Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 163

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diese Themen zeitgemäß und aktuell zu behandeln, und sollten nicht der Volksanwaltschaft eine verfassungsrechtliche Schranke auferlegen, dass derartige Berichte nicht gegeben werden können.

Wir alle wissen, dass die Volksanwaltschaft hervorragende Arbeit leistet. Daher sollte man ihr diese Möglichkeit, die ja eine Dienstleistung oder eine Vorleistung für das Parlament wäre, auch einräumen. Ich glaube, es ist nicht mehr zeitgemäß, diese verfassungsrechtliche Schranke aufrechtzuerhalten. (Beifall bei der SPÖ.)

19.09


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

19.09


Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In aller Kürze: Ich glaube, es ist gut und sinnvoll, dass gerade wir als Parlamentarier hier über die Rechte, aber auch über die Art und Weise der Handlungen und Möglichkeiten der Volks­anwaltschaft diskutieren, sie immer wieder überprüfen und, ich würde sagen, auch gemeinsam mit der Volksanwaltschaft die Probleme aufarbeiten. Es wäre sicherlich interessant, diese Dinge in dem einen oder anderen Ausschuss auch einmal gemeinsam mit den Volksanwälten zu be­sprechen und weiterzuentwickeln. Denn wir wollen ja hier nicht Reformen zum Selbstzweck ma­chen, sondern diese sollen wirklich die Handlungsweise der betroffenen Institution verbessern. Das ist sicherlich in regelmäßigen Abständen zu tun.

Auch ich habe natürlich den Brief der Volksanwälte bekommen, in dem sie sich über die kritischen Arbeitsbedingungen beklagt haben, und das sollte auch besprochen werden. Denn es soll kein Argument sein, dass Bürgeranliegen bei der Beschwerde nur deshalb nicht optimal oder raschest behandeln werden können, weil die materiellen Mittel gefehlt haben.

Ich meine aber trotzdem, dass die Berichte der Volksanwaltschaft im Verfassungsausschuss behandelt werden sollten, auch als Signal dafür, dass eine verfassungsrechtlich eingerichtete Institution dem Gesetzgeber, für den sie ja arbeitet, diese Berichte erstattet. Ich glaube, dass das wirklich ein wichtiges Signal ist. Man kann natürlich über alles diskutieren, aber es ist doch auch der rechtspolitische Zweck der Volksanwaltschaft ein anderer – und deshalb ist dies auch im Verfassungsausschuss angesiedelt – als jener der Instrumente der direkten Demokratie wie der Petitionen und der Bürgerinitiativen. (Abg. Mag. Wurm: Die Volksanwaltschaft hat das selbst so vorgeschlagen!) – Ja, es ist auch gut so, dass hier Parlamentarier sozusagen die Vorschläge der Volksanwaltschaft als ihre eigenen einbringen, damit wir darüber diskutieren können.

Es sollte umfassend darüber diskutiert werden (Abg. Mag. Wurm: ... ein Dialog!), in einem offenen Dialog. Aber ich denke, dass die Volksanwaltschaft ja nur einen Bereich von wichtigen ver­fassungsrechtlichen Materien darstellt, über die wir möglicherweise auch in dem in der Öffentlichkeit diskutierten Verfassungskonvent intensiv verhandeln sollten. Da wird es wichtig sein, dass Parlamentarier mit eingebunden sind, sodass wir auch alle ande­ren Kontrollme­cha­nis­men, etwa die Frage des Rechnungshofes, mit umfassen und das Gefüge dieser Kontroll­ein­richtungen innerhalb der Bundesverfassung mit ihren Mechanismen disku­tieren und mögli­cherweise verbessern können. Wenn wir uns alle zu diesem Mechanismus finden, dann könnte sogar etwas dabei herauskommen. (Beifall des Abg. Dr. Böhmdorfer.)

19.12


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brosz. Er hat das Wort.

19.13


Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Grünen unterstützen in der Intention grundsätzlich diesen Antrag. Ich glaube, dass die Rede­beiträge jetzt etwas durcheinander gekommen sind, weil sie das Problem nicht wirklich treffen. Wir erinnern uns an den Bericht der Volksanwaltschaft bezüglich der Heizkostenzu­schüsse und an die Problematik, die wir diesbezüglich im Hohen Haus hatten: dass wir ihn nämlich gar nicht


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