übereinkommen auch
für die soziale Dimension und die Erhaltung der Lebensgrundlagen jene
Perspektive geschaffen haben, auf Grund deren wir unser Ziel, nämlich Top Drei
der Europäischen Union zu werden, verwirklichen können.
Abschließend:
Meine Damen und Herren! Ich ersuche die Öffentlichkeit, weiterhin wachsam zu
sein und Engagement zu zeigen, und ersuche, dabei die notwendige Objektivität
in der Beurteilung beizubehalten. Ich appelliere an dieses Hohe Haus, diesen
Grundkonsens in einer so wichtigen Frage für Österreich als Basis für alle
weiteren Aktivitäten zu nehmen – das braucht Österreich und das braucht
eine friedliche Entwicklung in der Welt. (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
11.33
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Der nächste Redner
ist Herr Klubobmann Dr. Van der Bellen. Redezeit: 15 Minuten. –
Bitte, Herr Kollege.
11.34
Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren!
Lassen Sie mich eingangs der Kürze halber gleich in aller Deutlichkeit
festhalten, dass die Grünen diesen Krieg für falsch halten, für rechtswidrig,
für völkerrechtswidrig und dass wir nicht akzeptieren können, dass ein
zugegebenermaßen wichtiger und befreundeter Staat die anerkannten Regeln des
Völkerrechts in dieser Weise verletzt. (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten der SPÖ.)
Die Satzungen der
Vereinten Nationen geben nun einmal keine Berechtigung, keine Legitimation für
Präventivkriege. Ich bedaure, das hier feststellen zu müssen: Es handelt sich
aber um einen solchen. Und die Satzungen der Vereinten Nationen schließen
außerdem – zumindest völkerrechtlich – Kriege aus, die ohne Befassung
beziehungsweise ohne Zustimmung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
geführt werden.
Und das ist eine
nicht triviale Angelegenheit. Das Gewaltverbot in der Satzung der Vereinten
Nationen ist ja ein Verbot besonderer Art. Es ist nicht zu vergleichen
etwa mit dem Parkverbot in der österreichischen Straßenverkehrsordnung, das
jeder von uns, Anwesende ausgenommen, hin und wieder übertritt – da
bekommt man dann eine Strafe und weiß, dass man etwas Unrechtes getan hat, aber
es ist nicht weltbewegend. Das Gewaltverbot in der Satzung der Vereinten
Nationen jedoch ist die Grundlage des internationalen Rechts überhaupt, wenn
ich das richtig verstanden habe. Und es gibt nur ganz wenige Ausnahmen von
diesem Gewaltverbot – meine Vorredner haben das schon skizziert –,
insbesondere das Recht auf Selbstverteidigung oder eine Intervention, auch
eine militärische Intervention, bei Vorliegen von Völkermord oder ähnlichen
gröbsten Verletzungen der Menschenrechte.
Damals, 1991, im
anderen Golfkrieg war die Situation klar, da hat der Irak einen Angriffskrieg
auf Kuwait unternommen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat die
Verteidigung Kuwaits legitimiert. Das war eine völlig andere Situation.
Man kann jetzt
nicht mit Völkermord oder ähnlichen Verletzungen der Menschenrechte argumentieren.
Damals, als Saddam Hussein, sicher einer der schlimmsten Despoten, die wir kennen,
gegen seine eigene Bevölkerung, gegen die Kurden, Giftgas eingesetzt hat,
damals hätte man darüber debattieren können und müssen, ob das ein Grund für
eine Militärintervention im Irak ist. Aber eine derart akute Bedrohung liegt
ja derzeit nicht vor. Ganz im Gegenteil, die kurdische Bevölkerung mit ihrer
weitgehenden De-facto-Autonomie im Nordirak ist selten so gut gefahren wie in
den letzten zehn Jahren, verglichen mit anderen Perioden in ihrer ziemlich
traurigen und tragischen Geschichte.
Es fällt mir nicht
leicht, über dieses Thema zu sprechen, vor allem aus folgendem Grund: Wir
kritisieren hier das Verhalten der Regierung Bush, und es ist nur allzu leicht,
dabei in ein Fahrwasser zu geraten, wo dann eine antiamerikanische Haltung
hineininterpretiert wird. Deswegen möchte ich Folgendes besonders betonen:
Kritik an der Administration Bush ist nicht Kritik an den USA
schlechthin – gerade aus europäischer Sicht, denn wir wissen, wie viel wir
den Vereinigten Staaten in den vergangenen 50 Jahren zu verdanken hatten.
(Allgemeiner Beifall.)