Vor diesem
Hintergrund gesehen sollte diese erste Lesung zu einer schnellen Behandlung in
einem der Ausschüsse führen, von mir aus im Wirtschaftsausschuss, aber genauso
gut auch im Justizausschuss. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.50
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen
nicht vor. Damit schließe ich die Debatte.
Den Antrag 38/A,
den wir gerade in erster Lesung behandelt haben, weise ich dem
Wirtschaftsausschuss zu.
Die Tagesordnung
der heutigen Sitzung ist damit erschöpft.
Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Wir gelangen
nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Cap,
Mag. Kuntzl, Mag. Gaßner, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung
eines Untersuchungsausschusses betreffend die Beschaffung von Kampfflugzeugen.
Der Antrag ist
allen Abgeordneten schriftlich zugemittelt worden, er bedarf daher keiner Verlesung.
Der Antrag hat
folgenden Wortlaut:
Antrag
der
Abgeordneten Dr. Cap, Mag. Andrea Kuntzl, Mag. Gaßner,
Kolleginnen und Kollegen gemäss § 33 GOG betreffend die Einsetzung eines
Untersuchungsausschusses
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss
im Verhältnis V: 5, S: 4, F: 1 und G: 1 einzusetzen.
Gegenstand der
Untersuchung:
Aufklärung der
Vorwürfe möglicher Geldflüsse, „nützlicher Aufwendungen“ und Manipulationen des
Vergabeverfahrens im Zuge der Beschaffung von Kampfflugzeugen für das
österreichische Bundesheer seit April 2001;
Aufklärung von
Einflussnahmen auf Entscheidungsträger und Spitzenrepräsentanten der Regierungsparteien
in der 21. Gesetzgebungsperiode sowie auf jene Mitglieder der Bundesregierung,
die mit der Fortführung der Regierungsgeschäfte betraut sind, im gegenständlichen
Vergabeverfahren;
Aufklärung des Vorwurfs der Verfolgung von „wirtschaftlichen
(Eigen-)interessen“ von politischen Parteien und persönlichen Interessen von
Regierungsmitgliedern im Zuge der gegenständlichen Vergabe;
Aufklärung darüber, ob es im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt –
bedingt durch die Verfolgung „wirtschaftlicher (Eigen-)interessen“ oder
Manipulationen durch Entscheidungsträger im Vergabeverfahren – zu
Nachteilen für die österreichischen SteuerzahlerInnen gekommen ist;
Aufklärung über die tatsächlich durch die betroffenen Minister
abgeschlossenen Verträge bzw. Vorverträge sowie Rücktrittsmöglichkeiten und
Schadenersatzfolgen aus diesen Vereinbarungen;
Untersuchung der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeit im
Zusammenhang mit den genannten Sachverhalten.