diese Themen
zeitgemäß und aktuell zu behandeln, und sollten nicht der Volksanwaltschaft
eine verfassungsrechtliche Schranke auferlegen, dass derartige Berichte nicht
gegeben werden können.
Wir alle wissen,
dass die Volksanwaltschaft hervorragende Arbeit leistet. Daher sollte man ihr
diese Möglichkeit, die ja eine Dienstleistung oder eine Vorleistung für das
Parlament wäre, auch einräumen. Ich glaube, es ist nicht mehr zeitgemäß, diese
verfassungsrechtliche Schranke aufrechtzuerhalten. (Beifall bei der SPÖ.)
19.09
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Nächster Redner ist
Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.
19.09
Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! In aller Kürze: Ich glaube, es ist gut und sinnvoll,
dass gerade wir als Parlamentarier hier über die Rechte, aber auch über die Art
und Weise der Handlungen und Möglichkeiten der Volksanwaltschaft diskutieren,
sie immer wieder überprüfen und, ich würde sagen, auch gemeinsam mit der
Volksanwaltschaft die Probleme aufarbeiten. Es wäre sicherlich interessant,
diese Dinge in dem einen oder anderen Ausschuss auch einmal gemeinsam mit den
Volksanwälten zu besprechen und weiterzuentwickeln. Denn wir wollen ja hier
nicht Reformen zum Selbstzweck machen, sondern diese sollen wirklich die
Handlungsweise der betroffenen Institution verbessern. Das ist sicherlich in
regelmäßigen Abständen zu tun.
Auch ich habe
natürlich den Brief der Volksanwälte bekommen, in dem sie sich über die
kritischen Arbeitsbedingungen beklagt haben, und das sollte auch besprochen
werden. Denn es soll kein Argument sein, dass Bürgeranliegen bei der Beschwerde
nur deshalb nicht optimal oder raschest behandeln werden können, weil die
materiellen Mittel gefehlt haben.
Ich meine aber
trotzdem, dass die Berichte der Volksanwaltschaft im Verfassungsausschuss
behandelt werden sollten, auch als Signal dafür, dass eine verfassungsrechtlich
eingerichtete Institution dem Gesetzgeber, für den sie ja arbeitet, diese
Berichte erstattet. Ich glaube, dass das wirklich ein wichtiges Signal ist. Man
kann natürlich über alles diskutieren, aber es ist doch auch der
rechtspolitische Zweck der Volksanwaltschaft ein anderer – und deshalb ist
dies auch im Verfassungsausschuss angesiedelt – als jener der Instrumente
der direkten Demokratie wie der Petitionen und der Bürgerinitiativen. (Abg.
Mag. Wurm: Die Volksanwaltschaft hat das selbst so vorgeschlagen!)
– Ja, es ist auch gut so, dass hier Parlamentarier sozusagen die Vorschläge der
Volksanwaltschaft als ihre eigenen einbringen, damit wir darüber diskutieren
können.
Es sollte
umfassend darüber diskutiert werden (Abg. Mag. Wurm:
... ein Dialog!), in einem offenen Dialog. Aber ich denke, dass die
Volksanwaltschaft ja nur einen Bereich von wichtigen verfassungsrechtlichen
Materien darstellt, über die wir möglicherweise auch in dem in der
Öffentlichkeit diskutierten Verfassungskonvent intensiv verhandeln sollten. Da
wird es wichtig sein, dass Parlamentarier mit eingebunden sind, sodass wir auch
alle anderen Kontrollmechanismen, etwa die Frage des Rechnungshofes, mit
umfassen und das Gefüge dieser Kontrolleinrichtungen innerhalb der
Bundesverfassung mit ihren Mechanismen diskutieren und möglicherweise
verbessern können. Wenn wir uns alle zu diesem Mechanismus finden, dann könnte
sogar etwas dabei herauskommen. (Beifall des Abg. Dr. Böhmdorfer.)
19.12
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr
Abgeordneter Brosz. Er hat das Wort.
19.13
Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Grünen unterstützen in der Intention grundsätzlich diesen Antrag. Ich glaube, dass die Redebeiträge jetzt etwas durcheinander gekommen sind, weil sie das Problem nicht wirklich treffen. Wir erinnern uns an den Bericht der Volksanwaltschaft bezüglich der Heizkostenzuschüsse und an die Problematik, die wir diesbezüglich im Hohen Haus hatten: dass wir ihn nämlich gar nicht