Untersuchungsauftrag:
Der
Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften
zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in die Akten des Bundeskanzleramtes,
des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für
Landesverteidigung, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und
anderer Bundeseinrichtungen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand
alle Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeiten
überprüfen.
Begründung:
Seit einem
offenen Korruptionsvorwurf von Landeshauptmann Dr. Haider gegen FP-Regierungsmitglieder,
durch den Ankauf von Abfangjägern bzw. einer bestimmten Type von Abfangjägern
„wirtschaftliche Interessen“ zu verfolgen und damit die „FPÖ in ihrer
politischen Handlungsfähigkeit offenkundig zu lähmen“, steht der größte
staatliche Beschaffungsvorgang der 2. Republik im Kreuzfeuer der Kritik
in- und ausländischer Medien.
Haider
begründete seinen Rückzug von einer neuerlichen Kandidatur für den FPÖ-Vorsitz
mit der Drohung eines unbekannten Mannes, der ihn vor einem Klagenfurter Lokal
mit den Worten angesprochen habe: „Herr Dr. Haider, behindern Sie den Kauf
der Abfangjäger nicht und passen Sie auf Ihre Familie auf“ und behauptete, dass
Bundesminister Herbert Haupt, nachdem dieser in einem Interview die Meinung
vertreten habe, dass der Abfangjägerkauf nicht durchgeführt werden solle, von
einem hochrangigen Beamten angerufen wurde und dieser mitteilte, dass wenn „das
nicht korrigiert wird, würde der Minister eine Paraphierung des Vertrages in
den nächsten Tagen vornehmen um deutlich zu machen, dass das Geschäft zustande
kommt.“
Neben diesen
massiven Vorwürfen durch Dr. Haider untermauern zahlreiche Fakten den Verdacht
von Unregelmäßigkeiten und Manipulationen im Rahmen der größten staatlichen Investition
der 2. Republik:
Der
Rechnungshof kritisierte die äußerst hohe Vorbelastung im
Landesverteidigungsbudget. Die Vorgangsweise der Bundesregierung, die eine
Beschaffung mit extremen Kosten vornimmt, ohne einen plausiblen
Finanzierungsplan zu erarbeiten, ist verantwortungslos. Es gibt diesbezüglich
keine Beschlüsse des Nationalrates, die eine solche budgetäre Belastung genehmigen.
Allein der Ankauf des Kriegsgerätes wird 2 Milliarden Euro an Kosten
verursachen, weiters ist völlig unklar, mit welchen Folgekosten für Wartung,
Instandhaltung und Betrieb zu rechnen ist.
Mit
27. Juni 2002 wurde durch die SPÖ-Fraktion ein Verlangen eingebracht, den
Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses mit der Prüfung der Gebarung
des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für Finanzen, des
Bundesministeriums für Landesverteidigung sowie des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit hinsichtlich des Vorganges: Beschaffung von Abfangjägern
(Vergabeentscheidung, Finanzierung, Vertragsgestaltung und Bewertung der
Kompensationsgeschäfte) zu befassen. Bedingt durch die Untätigkeit der Regierungsparteien
und letztlich dem Scheitern der schwarz-blauen Regierung wurden durch diesen
Ausschuss keine inhaltlichen Problemstellungen kontrolliert. Ein Antrag der
SPÖ-Fraktion auf Permanenterklärung dieses Ausschusses wurde am
20. September 2002 von den Regierungsparteien abgelehnt.
Noch am
24. April 2002 stellte der Beschaffungsexperte im
Verteidigungsministerium, Herbert Wagner, fest, dass „das europäische
Eurofighter-Konsortium mangels einer Zwischenlösung im ersten Angebot
eigentlich aus dem Wettbewerb ausgeschieden werden müsste“.
Eine Einsichtsbemerkung des Leiters der Gruppe Feldzeug-/Luftzeugwesen im BMLV vom 25. Juni 2002 lautete wie folgt: „Zufolge der festgestellten annähernden Gleichwertigkeit der Angebote und der gegebenen Erfüllung der Anforderungen für die Luftraumüberwachung in Österreich wird vorgeschlagen, dem Produkt mit den geringeren Anschaffungs- und Betriebskosten, also dem GRIPEN von SAAB/Bae, den Vorzug zu geben“. Dieser Einsichtsbemerkung