20. Verwaltungsreform
Die Qualität der österreichischen Verwaltung
ist ein wesentlicher Standortvorteil für unser Land. Gemeinsam mit den Ländern,
Gemeinden und Städten sowie den öffentlich Bediensteten wird das
Verwaltungshandeln noch bürger- und wirtschaftsfreundlicher und effizienter
gemacht. Weitere Aufgabenbereinigung und moderne Organisations- und
Finanzierungsmodelle bewirken überdies Spareffekte.
Auf Ebene der Bundesverwaltung wird ein
jährlich – bis auf € 1,3 Mrd. im Jahr 2006 – ansteigendes
Einsparungsvolumen erzielt.
Einsparung von 10 000 Dienstposten im Bund
2004 – 2006. Im Unterrichtsbereich: Kompensieren des Struktureffekts
Überstunden um weitere 8 % (bis 2006)
zurückfahren
Redimensionierung des Öffentlichen Sektors auf
OECD-Durchschnitt
Weiterführung laufender
Verwaltungsreformprojekte (Evaluation, Controlling)
Einführung einer Folgekostenschätzung durch
externe Experten
Weiterer Ausbau der Bezirksverwaltungsbehörden
zur zentralen Anlaufstelle
Strikte Umsetzung eines zweigliedrigen
Instanzenzugs
Etablierung der Landesverwaltungsgerichtshöfe
(kassatorisch/meritorisch)
Gründung einer zentralen Buchhaltung (Agentur)
für alle Ressorts
Evaluierung der Ausgliederungen
Errichtung einer BundesserviceGesmbH. Zur
Erbringung von Unterstützungsleitungen, bei denen eine zentrale Wahrnehmung
sinnvoll ist.
Einrichtung einer zentralen
Bundesförderdatenbank mit Ziel der Ausdehnung auf die anderen Gebietskörperschaften.
Globalbudgets: Im Rahmen einer grundlegenden
Neuordnung des Bundeshaushaltsrecht mit dem Ziel der Zusammenführung von
Ergebnis- und Ressourcenverantwortung im Sinne des New public management,
werden Globalbudgets in den Ministerien eingerichtet. Gleichzeitig werden
gewünschte Wirkungen anhand von Leistungsindikatoren mit der Ressourcenverantwortung
verknüpft, das Erreichen bzw. Verfehlen der Budgetziele durch Einführung von
positiven und negativen Sanktionen verstärkt, das Delegieren der Budget- und
Ergebnisverantwortung an nachgeordnete Dienststellen unter breiter Nutzung der
Flexibilisierungsklausel ermöglicht, das Rechnungswesen des Bundes nach
kaufmännischen Grundsätzen erweitert und parallel die entsprechenden
dienstrechtlichen Vorkehrungen getroffen. Mit der Umsetzung wird in dieser
Gesetzgebungsperiode ab 2005 schrittweise begonnen.
e-government-Offensive:
klare Kompetenzzuordnung
laufende Projekte abschließen (z. B. ELAK im
Bund)
neue Initiativen entwickeln (Portalverbund,
Urkundenregister beim ZMR, elektronisches Vergabe- und Förderwesen,
elektronische Akteneinsicht, etc.)
Schaffung eines – dringend
notwendigen – e-Government-Gesetzes (Inhalt z. B. ZMR als Drehpunkt von
e-Government festlegen, Sicherheitsstandards definieren etc. etc.)