haben behandeln
können, weil dieser Bericht keinen rechtlichen Status hatte und damit das Hohe
Haus ihn als Grundlage auch nicht aufgreifen konnte.
Ich möchte hier
feststellen, dass dieses Argument mit dem Verfassungsausschuss für mich nur
bedingt gilt. Wenn ich mir anschaue, wie Berichte des Rechnungshofes behandelt
werden, dann gibt es da den qualitativen Unterschied, dass man über die
Teilbereiche, über die Bericht erstattet wird, im Rechnungshofausschuss mit den
jeweils zuständigen Fachministern diskutieren und auf dieser Ebene versuchen
kann, das, was dort aufgegriffen und zur Verbesserung vorgeschlagen wird, in
irgendeiner Form zu behandeln. Bei den Berichten der Volksanwaltschaft gibt es
das Problem, dass diese Möglichkeit eben nicht besteht, hier auch die zuständigen
Minister beizuziehen. Da gab es bisher den Jahresbericht im Verfassungsausschuss,
aber all die Teilbereiche, die enthalten waren, würden wohl sinnvoll auch mit
den Fachministern zu besprechen sein und dort letztlich auch den Handlungsauftrag
wiedergeben. Das geschieht teilweise im Verordnungsweg. Ich kann das aus
meinem Bereich, dem Bildungswesen, beurteilen, da habe ich das Gefühl, es übt
die Volksanwaltschaft berechtigte Kritik, und irgendwie versandet diese Kritik
dann, weil sie nirgends wirklich ankommt. Ich glaube, man kann sich dann im
Ausschuss noch sehr genau anschauen, welche sinnvollen Instrumentarien in
diesem Bereich eingesetzt werden können.
Dass der
Verfassungsausschuss – weil er ein Organ der Verfassung ist – besonders
befugt ist, über die Dinge, die die Volksanwaltschaft kritisiert, zu befinden,
würde ich nicht unbedingt so sehen. Aber da Kollege Kukacka hier Offenheit
signalisiert hat, erwarte ich, dass im Geschäftsordnungsausschuss eine
fruchtbare und offene Diskussion stattfinden wird. (Beifall bei den Grünen.)
19.15
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen
nicht vor. Damit schließe ich diese Debatte.
Ich weise
den Antrag, der soeben in erster Lesung behandelt worden ist, dem Geschäftsordnungsausschuss
zu. Eine Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses wird morgen
stattfinden.
Damit haben wir
den 7. Tagesordnungspunkt erledigt.
8. Punkt
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Josef
Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates
(Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (31/A)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 8. Punkt der
Tagesordnung. Bei diesem Punkt geht es ebenfalls um eine erste Lesung, und zwar
betreffend Antrag 31/A.
Der Antrag ist von
Abgeordnetem Dr. Cap als Erstunterzeichner unterschrieben. Er gelangt nun
zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.
19.15
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Dieser Antrag ist ein Teil eines ganzen Paketes, das sich mit Änderungen der Geschäftsordnung auseinander setzt, wobei wir glauben, dass wir hier Vorschläge einbringen, die das Parlament bürgernäher machen und die vor allem die Diskussionsprozesse, also an dem Beispiel in den Ausschussverhandlungen, für Bürger, für Betroffene aus den Institutionen, die hier Gegenstand von Behandlung sind, oder eben für die Medien transparenter machen, dass auch Bürger, sofern es Platz gibt und die örtliche Gegebenheit es zulässt, die Möglichkeit haben, an diesen Ausschussverhandlungen als Zuhörer teilzunehmen. Ich denke, dass das ein sehr positiver Prozess wäre, der hier eingeleitet wird, um die Aura des oft Geheimnisvollen wegzunehmen, dass nicht gefilterte Information, interpretierte Information