Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 7. Sitzung / Seite 154

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sozialpolitischen Anliegen dieser Regierungserklärung Stellung nehmen, die meiner Ansicht nach die Zukunftsorientiertheit der Maßnahmen deutlich machen.

Erster Punkt: Altersvorsorge, Pensionen. Während seit dem Jahr 1970 die durchschnittliche Lebensarbeitszeit um sechs Jahre gesunken ist, ist die Verweilzeit in der Pension um zwölf Jahre gestiegen. – Ich möchte an den Anfang unserer Überlegungen stellen, dass das zwei ungeheuer positive Fakten sind: Wir sind auf Grund längerer Qualifizierung besser ausgebildet und leben länger.

Ich glaube, wir sollten mit diesem Grundoptimismus an die Reformen herangehen. Wir müssen die positiven Fakten bewältigen, wenn wir darangehen, die Lebensarbeitszeit in kleinen Schritten zu verlängern.

Zum ersten Punkt: die so genannte Abschaffung der vorzeitigen Alterspension. Es geht darum, nicht ab einem starren Datum die vorzeitige Alterspension bis zum Jahr 2010 auslaufen zu lassen, sondern darum, sie durch etwas anderes, nämlich durch eine Wahlmöglichkeit zu erset­zen, wonach ich mit den entsprechenden versicherungsmathematisch begründeten Abschlägen frei gewählt in Pension gehen kann. (Zwischenruf der Abg. Mag. Prammer.)

Es soll mir niemand sagen, dass das nicht gerechter ist, wenn ich mehr Möglichkeiten habe, selbst zu bestimmen. Und darum geht es auch beim Schlagwort des so genannten persönlichen Pensionskontos. Wenn ich den Menschen Wahlmöglichkeiten biete, dann muss ich sie auch darüber informieren, wie ihr Pensionsstand ist. (Abg. Öllinger: Schlecht!) Das ist eine notwen­dige Maßnahme zur Sicherung der ersten Säule im Umlageverfahren.

Sie wird immer einen ganz wesentlichen Teil unserer Altersvorsorge ausmachen. Es wird aber auch nötig sein – Professor Rürup hat das, als er von der Frau Bundesministerin Hostasch beauftragt wurde, im Jahr 1997 gesagt, aber auch die EU-Kommission empfiehlt dies –, bis zu einem Drittel – ich gehe gar nicht so weit – die Altersvorsorge im Kapitaldeckungsverfahren zu erarbeiten.

Ich denke, dass das Jahr 2033, bis zu dem die Durchrechnungszeiträume erstreckt werden sollen, auch ein guter Zielpunkt für den Aufbau einer solchen zweiten und dritten Säule ist.

Meine Damen und Herren! Ich lasse das Argument, das sei nur für die Gutverdienenden, nicht gelten. In einem Land, in dem es 5 Millionen Bausparverträge gibt, in dem es genau auf Grund des gleichen Systems, nämlich Prämien für eine bestimmte Ansparform, zusätzlich noch in unserem Altersvorsorgemodell die Steuerfreiheit gibt, wird es vielen ermöglicht, diese Einladung anzunehmen.

Ich denke, dass die mit 1. Jänner 2003 in Kraft getretene Abfertigung neu und die soeben be­schriebene Zukunftsvorsorge in den nächsten Jahrzehnten einen ganz gewaltigen Schub zur Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand auslösen werden, so wie dies etwa vor einem halben Jahrhundert die Institutionalisierung des Wohnungseigentums bewirkt hat. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Wurm: Wie ist das mit den BUWOG-Wohnungen?)

Ein zweiter Punkt ist die Gesundheitsreform. Anders als bei der Altersvorsorge, bei der es um eine relativ einfache Schlussrechnung geht, nämlich um das Aufteilen auf die in Pension befind­liche Generation, wäre da die Bewahrung des Status quo zu wenig. Wir müssen nämlich für alle die Teilnahme am medizinischen Fortschritt ermöglichen.

Um alle in unserem allgemeinen Sozial- und Krankenversicherungssystem halten zu können, sind eben Reformen notwendig: Überdenken des Selbstbehaltes, Neuformierung des Selbstbe­haltes, nicht die sinnlose Aufteilung ohne Obergrenzen, wie es jetzt der Fall ist, und Strukturre­formen.

 


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