bekannt – „und Ihre
Nationalratsfraktion heran, die Volksanwaltschaft bei der Wahrnehmung ihres
verfassungsgesetzlichen Auftrages“ – bitte, es ist ein Auftrag – „zu
unterstützen. In der derzeitigen durch das Budgetprovisorium hervorgerufenen
Situation verweist die Volksanwaltschaft darauf, dass ein regulärer
Dienstbetrieb für absehbare Zeit in Folge der äußerst angespannten budgetären
Mittel nicht mehr gewährleistet werden kann.
Sollte eine Bedeckung für die
Mehraufwendungen weder im provisorischen Bundesfinanzgesetz noch im endgültigen
Bundesfinanzgesetz 2003 möglich sein, sieht sich die Volksanwaltschaft
außer Stande, ihrer verfassungsrechtlichen Verpflichtung“ – also wir sind
der Bundesgesetzgeber, wir haben das sozusagen beauftragt – „gegenüber
den Bürgern und dem Parlament in akzeptabler Weise nachzukommen.
Der
Volksanwaltschaft ist es im Gegensatz zum Verfassungs- und
Verwaltungsgerichtshof nicht möglich, die Behandlung bestimmter Beschwerden
abzulehnen. Gemäß Artikel 148a B-VG besteht vielmehr die
verfassungsrechtliche Verpflichtung, jedes Beschwerdevorbringen zu prüfen und
den Beschwerdeführern das Ergebnis derselben mitzuteilen, was naturgemäß
direkten Kontakt mit den Rechtsuchenden und den Behörden notwendig macht. Da
eine dem Rechnungshof vergleichbare Möglichkeit zur Erstellung eines
Prüfungsplanes, bei dem vorweg auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen
Bedacht genommen werden könnte, diesem uneingeschränkten Kontrollauftrag
entgegensteht, ist die Inanspruchnahme der Volksanwaltschaft weder steuer- noch
einschränkbar.
Der Anteil der
verpflichtend einzuleitenden Prüfverfahren ist von 4 977 im
Jahre 2001 auf 7 798 im Jahre 2002 angestiegen, was einer
Mehrbelastung von 57 Prozent entspricht und die Bearbeitung von rund
22 000 Eingängen (Bürger und Behörden)“ – diese müssen ja dann
immer wieder befragt werden – „nach sich zog. Von Anbeginn der laufenden
Amtsperiode im Juli 2001 steigerte sich das Aktenaufkommen sogar um
84 Prozent ... Die daraus resultierenden Belastungen für den
Amtsbetrieb erfordern jetzt für 2003 entsprechende Budgetvorkehrungen.“
Ich habe das
vorgelesen, weil die Volksanwaltschaft wirklich sehr viel mehr Anträge
behandelt, sehr viel mehr Beschwerden zu behandeln hat und so mit den
Personalressourcen schlicht und einfach nicht mehr auskommt. Hier muss also
Abhilfe geschaffen werden. Wir können nicht als Bundesgesetzgeber Aufträge
erteilen, deren Erledigung mit den vorhandenen Ressourcen nicht geleistet
werden kann.
In diesem Sinne
hoffe ich, dass dieser Brief Beachtung findet. Ich habe ihn jetzt mit Rücksicht
auf die Zeit nicht ganz vorgelesen (Abg. Öllinger: Schade!), aber
vielleicht gibt es dazu noch einmal die Gelegenheit. Unterschrieben wurde
dieser Brief von der Volksanwältin Bauer, vom Volksanwalt Mag. Stadler und
auch vom Volksanwalt Dr. Kostelka. Es ist offensichtlich, dass dieses
Problem in der Volksanwaltschaft einheitlich so gesehen wird. Daher gehe ich
davon aus, dass die Parteien bei den Budgetverhandlungen darauf Rücksicht
nehmen, dass eine entsprechende Dotierung erfolgt. – Danke. (Beifall
bei der SPÖ.)
19.03
Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter
Mag. Kukacka. Er hat das Wort.
19.03
Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Wurm, ich
glaube, dass die Klagen wegen der Zeitverzögerung nicht unbedingt notwendig und
angebracht sind. Wir haben schon morgen den Geschäftsordnungsausschuss und
werden uns morgen als einer der ersten Ausschüsse, der überhaupt tätig wird,
auch mit diesen Anträgen beschäftigen. Es geht daher alles seinen
ordnungsgemäßen Gang. (Abg. Gradwohl: ... da hat der Budgetausschuss
schon schwer gearbeitet!) Herr Kollege, es geht hier alles seinen
ordnungsgemäßen Gang.
Wir pflichten grundsätzlich der Begründung Ihres Antrages bei, dass die verfassungsrechtliche Situation der Volksanwaltschaft überprüft und einer entsprechenden Diskussion unterzogen werden muss. Die Volksanwaltschaft ist für uns eine wichtige Institution, auch als Hilfsorgan des