Nationalrates, dem
wir natürlich entsprechende Aufmerksamkeit und Bedeutung zumessen. In diesem
Sinne werden wir uns ganz selbstverständlich auch mit dem Brief und mit dem Anliegen,
das die Volksanwaltschaft hier geäußert hat, beschäftigen.
Wir sind aber der
Meinung, dass insbesondere die bisherigen Schritte der Verwaltungsreform und
die weiteren Reformen, die diese Regierung hinsichtlich der Verwaltungsreform
vorhat, zu einer Adaption der Verwaltungskontrolle und deshalb auch zu einer
Verbesserung der Möglichkeiten der Volksanwaltschaft führen müssen. Deshalb
glauben wir auch, Frau Kollegin, dass Ihr Antrag ein bisschen zu kurz greift.
Eine wirkliche Basis für eine parlamentarische Diskussion ist er noch nicht,
denn die Volksanwaltschaft selbst hat in der Vergangenheit bereits viel
umfangreichere Wünsche an das Hohe Haus geäußert.
Ich erinnere
daran, dass die Volksanwaltschaft gefordert hat, sie möge eine Kompetenz für
die Prüfung ausgegliederter Rechtsträger bekommen. Es heißt hier in ihrem
Bericht:
„Das derzeitige
Kollegium hält fest, dass es aus heutiger Sicht mehr denn je geboten ist, eine
Gleichstellung der Prüfzuständigkeit der Volksanwaltschaft mit der des
Rechnungshofes herbeizuführen“ – im Hinblick auf die großen
Ausgliederungen, die hier stattgefunden haben. Die Volksanwaltschaft spricht
sich dafür aus, dass ihr die Möglichkeit einer Amtsbeschwerde bei den
Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts eingeräumt wird. Die Volksanwaltschaft
möchte, dass ihr die Ermächtigung eingeräumt wird, sowohl Bundes- als auch
Landesgesetze hinsichtlich ihrer Verfassungswidrigkeit anzufechten. Und die
Volksanwaltschaft möchte auch bei Verfahren, in denen Beschwerdeführer
Rechtsansprüche geltend machen können, eine Hemmung von Verjährungsfristen
normieren können.
Das sind nicht
alle Vorschläge und Forderungen, die gekommen sind, es liegt hier ein ganzer
Katalog vor. Wir werden uns selbstverständlich damit beschäftigen. Über diese
Fragen müssen wir gemeinsam beraten, und wir wollen einen entsprechenden
politischen Konsens erzielen.
Es muss aber
natürlich auch die Sinnhaftigkeit geklärt werden, ob Berichte der Volksanwaltschaft
tatsächlich im Petitionsausschuss und nicht, wie bisher, im
Verfassungsausschuss behandelt werden sollen. Letzteres war bisher der Fall und
hat sich auch bewährt. Diesbezüglich haben wir daher eine gewisse Skepsis, was
Ihren Vorschlag betrifft. Denn gegen diese beantragte Ausschussübertragung
spricht auch die Tatsache, dass es sich bei den Berichten der Volksanwaltschaft
um die Prüfung möglicher Missstände in der Vollziehung des Bundes handelt.
Diese gehören unserer Meinung nach in den Verfassungsausschuss. Bei Petitionen
und Bürgerinitiativen handelt es sich um ganz unterschiedliche, um ganz
verschiedene Anliegen und Initiativen von Bürgern (Abg. Mag. Wurm:
Angelegenheiten des Bundes!), die unserer Meinung nach einen anderen
Stellenwert haben und durchaus dort bleiben sollen, wo sie jetzt behandelt
werden.
Sie sehen also
eine ganze Latte von offenen Problemen, von Anregungen und Wünschen, die wir
haben. Wir werden morgen im Geschäftsordnungsausschuss damit beginnen, uns mit
dieser Materie zu befassen. Wir sind hier auch offen für alle Anregungen. Wir
wollen gerade in diesen Fragen Konsens im ganzen Haus erzielen. – Danke. (Beifall
bei der ÖVP.)
19.08
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Nächster Redner ist
Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.
19.08
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Mir ist es deshalb ein Anliegen, hier zu sprechen, weil es eine widersinnige Bestimmung im Bereich der Volksanwaltschaft gibt, nämlich eine verfassungsrechtliche Beschränkung der Rechte der Volksanwaltschaft, wonach sie nur einmal im Jahr berichten darf und keine Einzelberichte in besonders wichtigen Materien abgeben darf. Ich glaube, dass es eine sehr brauchbare Anregung der Volksanwaltschaft ist, hievon abzugehen und auch Einzelberichte zuzulassen. Wenn sich die Volksanwaltschaft schon die Mühe macht, einzelne Themen für wichtig zu erklären, und gegenüber dem Hohen Haus sozusagen Vorleistungen erbringt, indem sie diese Themen erhebt und dann in das Hohe Haus einbringt, dann sollten wir auch in der Lage sein,