Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 164

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haben behandeln können, weil dieser Bericht keinen rechtlichen Status hatte und damit das Hohe Haus ihn als Grundlage auch nicht aufgreifen konnte.

Ich möchte hier feststellen, dass dieses Argument mit dem Verfassungsausschuss für mich nur bedingt gilt. Wenn ich mir anschaue, wie Berichte des Rechnungshofes behandelt werden, dann gibt es da den qualitativen Unterschied, dass man über die Teilbereiche, über die Bericht erstattet wird, im Rechnungshofausschuss mit den jeweils zuständigen Fachministern disku­tieren und auf dieser Ebene versuchen kann, das, was dort aufgegriffen und zur Verbesserung vorgeschlagen wird, in irgendeiner Form zu behandeln. Bei den Berichten der Volksan­waltschaft gibt es das Problem, dass diese Möglichkeit eben nicht besteht, hier auch die zustän­di­gen Minister beizuziehen. Da gab es bisher den Jahresbericht im Verfassungs­ausschuss, aber all die Teilbereiche, die enthalten waren, würden wohl sinnvoll auch mit den Fachministern zu besprechen sein und dort letztlich auch den Handlungsauftrag wieder­geben. Das geschieht teilweise im Verordnungsweg. Ich kann das aus meinem Bereich, dem Bildungswesen, be­ur­teilen, da habe ich das Gefühl, es übt die Volksanwaltschaft berechtigte Kritik, und irgend­wie versandet diese Kritik dann, weil sie nirgends wirklich ankommt. Ich glaube, man kann sich dann im Ausschuss noch sehr genau anschauen, welche sinnvollen Instrumentarien in diesem Bereich eingesetzt werden können.

Dass der Verfassungsausschuss – weil er ein Organ der Verfassung ist – besonders befugt ist, über die Dinge, die die Volksanwaltschaft kritisiert, zu befinden, würde ich nicht unbedingt so sehen. Aber da Kollege Kukacka hier Offenheit signalisiert hat, erwarte ich, dass im Ge­schäfts­ord­nungsausschuss eine fruchtbare und offene Diskussion stattfinden wird. (Beifall bei den Grünen.)

19.15


Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Damit schließe ich diese Debatte.

Ich weise den Antrag, der soeben in erster Lesung behandelt worden ist, dem Geschäfts­ord­nungsausschuss zu. Eine Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses wird morgen stattfin­den.

Damit haben wir den 7. Tagesordnungspunkt erledigt.

8. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (31/A)


Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 8. Punkt der Tagesordnung. Bei diesem Punkt geht es ebenfalls um eine erste Lesung, und zwar betreffend Antrag 31/A.

Der Antrag ist von Abgeordnetem Dr. Cap als Erstunterzeichner unterschrieben. Er gelangt nun zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.15


Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Dieser Antrag ist ein Teil eines ganzen Paketes, das sich mit Änderungen der Geschäftsordnung auseinander setzt, wobei wir glauben, dass wir hier Vorschläge einbringen, die das Parlament bürgernäher machen und die vor allem die Diskus­sionsprozesse, also an dem Beispiel in den Ausschussverhandlungen, für Bürger, für Be­troffene aus den Institutionen, die hier Gegenstand von Behandlung sind, oder eben für die Me­dien transparenter machen, dass auch Bürger, sofern es Platz gibt und die örtliche Gegebenheit es zulässt, die Möglichkeit haben, an diesen Ausschussverhandlungen als Zuhörer teilzu­nehmen. Ich denke, dass das ein sehr positiver Prozess wäre, der hier eingeleitet wird, um die Aura des oft Geheimnisvollen wegzunehmen, dass nicht gefilterte Information, interpretierte In­for­mation


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