Ich wünsche allen
Mitgliedern der Bundesregierung sowie den Staatssekretären den besten Erfolg
für ihre Arbeit im Dienste der Republik Österreich. – Alles Gute, meine
Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Einlauf und
Zuweisungen
Präsident Dr. Andreas Khol:
Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren
Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf
die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die
schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A)
Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1.
Schriftliche Anfragen: 149/J bis
157/J.
2.
Anfragebeantwortungen: 16/AB und
17/AB.
3.
Ergänzung oder Änderung von Regierungsvorlagen oder Berichten:
Berichtigung des
Tätigkeitsberichtes (III-1 der Beilagen) des Rechnungshofes über das
Verwaltungsjahr 2001 (Zu III-1 der Beilagen).
B)
Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur
Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen
Entscheidung des Ausschusses):
Ausschuss
für Arbeit und Soziales:
Bericht des
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Tätigkeit der
Arbeitsinspektion im Jahr 2001 (III-15 der Beilagen).
*****
Präsident Dr. Andreas Khol:
Wir gehen nunmehr
in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsident Dr. Andreas Khol:
In der
Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Gestaltung der Debatte über die
Erklärung der Bundesregierung erzielt.
Demgemäß wurde
eine Tagesblockzeit von 10 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende
Redezeiten ergeben: Österreichische Volkspartei und Sozialdemokratische Partei
je 175 Minuten, Freiheitliche Partei 120 Minuten sowie Grüne
130 Minuten.
Für die
Übertragung der Sitzung durch den ORF in der Zeit von 9.05 Uhr bis
17.00 Uhr wurde folgende Redezeitvereinbarung getroffen, die ich auch bei
Regierungsmitgliedern überwachen werde: Bundeskanzler: 70 Minuten, je eine
Wortmeldung pro Fraktion à 20 Minuten, Vizekanzler: 20 Minuten,
je eine Wortmeldung pro Fraktion à 15 Minuten, Regierungsmitglied
oder Regierungsmitglieder 10 Minuten, je eine Wortmeldung pro Fraktion
à 10 Minuten, Regierungsmitglied oder Regierungsmitglieder
10 Minuten, je eine Wortmeldung pro Fraktion à 5 Minuten,
Regierungsmitglied oder Regierungsmitglieder 10 Minuten, je eine
Wortmeldung pro Fraktion à 5 Minuten, Regierungsmitglied oder
Regierungsmitglieder 10 Minuten.
Diese Vereinbarung
gilt für alle weiteren Wortmeldungen bis zum Ende der Debatte.