Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 161

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bekannt – „und Ihre Nationalratsfraktion heran, die Volksanwaltschaft bei der Wahrnehmung ihres verfassungsgesetzlichen Auftrages“ – bitte, es ist ein Auftrag – „zu unterstützen. In der derzeitigen durch das Budgetprovisorium hervorgerufenen Situation verweist die Volksan­walt­schaft darauf, dass ein regulärer Dienstbetrieb für absehbare Zeit in Folge der äußerst ange­spannten budgetären Mittel nicht mehr gewährleistet werden kann.

Sollte eine Bedeckung für die Mehraufwendungen weder im provisorischen Bundesfinanzgesetz noch im endgültigen Bundesfinanzgesetz 2003 möglich sein, sieht sich die Volksanwaltschaft außer Stande, ihrer verfassungsrechtlichen Verpflichtung“ – also wir sind der Bundes­ge­setzgeber, wir haben das sozusagen beauftragt – „gegenüber den Bürgern und dem Parlament in akzeptabler Weise nachzukommen.

Der Volksanwaltschaft ist es im Gegensatz zum Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof nicht möglich, die Behandlung bestimmter Beschwerden abzulehnen. Gemäß Artikel 148a B-VG be­steht vielmehr die verfassungsrechtliche Verpflichtung, jedes Beschwerdevorbringen zu prüfen und den Beschwerdeführern das Ergebnis derselben mitzuteilen, was naturgemäß direkten Kontakt mit den Rechtsuchenden und den Behörden notwendig macht. Da eine dem Rech­nungshof vergleichbare Möglichkeit zur Erstellung eines Prüfungsplanes, bei dem vorweg auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen Bedacht genommen werden könnte, diesem unein­geschränkten Kontrollauftrag entgegensteht, ist die Inanspruchnahme der Volksanwaltschaft weder steuer- noch einschränkbar.

Der Anteil der verpflichtend einzuleitenden Prüfverfahren ist von 4 977 im Jahre 2001 auf 7 798 im Jahre 2002 angestiegen, was einer Mehrbelastung von 57 Prozent entspricht und die Be­arbeitung von rund 22 000 Eingängen (Bürger und Behörden)“ – diese müssen ja dann immer wieder befragt werden – „nach sich zog. Von Anbeginn der laufenden Amtsperiode im Juli 2001 steigerte sich das Aktenaufkommen sogar um 84 Prozent ... Die daraus resultierenden Belastungen für den Amtsbetrieb erfordern jetzt für 2003 entsprechende Budgetvorkehrungen.“

Ich habe das vorgelesen, weil die Volksanwaltschaft wirklich sehr viel mehr Anträge behandelt, sehr viel mehr Beschwerden zu behandeln hat und so mit den Personalressourcen schlicht und einfach nicht mehr auskommt. Hier muss also Abhilfe geschaffen werden. Wir können nicht als Bundesgesetzgeber Aufträge erteilen, deren Erledigung mit den vorhandenen Ressourcen nicht geleistet werden kann.

In diesem Sinne hoffe ich, dass dieser Brief Beachtung findet. Ich habe ihn jetzt mit Rücksicht auf die Zeit nicht ganz vorgelesen (Abg. Öllinger: Schade!), aber vielleicht gibt es dazu noch einmal die Gelegenheit. Unterschrieben wurde dieser Brief von der Volksanwältin Bauer, vom Volksanwalt Mag. Stadler und auch vom Volksanwalt Dr. Kostelka. Es ist offensichtlich, dass dieses Problem in der Volksanwaltschaft einheitlich so gesehen wird. Daher gehe ich davon aus, dass die Parteien bei den Budgetverhandlungen darauf Rücksicht nehmen, dass eine ent­sprechende Dotierung erfolgt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.03


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. Er hat das Wort.

19.03


Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Wurm, ich glaube, dass die Klagen wegen der Zeitverzögerung nicht unbedingt notwendig und angebracht sind. Wir haben schon morgen den Geschäftsordnungsausschuss und werden uns morgen als einer der ersten Ausschüsse, der überhaupt tätig wird, auch mit diesen Anträgen beschäftigen. Es geht daher alles seinen ordnungsgemäßen Gang. (Abg. Gradwohl: ... da hat der Budgetausschuss schon schwer gearbeitet!) Herr Kollege, es geht hier alles seinen ordnungsgemäßen Gang.

Wir pflichten grundsätzlich der Begründung Ihres Antrages bei, dass die verfassungsrechtliche Situation der Volksanwaltschaft überprüft und einer entsprechenden Diskussion unterzogen werden muss. Die Volksanwaltschaft ist für uns eine wichtige Institution, auch als Hilfsorgan des


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