Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 165

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allein nach außen geht, sondern dass man sich, wenn das Bedürfnis besteht, authentisch informieren kann.

Genauso wäre es in dem Zusammenhang natürlich notwendig, dass auch die Plenarsitzungen grundsätzlich dauernd öffentlich sind, um den Medienvertretern die Teilnahme zu ermöglichen. Es würde ebenfalls mit­helfen, dass die Distanz, die es da und dort gibt zwischen den Wählerin­nen und Wählern sowie denjenigen, die, von ihnen gewählt, als Abgeordnete hier im Haus tätig sind, überwunden wird.

Für diejenigen, die Bedenken haben, möchte ich sagen, es besteht ja die Möglichkeit – um jetzt wieder auf die Ausschussverhandlungen zurückzukommen –, dass es dort, wo es argu­mentier­bar und wo es notwendig ist, durchaus ein gewisses Maß an Vertraulichkeit gibt, dass diese dann auf Antrag beschlossen werden kann und dass man im Einzelfall für Sitzungen oder für Teile von Sitzungen die Öffentlichkeit ohnehin ausschließen kann, wenn man glaubt, dass das für den Verhandlungsprozess notwendig ist, bevor man später an die Öffentlichkeit tritt.

Aber es gehört dies umgekehrt: Das Prinzip wäre die grundsätzliche Öffentlichkeit, und um das im Zuge einer allgemeinen Reform zur Gestaltung des Parlamentes, zur Aufwertung des Parla­mentes zu behandeln, aber auch um das Parlament bürgernäher zu machen, gibt es diesen Antrag. Ich hoffe, dass er in diesem Haus positiv behandelt wird und dass die Möglichkeit besteht, dass man dem hier mehrheitlich beitritt, damit dann die Qualität der Ausschussver­hand­lungen und vielleicht auch die Präsenz bei den Ausschussverhandlungen eine ist, die ein optimales Er­gebnis ermöglicht.

Kleiner Zusatz noch: Nach wie vor bin ich der Meinung, dass es auch für die Minderheit die Mög­lich­keit geben soll, Untersuchungsausschüsse einzuberufen. Im Übrigen sind wir auch dafür, dass gerade dann, wenn Experten auftreten, diese Öffentlichkeit gegeben ist. Auch in die­sem Fall sollte man für Öffentlichkeit sorgen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Ga­briela Moser.)

19.19


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. – Bitte.

19.19


Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Es geht, wie Herr Kollege Cap schon ausgeführt hat, bei diesem Antrag darum, die Öffent­lichkeit auch für die Ausschussverhandlungen generell einzuführen.

Nun ist Transparenz sicherlich etwas, das für uns alle ein Punkt ist, der mit unserer täglichen Arbeit zu tun hat und mit dem wir täglich umgehen. Politik hat mit der Arbeit mit der Öffent­lichkeit und in der Öffentlichkeit zu tun. Dennoch würde ich aber zur Vorsicht raten, was Ände­rungen in der Geschäftsordnung betrifft, weil die Geschäftsordnung doch ein System aufweist, das sich über lange Jahre entwickelt hat. Wer das System im Rahmen der bestehen­den Geschäftsordnung kennt, weiß, es ist so, dass für alle Themen, die in diesem Haus behandelt werden, die Öffentlichkeit gewährleistet ist, weil die Öffentlichkeit hier im Plenum, wo diese Themen nach den Ausschussberatungen behandelt werden, gewährleistet ist und weil genau bei den Themen, deren Enderledigung im Ausschuss stattfindet, die Öffentlichkeit im Ausschuss auch jetzt schon gegeben ist.

Darüber hinaus gibt es einige Bereiche, in denen auch jetzt schon in Ausschussberatungen die Öffentlichkeit vorgesehen ist. Wir wissen aus den Erfahrungen der letzten Jahre, dass in diesen Bereichen die Möglichkeit für die Öffentlichkeit, entsprechend teilzunehmen, eigentlich kaum oder nicht genützt worden ist. Es besteht dieses Interesse also offensichtlich nicht wirklich.

Weiters möchte ich auch noch eine gewisse persönliche Skepsis anbringen, denn die Botschaft der Transparenz, die höre ich wohl, allein mir fehlt der Glaube, Herr Kollege Cap! Wenn gerade Sie es sind, der diesen Antrag stellt, so stellt sich schon die Frage, ob nicht der Wunsch dahinter mehr jener nach der Fernsehkamera, nach dem Mikrophon ist.

 


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