Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 7. Sitzung / Seite 68

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20. Verwaltungsreform

Die Qualität der österreichischen Verwaltung ist ein wesentlicher Standortvorteil für unser Land. Gemeinsam mit den Ländern, Gemeinden und Städten sowie den öffentlich Bediensteten wird das Verwaltungshandeln noch bürger- und wirtschaftsfreundlicher und effizienter gemacht. Weitere Aufgabenbereinigung und moderne Organisations- und Finanzierungsmodelle bewirken überdies Spareffekte.

Auf Ebene der Bundesverwaltung wird ein jährlich – bis auf € 1,3 Mrd. im Jahr 2006 – anstei­gendes Einsparungsvolumen erzielt.

Einsparung von 10 000 Dienstposten im Bund 2004 – 2006. Im Unterrichtsbereich: Kompensie­ren des Struktureffekts

Überstunden um weitere 8 % (bis 2006) zurückfahren

Redimensionierung des Öffentlichen Sektors auf OECD-Durchschnitt

Weiterführung laufender Verwaltungsreformprojekte (Evaluation, Controlling)

Einführung einer Folgekostenschätzung durch externe Experten

Weiterer Ausbau der Bezirksverwaltungsbehörden zur zentralen Anlaufstelle

Strikte Umsetzung eines zweigliedrigen Instanzenzugs

Etablierung der Landesverwaltungsgerichtshöfe (kassatorisch/meritorisch)

Gründung einer zentralen Buchhaltung (Agentur) für alle Ressorts

Evaluierung der Ausgliederungen

Errichtung einer BundesserviceGesmbH. Zur Erbringung von Unterstützungsleitungen, bei denen eine zentrale Wahrnehmung sinnvoll ist.

Einrichtung einer zentralen Bundesförderdatenbank mit Ziel der Ausdehnung auf die anderen Gebietskörperschaften.

Globalbudgets: Im Rahmen einer grundlegenden Neuordnung des Bundeshaushaltsrecht mit dem Ziel der Zusammenführung von Ergebnis- und Ressourcenverantwortung im Sinne des New public management, werden Globalbudgets in den Ministerien eingerichtet. Gleichzeitig werden gewünschte Wirkungen anhand von Leistungsindikatoren mit der Ressourcenverant­wortung verknüpft, das Erreichen bzw. Verfehlen der Budgetziele durch Einführung von positi­ven und negativen Sanktionen verstärkt, das Delegieren der Budget- und Ergebnisverantwor­tung an nachgeordnete Dienststellen unter breiter Nutzung der Flexibilisierungsklausel ermög­licht, das Rechnungswesen des Bundes nach kaufmännischen Grundsätzen erweitert und parallel die entsprechenden dienstrechtlichen Vorkehrungen getroffen. Mit der Umsetzung wird in dieser Gesetzgebungsperiode ab 2005 schrittweise begonnen.

e-government-Offensive:

klare Kompetenzzuordnung

laufende Projekte abschließen (z. B. ELAK im Bund)

neue Initiativen entwickeln (Portalverbund, Urkundenregister beim ZMR, elektronisches Ver­gabe- und Förderwesen, elektronische Akteneinsicht, etc.)

Schaffung eines – dringend notwendigen – e-Government-Gesetzes (Inhalt z. B. ZMR als Dreh­punkt von e-Government festlegen, Sicherheitsstandards definieren etc. etc.)

 


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