Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 162

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Nationalrates, dem wir natürlich entsprechende Aufmerksamkeit und Bedeutung zumessen. In diesem Sinne werden wir uns ganz selbstverständlich auch mit dem Brief und mit dem An­liegen, das die Volksanwaltschaft hier geäußert hat, beschäftigen.

Wir sind aber der Meinung, dass insbesondere die bisherigen Schritte der Verwaltungsreform und die weiteren Reformen, die diese Regierung hinsichtlich der Verwaltungsreform vorhat, zu einer Adaption der Verwaltungskontrolle und deshalb auch zu einer Verbesserung der Mög­lichkeiten der Volksanwaltschaft führen müssen. Deshalb glauben wir auch, Frau Kollegin, dass Ihr Antrag ein bisschen zu kurz greift. Eine wirkliche Basis für eine parlamentarische Diskussion ist er noch nicht, denn die Volksanwaltschaft selbst hat in der Vergangenheit bereits viel umfangreichere Wünsche an das Hohe Haus geäußert.

Ich erinnere daran, dass die Volksanwaltschaft gefordert hat, sie möge eine Kompetenz für die Prüfung ausgegliederter Rechtsträger bekommen. Es heißt hier in ihrem Bericht:

„Das derzeitige Kollegium hält fest, dass es aus heutiger Sicht mehr denn je geboten ist, eine Gleich­stellung der Prüfzuständigkeit der Volksanwaltschaft mit der des Rechnungshofes herbeizuführen“ – im Hinblick auf die großen Ausgliederungen, die hier stattgefunden haben. Die Volksanwaltschaft spricht sich dafür aus, dass ihr die Möglichkeit einer Amtsbeschwerde bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts eingeräumt wird. Die Volksanwaltschaft möchte, dass ihr die Ermächtigung eingeräumt wird, sowohl Bundes- als auch Landesgesetze hin­sichtlich ihrer Verfassungswidrigkeit anzufechten. Und die Volksanwaltschaft möchte auch bei Verfahren, in denen Beschwerdeführer Rechtsansprüche geltend machen können, eine Hem­mung von Verjährungsfristen normieren können.

Das sind nicht alle Vorschläge und Forderungen, die gekommen sind, es liegt hier ein ganzer Katalog vor. Wir werden uns selbstverständlich damit beschäftigen. Über diese Fragen müssen wir gemeinsam beraten, und wir wollen einen entsprechenden politischen Konsens erzielen.

Es muss aber natürlich auch die Sinnhaftigkeit geklärt werden, ob Berichte der Volksan­waltschaft tatsächlich im Petitionsausschuss und nicht, wie bisher, im Verfassungsausschuss behandelt werden sollen. Letzteres war bisher der Fall und hat sich auch bewährt. Diesbe­züglich haben wir daher eine gewisse Skepsis, was Ihren Vorschlag betrifft. Denn gegen diese beantragte Aus­schussübertragung spricht auch die Tatsache, dass es sich bei den Berichten der Volks­anwaltschaft um die Prüfung möglicher Missstände in der Vollziehung des Bundes han­delt. Diese gehören unserer Meinung nach in den Verfassungsausschuss. Bei Petitionen und Bürgerinitiativen handelt es sich um ganz unterschiedliche, um ganz verschiedene Anliegen und Initiativen von Bürgern (Abg. Mag. Wurm: Angelegenheiten des Bundes!), die unserer Meinung nach einen anderen Stellenwert haben und durchaus dort bleiben sollen, wo sie jetzt behandelt werden.

Sie sehen also eine ganze Latte von offenen Problemen, von Anregungen und Wünschen, die wir haben. Wir werden morgen im Geschäftsordnungsausschuss damit beginnen, uns mit dieser Materie zu befassen. Wir sind hier auch offen für alle Anregungen. Wir wollen gerade in diesen Fragen Konsens im ganzen Haus erzielen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.08


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

19.08


Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Mir ist es deshalb ein Anliegen, hier zu sprechen, weil es eine widersinnige Bestimmung im Be­reich der Volksanwaltschaft gibt, nämlich eine verfassungsrechtliche Beschränkung der Rechte der Volksanwaltschaft, wonach sie nur einmal im Jahr berichten darf und keine Einzelberichte in besonders wichtigen Materien abgeben darf. Ich glaube, dass es eine sehr brauchbare An­regung der Volksanwaltschaft ist, hievon abzugehen und auch Einzelberichte zuzulassen. Wenn sich die Volksanwaltschaft schon die Mühe macht, einzelne Themen für wichtig zu er­klären, und gegenüber dem Hohen Haus sozusagen Vorleistungen erbringt, indem sie diese Themen erhebt und dann in das Hohe Haus einbringt, dann sollten wir auch in der Lage sein,


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