung entgegengenommen. Auf Grund dieser Tatsache und
auf Grund der Mängel, die bei der Gesetzwerdung damals entstanden sind und die
die Bürger daher zu den Volksanwälten gebracht haben, hat man einen Sonderbericht
zu einer bestimmten Maßnahme erstellt. Da hat es dann hier im Parlament große
Debatten gegeben, ob dieser Sonderbericht überhaupt zugewiesen werden kann und
wie er behandelt werden soll.
Daher ist es, so glaube ich,
notwendig, wichtig und richtig, dass die Volksanwaltschaft die Möglichkeit
erhält, nicht nur einmal jährlich einen Bericht zu verfassen, sondern bei
Bedarf, wenn es besondere Vorkommnisse gibt, auch einen weiteren Bericht, einen
Sonderbericht zu gestalten.
Lassen Sie mich einen Brief
verlesen, den ich von den Volksanwälten erhalten habe! Das ist, glaube ich,
etwas sehr Wichtiges, denn in die Verlegenheit, Sonderberichte verfassen zu können,
werden die Volksanwälte in Zukunft nicht mehr kommen, weil sie nämlich an
Arbeitsüberlastung leiden.
Ich möchte Ihnen die
wesentlichen Punkte aus diesem Brief vorlesen. Er lautet wie folgt:
„Aus Anlass der Beratung und Beschlussfassung eines Gesetzlichen Budgetprovisoriums 2003 treten die Volksanwälte an Sie, sehr geehrte Frau Abgeordnete“ – ich mache es Ihnen jetzt