sozialpolitischen
Anliegen dieser Regierungserklärung Stellung nehmen, die meiner Ansicht nach
die Zukunftsorientiertheit der Maßnahmen deutlich machen.
Erster Punkt: Altersvorsorge, Pensionen. Während seit dem Jahr 1970
die durchschnittliche Lebensarbeitszeit um sechs Jahre gesunken ist, ist die
Verweilzeit in der Pension um zwölf Jahre gestiegen. – Ich möchte an den
Anfang unserer Überlegungen stellen, dass das zwei ungeheuer positive Fakten
sind: Wir sind auf Grund längerer Qualifizierung besser ausgebildet und leben
länger.
Ich glaube, wir sollten mit diesem Grundoptimismus an die Reformen
herangehen. Wir müssen die positiven Fakten bewältigen, wenn wir darangehen,
die Lebensarbeitszeit in kleinen Schritten zu verlängern.
Zum ersten Punkt: die so genannte Abschaffung der vorzeitigen
Alterspension. Es geht darum, nicht ab einem starren Datum die vorzeitige
Alterspension bis zum Jahr 2010 auslaufen zu lassen, sondern darum, sie
durch etwas anderes, nämlich durch eine Wahlmöglichkeit zu ersetzen, wonach
ich mit den entsprechenden versicherungsmathematisch begründeten Abschlägen
frei gewählt in Pension gehen kann. (Zwischenruf der Abg. Mag. Prammer.)
Es soll mir niemand sagen, dass das nicht gerechter ist, wenn ich mehr
Möglichkeiten habe, selbst zu bestimmen. Und darum geht es auch beim Schlagwort
des so genannten persönlichen Pensionskontos. Wenn ich den Menschen
Wahlmöglichkeiten biete, dann muss ich sie auch darüber informieren, wie ihr
Pensionsstand ist. (Abg. Öllinger:
Schlecht!) Das ist eine notwendige Maßnahme zur Sicherung der
ersten Säule im Umlageverfahren.
Sie wird immer einen ganz wesentlichen Teil unserer Altersvorsorge
ausmachen. Es wird aber auch nötig sein – Professor Rürup hat das, als er
von der Frau Bundesministerin Hostasch beauftragt wurde, im Jahr 1997
gesagt, aber auch die EU-Kommission empfiehlt dies –, bis zu einem
Drittel – ich gehe gar nicht so weit – die Altersvorsorge im
Kapitaldeckungsverfahren zu erarbeiten.
Ich denke, dass das Jahr 2033, bis zu dem die
Durchrechnungszeiträume erstreckt werden sollen, auch ein guter Zielpunkt für
den Aufbau einer solchen zweiten und dritten Säule ist.
Meine Damen und Herren! Ich lasse das Argument, das sei nur für die
Gutverdienenden, nicht gelten. In einem Land, in dem es 5 Millionen
Bausparverträge gibt, in dem es genau auf Grund des gleichen Systems, nämlich
Prämien für eine bestimmte Ansparform, zusätzlich noch in unserem
Altersvorsorgemodell die Steuerfreiheit gibt, wird es vielen ermöglicht, diese
Einladung anzunehmen.
Ich denke, dass die mit 1. Jänner 2003 in Kraft getretene
Abfertigung neu und die soeben beschriebene Zukunftsvorsorge in den nächsten
Jahrzehnten einen ganz gewaltigen Schub zur Vermögensbildung in
Arbeitnehmerhand auslösen werden, so wie dies etwa vor einem halben Jahrhundert
die Institutionalisierung des Wohnungseigentums bewirkt hat. (Beifall bei
der ÖVP. – Abg. Mag. Wurm:
Wie ist das mit den BUWOG-Wohnungen?)
Ein zweiter Punkt ist die Gesundheitsreform. Anders als bei der
Altersvorsorge, bei der es um eine relativ einfache Schlussrechnung geht,
nämlich um das Aufteilen auf die in Pension befindliche Generation, wäre da
die Bewahrung des Status quo zu wenig. Wir müssen nämlich für alle die
Teilnahme am medizinischen Fortschritt ermöglichen.
Um alle in unserem allgemeinen Sozial- und Krankenversicherungssystem
halten zu können, sind eben Reformen notwendig: Überdenken des Selbstbehaltes,
Neuformierung des Selbstbehaltes, nicht die sinnlose Aufteilung ohne
Obergrenzen, wie es jetzt der Fall ist, und Strukturreformen.