Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 7. Sitzung / Seite 12

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Ich wünsche allen Mitgliedern der Bundesregierung sowie den Staatssekretären den besten Erfolg für ihre Arbeit im Dienste der Republik Österreich. – Alles Gute, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Einlauf und Zuweisungen


Präsident Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 149/J bis 157/J.

2. Anfragebeantwortungen: 16/AB und 17/AB.

3. Ergänzung oder Änderung von Regierungsvorlagen oder Berichten:

Berichtigung des Tätigkeitsberichtes (III-1 der Beilagen) des Rechnungshofes über das Verwal­tungsjahr 2001 (Zu III-1 der Beilagen).

B) Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Jahr 2001 (III-15 der Beilagen).

*****


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung


Präsident Dr. Andreas Khol: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Gestaltung der Debatte über die Erklärung der Bundesregierung erzielt.

Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 10 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich fol­gende Redezeiten ergeben: Österreichische Volkspartei und Sozialdemokratische Partei je 175 Minuten, Freiheitliche Partei 120 Minuten sowie Grüne 130 Minuten.

Für die Übertragung der Sitzung durch den ORF in der Zeit von 9.05 Uhr bis 17.00 Uhr wurde folgende Redezeitvereinbarung getroffen, die ich auch bei Regierungsmitgliedern überwachen werde: Bundeskanzler: 70 Minuten, je eine Wortmeldung pro Fraktion à 20 Minuten, Vize­kanzler: 20 Minuten, je eine Wortmeldung pro Fraktion à 15 Minuten, Regierungsmitglied oder Regierungsmitglieder 10 Minuten, je eine Wortmeldung pro Fraktion à 10 Minuten, Regierungs­mitglied oder Regierungsmitglieder 10 Minuten, je eine Wortmeldung pro Fraktion à 5 Minuten, Regierungsmitglied oder Regierungsmitglieder 10 Minuten, je eine Wortmeldung pro Fraktion à 5 Minuten, Regierungsmitglied oder Regierungsmitglieder 10 Minuten.

Diese Vereinbarung gilt für alle weiteren Wortmeldungen bis zum Ende der Debatte.

 


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