bauer: Mit Ihrer Zustimmung!) – mit Zustimmung der SPÖ (demonstrativer
Beifall bei der ÖVP) –, das sagt aber nichts darüber aus, in
welcher Form diese Gelder veranlagt werden sollen. (Abg. Mag. Tancsits:
Bank Burgenland!)
Es ist natürlich
möglich, eine Verwertung der Wohnbauförderungsdarlehen vorzunehmen, und es ist
auch nichts Verwerfliches daran, einen derartigen Beschluss zu fassen. Aber es
ist höchst verwerflich, so vorzugehen, wie das in Niederösterreich der Fall
war. Demjenigen, dem man das Pouvoir zur Veranlagung einräumt, stehen nämlich
zwei Wege offen: der Weg der seriösen Veranlagung, der sicheren Veranlagung,
der risikoarmen Veranlagung, der für Steuergelder zu wählen ist, und der Weg
ins Casino.
Die einschlägigen
Verfassungsbestimmungen – sowohl in der österreichischen Bundesverfassung
als auch in der niederösterreichischen Landesverfassung – haben den
Grundsatz normiert, bei der Veranlagung und Verwertung von Mitteln
Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit anzuwenden. Das heißt, jede
handelnde Person muss diesen verfassungsrechtlich normierten Grundsätzen bei
der Veranlagung von Mitteln entsprechen, das heißt, Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit beachten.
Das gilt auch für
den Fall der privatwirtschaftlichen Verwaltung. Auch dann, wenn ich diese
Mittel über eine Veranlagungsgesellschaft veranlage, trifft dieser Grundsatz
zu. Das heißt, es steht dem Handelnden nicht frei, zu sagen: Ich
veranlage, wie ich will!, wie das eine Einzelperson, eine Privatperson machen
kann, die mit dem Geld ins Casino oder auf den Aktienmarkt gehen oder eben
risikoarme Veranlagungen vornehmen kann.
Das heißt, der
Staat ist da wesentlich stärker gebunden. Der Staat ist diesbezüglich verfassungsrechtlich
in ein Korsett gebunden und hat eben die Grundsätze Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit
und Zweckmäßigkeit einzuhalten. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Was ist in
Niederösterreich passiert? – In Niederösterreich hat man den Beschluss,
den ich eingangs erwähnt habe, gefasst, und dann hat man es dem
Finanzlandesrat anheim gestellt, welche Form der Veranlagung durchgeführt wird.
Es gibt dabei, wie schon erwähnt, zwei Möglichkeiten.
Man muss auch den
Betrag nennen, um den es dabei ging. Es waren rund 34 Milliarden Schilling –
ich wiederhole: 34 Milliarden Schilling, die aus dem Verkauf
der Wohnbauförderungsdarlehen eingenommen wurden. 34 Milliarden Schilling
wurden dabei an Landesmitteln eingenommen! Und man hat es dem Landesrat freigestellt,
wie er diese Mittel veranlagt. (Abg. Parnigoni: Ein Wahnsinn!)
Dieser Landesrat
hat dabei – ohne Rücksprache mit dem Landtag oder der Landesregierung zu
halten – zwei Möglichkeiten: Entweder er gibt das Geld
verantwortungsbewusst in risikoarme Veranlagungen, er trägt es sozusagen zur
Bank, oder er geht mit dem Geld ins Casino. Und er hat den Weg ins Casino
gewählt! Das Casino ist in diesem Fall das internationale Börsegeschehen. Im
internationalen Börsegeschehen ist natürlich die Wahrscheinlichkeit, einen
Gewinn zu erzielen, noch geringer als im Casino, das weiß jeder
mit einer halbdurchschnittlichen Ausbildung. (Abg. Scheibner:
„Halbdurchschnittlich“? Was ist das?)
Dass der Landesrat
von Niederösterreich nicht weiß oder nicht gewusst hat, dass das Börsegeschehen
ein höchst spekulatives Geschehen ist, das traue ich nicht einmal ihm zu,
obwohl man wirklich meinen konnte, dass er da an großer Naivität gelitten hat. (Zwischenrufe
der Abgeordneten Großruck und Dipl.-Ing. Prinzhorn.)
Dem haben wir
nicht zugestimmt! Bei der Veranlagungsform wurde niemals von der SPÖ zugestimmt!
Sie wissen genau, dass die Veranlagungsform die ausschließliche und alleinige
Entscheidung des Landesrates Sobotka war. (Beifall bei der SPÖ.)
Er ist damit ins Casino des internationalen Börsegeschehens gegangen, er hat 40 Prozent von 34 Milliarden Schilling in Aktien veranlagt. Ich wiederhole: 40 Prozent von 34 Milliarden Schilling wurden in Aktien veranlagt! (Abg. Scheibner: Wie viel ist das in Euro?) Und im Jahr 2002