Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 46

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übereinkommen auch für die soziale Dimension und die Erhaltung der Lebensgrundlagen jene Perspektive geschaffen haben, auf Grund deren wir unser Ziel, nämlich Top Drei der Europäi­schen Union zu werden, verwirklichen können.

Abschließend: Meine Damen und Herren! Ich ersuche die Öffentlichkeit, weiterhin wachsam zu sein und Engagement zu zeigen, und ersuche, dabei die notwendige Objektivität in der Beur­teilung beizubehalten. Ich appelliere an dieses Hohe Haus, diesen Grundkonsens in einer so wichtigen Frage für Österreich als Basis für alle weiteren Aktivitäten zu nehmen – das braucht Österreich und das braucht eine friedliche Entwicklung in der Welt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.33


Präsident Dr. Heinz Fischer: Der nächste Redner ist Herr Klubobmann Dr. Van der Bellen. Redezeit: 15 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

11.34


Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs der Kürze halber gleich in aller Deutlich­keit festhalten, dass die Grünen diesen Krieg für falsch halten, für rechtswidrig, für völkerrechts­widrig und dass wir nicht akzeptieren können, dass ein zugegebenermaßen wichtiger und be­freundeter Staat die anerkannten Regeln des Völkerrechts in dieser Weise verletzt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die Satzungen der Vereinten Nationen geben nun einmal keine Berechtigung, keine Legitima­tion für Präventivkriege. Ich bedaure, das hier feststellen zu müssen: Es handelt sich aber um einen solchen. Und die Satzungen der Vereinten Nationen schließen außerdem – zumindest völkerrechtlich – Kriege aus, die ohne Befassung beziehungsweise ohne Zustimmung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen geführt werden.

Und das ist eine nicht triviale Angelegenheit. Das Gewaltverbot in der Satzung der Vereinten Nationen ist ja ein Verbot besonderer Art. Es ist nicht zu vergleichen etwa mit dem Parkverbot in der österreichischen Straßenverkehrsordnung, das jeder von uns, Anwesende ausgenom­men, hin und wieder übertritt – da bekommt man dann eine Strafe und weiß, dass man etwas Unrechtes getan hat, aber es ist nicht weltbewegend. Das Gewaltverbot in der Satzung der Vereinten Nationen jedoch ist die Grundlage des internationalen Rechts überhaupt, wenn ich das richtig verstanden habe. Und es gibt nur ganz wenige Ausnahmen von diesem Gewaltver­bot – meine Vorredner haben das schon skizziert –, insbesondere das Recht auf Selbstverteidi­gung oder eine Intervention, auch eine militärische Intervention, bei Vorliegen von Völkermord oder ähnlichen gröbsten Verletzungen der Menschenrechte.

Damals, 1991, im anderen Golfkrieg war die Situation klar, da hat der Irak einen Angriffskrieg auf Kuwait unternommen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat die Verteidigung Kuwaits legitimiert. Das war eine völlig andere Situation.

Man kann jetzt nicht mit Völkermord oder ähnlichen Verletzungen der Menschenrechte argu­mentieren. Damals, als Saddam Hussein, sicher einer der schlimmsten Despoten, die wir kennen, gegen seine eigene Bevölkerung, gegen die Kurden, Giftgas eingesetzt hat, damals hätte man darüber debattieren können und müssen, ob das ein Grund für eine Militärinter­vention im Irak ist. Aber eine derart akute Bedrohung liegt ja derzeit nicht vor. Ganz im Gegen­teil, die kurdische Bevölkerung mit ihrer weitgehenden De-facto-Autonomie im Nordirak ist selten so gut gefahren wie in den letzten zehn Jahren, verglichen mit anderen Perioden in ihrer ziemlich traurigen und tragischen Geschichte.

Es fällt mir nicht leicht, über dieses Thema zu sprechen, vor allem aus folgendem Grund: Wir kritisieren hier das Verhalten der Regierung Bush, und es ist nur allzu leicht, dabei in ein Fahr­wasser zu geraten, wo dann eine antiamerikanische Haltung hineininterpretiert wird. Deswegen möchte ich Folgendes besonders betonen: Kritik an der Administration Bush ist nicht Kritik an den USA schlechthin – gerade aus europäischer Sicht, denn wir wissen, wie viel wir den Ver­einigten Staaten in den vergangenen 50 Jahren zu verdanken hatten. (Allgemeiner Beifall.)

 


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