allein nach außen
geht, sondern dass man sich, wenn das Bedürfnis besteht, authentisch
informieren kann.
Genauso wäre es in
dem Zusammenhang natürlich notwendig, dass auch die Plenarsitzungen
grundsätzlich dauernd öffentlich sind, um den Medienvertretern die Teilnahme zu
ermöglichen. Es würde ebenfalls mithelfen, dass die Distanz, die es da und
dort gibt zwischen den Wählerinnen und Wählern sowie denjenigen, die, von
ihnen gewählt, als Abgeordnete hier im Haus tätig sind, überwunden wird.
Für diejenigen, die
Bedenken haben, möchte ich sagen, es besteht ja die Möglichkeit – um jetzt
wieder auf die Ausschussverhandlungen zurückzukommen –, dass es dort, wo
es argumentierbar und wo es notwendig ist, durchaus ein gewisses Maß an
Vertraulichkeit gibt, dass diese dann auf Antrag beschlossen werden kann und
dass man im Einzelfall für Sitzungen oder für Teile von Sitzungen die
Öffentlichkeit ohnehin ausschließen kann, wenn man glaubt, dass das für den
Verhandlungsprozess notwendig ist, bevor man später an die Öffentlichkeit
tritt.
Aber es gehört
dies umgekehrt: Das Prinzip wäre die grundsätzliche Öffentlichkeit, und um das
im Zuge einer allgemeinen Reform zur Gestaltung des Parlamentes, zur Aufwertung
des Parlamentes zu behandeln, aber auch um das Parlament bürgernäher zu
machen, gibt es diesen Antrag. Ich hoffe, dass er in diesem Haus positiv
behandelt wird und dass die Möglichkeit besteht, dass man dem hier mehrheitlich
beitritt, damit dann die Qualität der Ausschussverhandlungen und vielleicht
auch die Präsenz bei den Ausschussverhandlungen eine ist, die ein optimales Ergebnis
ermöglicht.
Kleiner Zusatz
noch: Nach wie vor bin ich der Meinung, dass es auch für die Minderheit die Möglichkeit
geben soll, Untersuchungsausschüsse einzuberufen. Im Übrigen sind wir auch
dafür, dass gerade dann, wenn Experten auftreten, diese Öffentlichkeit gegeben
ist. Auch in diesem Fall sollte man für Öffentlichkeit sorgen. (Beifall bei
der SPÖ sowie der Abg. Dr. Gabriela Moser.)
19.19
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter
Mag. Donnerbauer. – Bitte.
19.19
Abgeordneter
Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr
Präsident! Hohes Haus! Es geht, wie Herr Kollege Cap schon ausgeführt hat, bei
diesem Antrag darum, die Öffentlichkeit auch für die Ausschussverhandlungen
generell einzuführen.
Nun ist
Transparenz sicherlich etwas, das für uns alle ein Punkt ist, der mit unserer
täglichen Arbeit zu tun hat und mit dem wir täglich umgehen. Politik hat mit
der Arbeit mit der Öffentlichkeit und in der Öffentlichkeit zu tun. Dennoch
würde ich aber zur Vorsicht raten, was Änderungen in der Geschäftsordnung
betrifft, weil die Geschäftsordnung doch ein System aufweist, das sich über
lange Jahre entwickelt hat. Wer das System im Rahmen der bestehenden Geschäftsordnung
kennt, weiß, es ist so, dass für alle Themen, die in diesem Haus behandelt
werden, die Öffentlichkeit gewährleistet ist, weil die Öffentlichkeit hier im
Plenum, wo diese Themen nach den Ausschussberatungen behandelt werden,
gewährleistet ist und weil genau bei den Themen, deren Enderledigung im
Ausschuss stattfindet, die Öffentlichkeit im Ausschuss auch jetzt schon gegeben
ist.
Darüber hinaus
gibt es einige Bereiche, in denen auch jetzt schon in Ausschussberatungen die
Öffentlichkeit vorgesehen ist. Wir wissen aus den Erfahrungen der letzten
Jahre, dass in diesen Bereichen die Möglichkeit für die Öffentlichkeit,
entsprechend teilzunehmen, eigentlich kaum oder nicht genützt worden ist. Es
besteht dieses Interesse also offensichtlich nicht wirklich.
Weiters möchte ich
auch noch eine gewisse persönliche Skepsis anbringen, denn die Botschaft der
Transparenz, die höre ich wohl, allein mir fehlt der Glaube, Herr Kollege Cap!
Wenn gerade Sie es sind, der diesen Antrag stellt, so stellt sich
schon die Frage, ob nicht der Wunsch dahinter mehr jener nach der
Fernsehkamera, nach dem Mikrophon ist.