Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 174

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Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen Aus­künften zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in die Akten des Bundes­kanzler­amtes, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Landesverteidigung, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und anderer Bundeseinrichtungen im Zusam­menhang mit dem Untersuchungsgegenstand alle Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeiten überprüfen.

Begründung:

Seit einem offenen Korruptionsvorwurf von Landeshauptmann Dr. Haider gegen FP-Regie­rungsmitglieder, durch den Ankauf von Abfangjägern bzw. einer bestimmten Type von Abfang­jägern „wirtschaftliche Interessen“ zu verfolgen und damit die „FPÖ in ihrer politischen Hand­lungsfähigkeit offenkundig zu lähmen“, steht der größte staatliche Beschaffungsvorgang der 2. Republik im Kreuzfeuer der Kritik in- und ausländischer Medien.

Haider begründete seinen Rückzug von einer neuerlichen Kandidatur für den FPÖ-Vorsitz mit der Drohung eines unbekannten Mannes, der ihn vor einem Klagenfurter Lokal mit den Worten angesprochen habe: „Herr Dr. Haider, behindern Sie den Kauf der Abfangjäger nicht und passen Sie auf Ihre Familie auf“ und behauptete, dass Bundesminister Herbert Haupt, nachdem dieser in einem Interview die Meinung vertreten habe, dass der Abfangjägerkauf nicht durch­geführt werden solle, von einem hochrangigen Beamten angerufen wurde und dieser mitteilte, dass wenn „das nicht korrigiert wird, würde der Minister eine Paraphierung des Vertrages in den nächsten Tagen vornehmen um deutlich zu machen, dass das Geschäft zustande kommt.“

Neben diesen massiven Vorwürfen durch Dr. Haider untermauern zahlreiche Fakten den Ver­dacht von Unregelmäßigkeiten und Manipulationen im Rahmen der größten staatlichen In­vestition der 2. Republik:

Der Rechnungshof kritisierte die äußerst hohe Vorbelastung im Landesverteidigungsbudget. Die Vorgangsweise der Bundesregierung, die eine Beschaffung mit extremen Kosten vornimmt, ohne einen plausiblen Finanzierungsplan zu erarbeiten, ist verantwortungslos. Es gibt dies­bezüglich keine Beschlüsse des Nationalrates, die eine solche budgetäre Belastung ge­nehmigen. Allein der Ankauf des Kriegsgerätes wird 2 Milliarden Euro an Kosten verursachen, weiters ist völlig unklar, mit welchen Folgekosten für Wartung, Instandhaltung und Betrieb zu rechnen ist.

Mit 27. Juni 2002 wurde durch die SPÖ-Fraktion ein Verlangen eingebracht, den Ständigen Unter­ausschuss des Rechnungshofausschusses mit der Prüfung der Gebarung des Bundes­kanzler­amtes, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Lan­desver­teidigung sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit hinsichtlich des Vor­ganges: Beschaffung von Abfangjägern (Vergabeentscheidung, Finanzierung, Vertragsgestaltung und Be­wertung der Kompensationsgeschäfte) zu befassen. Bedingt durch die Untätigkeit der Re­gierungsparteien und letztlich dem Scheitern der schwarz-blauen Regierung wurden durch diesen Ausschuss keine inhaltlichen Problemstellungen kontrolliert. Ein Antrag der SPÖ-Fraktion auf Permanenterklärung dieses Ausschusses wurde am 20. September 2002 von den Regierungsparteien abgelehnt.

Noch am 24. April 2002 stellte der Beschaffungsexperte im Verteidigungsministerium, Herbert Wagner, fest, dass „das europäische Eurofighter-Konsortium mangels einer Zwischenlösung im ersten Angebot eigentlich aus dem Wettbewerb ausgeschieden werden müsste“.

Eine Einsichtsbemerkung des Leiters der Gruppe Feldzeug-/Luftzeugwesen im BMLV vom 25. Juni 2002 lautete wie folgt: „Zufolge der festgestellten annähernden Gleichwertigkeit der Angebote und der gegebenen Erfüllung der Anforderungen für die Luftraumüberwachung in Österreich wird vorgeschlagen, dem Produkt mit den geringeren Anschaffungs- und Betriebs­kosten, also dem GRIPEN von SAAB/Bae, den Vorzug zu geben“. Dieser Einsichtsbemerkung


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