Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 173

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Vor diesem Hintergrund gesehen sollte diese erste Lesung zu einer schnellen Behandlung in einem der Ausschüsse führen, von mir aus im Wirtschaftsausschuss, aber genauso gut auch im Justizausschuss. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.50


Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Damit schließe ich die Debatte.

Den Antrag 38/A, den wir gerade in erster Lesung behandelt haben, weise ich dem Wirtschafts­ausschuss zu.

Die Tagesordnung der heutigen Sitzung ist damit erschöpft.

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses


Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Cap, Mag. Kuntzl, Mag. Gaßner, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend die Beschaffung von Kampfflug­zeugen.

Der Antrag ist allen Abgeordneten schriftlich zugemittelt worden, er bedarf daher keiner Verle­sung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Cap, Mag. Andrea Kuntzl, Mag. Gaßner, Kolleginnen und Kollegen ge­mäss § 33 GOG betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Ver­hältnis V: 5, S: 4, F: 1 und G: 1 einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

Aufklärung der Vorwürfe möglicher Geldflüsse, „nützlicher Aufwendungen“ und Manipulationen des Vergabeverfahrens im Zuge der Beschaffung von Kampfflugzeugen für das österreichische Bundesheer seit April 2001;

Aufklärung von Einflussnahmen auf Entscheidungsträger und Spitzenrepräsentanten der Regie­rungs­parteien in der 21. Gesetzgebungsperiode sowie auf jene Mitglieder der Bundesregierung, die mit der Fortführung der Regierungsgeschäfte betraut sind, im gegenständlichen Vergabe­verfahren;

Aufklärung des Vorwurfs der Verfolgung von „wirtschaftlichen (Eigen-)interessen“ von politi­schen Parteien und persönlichen Interessen von Regierungsmitgliedern im Zuge der gegen­ständlichen Vergabe;

Aufklärung darüber, ob es im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt – bedingt durch die Verfolgung „wirtschaftlicher (Eigen-)interessen“ oder Manipulationen durch Entscheidungsträger im Vergabeverfahren – zu Nachteilen für die österreichischen SteuerzahlerInnen gekommen ist;

Aufklärung über die tatsächlich durch die betroffenen Minister abgeschlossenen Verträge bzw. Vorverträge sowie Rücktrittsmöglichkeiten und Schadenersatzfolgen aus diesen Verein­barungen;

Untersuchung der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit den genannten Sachverhalten.

 


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