Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 160

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In diesem Fall, sehr geehrte Damen und Herren – und das ist bedauerlich, denn hier geht es unter anderem um die Ausweitung der Bürgerinnen- und Bürgerrechte –, ist die Losung des da­maligen Klubobmannes der ÖVP „speed kills“ nicht aufgegangen. Bei der Ausweitung der Rechte der Bürger und Bürgerinnen hat man es offensichtlich nicht so eilig gehabt.

Doch nun zum Antrag im Speziellen. Was beinhaltet dieser Antrag? – Bei diesem Antrag geht es unter anderem darum, dass Bürgerinitiativen hier in dieses Parlament auch von jungen Men­schen eingebracht werden können sollen, also nicht erst wenn sie 19 Jahre alt sind, sondern schon ab 16 Jahren.

Ich glaube, es wäre notwendig, dass man dieses Gesetz schafft. In einigen Ländern kann man zum Beispiel bei den Kommunalwahlen schon mit 16 wählen, die Strafrechtsfähigkeit, die Deliktfähigkeit ist schon ab 14 gegeben, viele Rechtsgeschäfte können auch mit 16 Jahren abge­schlossen werden. Warum also soll es nicht die Möglichkeit geben, dass junge Menschen ab dem 16. Lebensjahr ihre Anliegen auch in Form einer Bürgerinitiative zu uns ins Parlament bringen können? Ich glaube, das ist eine Änderung, die längst fällig wäre, und hoffe in diesem Fall auf Ihre Zustimmung.

Ein weiterer Punkt, den dieser Antrag enthält, ist die Regelung, dass die so genannten §-27-Anträge auch von unserem Ausschuss, also vom Ausschuss für Petitionen und Bürger­initiativen, gestellt werden können. Die Diskriminierung, die hier existiert, gehört abgestellt. Es ist notwendig, dass auch unser Ausschuss, der ja die Anliegen der Bürger und Bürgerinnen vertritt, die Möglichkeit hat, Selbständige Anträge zu stellen.

Der dritte große Punkt, den ich erwähnen möchte, sieht vor, dass die Berichte der Volks­anwaltschaft – und auch diese Anregung erfolgt in Absprache mit der Volksanwaltschaft, und so ist diese Verfassungsänderung in diesem Fall auch zu verstehen – dem Ausschuss für Peti­tionen und Bürgerinitiativen zugewiesen werden. Das ist der Ausschuss, der sich im Parlament in direktem Kontakt mit den Bürgern und Bürgerinnen befindet. Dass man den Anliegen der Bürger und Bürgerinnen sozusagen zum Recht verhilft, ist auch das Anliegen der Volksan­waltschaft. Daher glaube ich, dass unser Ausschuss, der Ausschuss für Petitionen und Bürger­initiativen, die richtige Anlaufstelle für die Berichte der Volksanwaltschaft wäre.

Nun möchte ich für all jene Kollegen und Kolleginnen, die in der vergangenen Legislaturperiode noch nicht hier im Hause waren, ganz kurz erläutern, warum der nächste Punkt, der in diesem Antrag nachzulesen ist, auch einer Gesetzesänderung bedarf.

Es war bisher so, dass die Volksanwaltschaft jährlich nur einen Bericht an das Parlament abliefern konnte. Nun haben die drei Volksanwälte – bei Amtsantritt voller Schwung und sehr engagiert – in einem bestimmten Einzelbereich besonders viele Beschwerden der Bevölkerung ent­gegengenommen. Auf Grund dieser Tatsache und auf Grund der Mängel, die bei der Ge­setzwerdung damals entstanden sind und die die Bürger daher zu den Volksanwälten gebracht haben, hat man einen Sonderbericht zu einer bestimmten Maßnahme erstellt. Da hat es dann hier im Parlament große Debatten gegeben, ob dieser Sonderbericht überhaupt zugewiesen werden kann und wie er behandelt werden soll.

Daher ist es, so glaube ich, notwendig, wichtig und richtig, dass die Volksanwaltschaft die Mög­lichkeit erhält, nicht nur einmal jährlich einen Bericht zu verfassen, sondern bei Bedarf, wenn es besondere Vorkommnisse gibt, auch einen weiteren Bericht, einen Sonderbericht zu gestalten.

Lassen Sie mich einen Brief verlesen, den ich von den Volksanwälten erhalten habe! Das ist, glaube ich, etwas sehr Wichtiges, denn in die Verlegenheit, Sonderberichte verfassen zu kön­nen, werden die Volksanwälte in Zukunft nicht mehr kommen, weil sie nämlich an Arbeits­über­las­tung leiden.

Ich möchte Ihnen die wesentlichen Punkte aus diesem Brief vorlesen. Er lautet wie folgt:

„Aus Anlass der Beratung und Beschlussfassung eines Gesetzlichen Budgetprovisoriums 2003 treten die Volksanwälte an Sie, sehr geehrte Frau Abgeordnete“ – ich mache es Ihnen jetzt


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