Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 81

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Kogler, Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einkom­mensteuersenkung

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, zur ansatzweisen Unterstützung von Wachstum und Beschäftigung sowie als Teil-Beitrag zur Armutsbekämpfung eine Novelle zum EStG dem Nationalrat vorzulegen, die eine Entlastung der unteren und mittleren Einkommen unter anderem durch eine vollständige Steuerentlastung für Brutto-Jahreseinkommen bis knapp 14 500 € ab 1. 1. 2004 sicherstellt.

*****

Am Abstimmungsverhalten der Kolleginnen und Kollegen werden wir jetzt erkennen, wie ernst es Ihnen ist. Ich habe meine Zweifel, denn in Wirklichkeit wird nur eines sicher sein: Belastun­gen, Untätigkeit und letztlich ein Schaden für das Land durch diese Budget- und Finanzpolitik. – Danke, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

14.29


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Dr. Matznetter verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Kogler, Dr. Matznetter ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nunmehr Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

14.29


Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln das gesetzliche Budgetprovisorium 2003 oder, richtig be­zeichnet, ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2003 getroffen wird. Ich bringe gleich zu Beginn einen umfangreichen Abänderungsantrag der Abgeordneten Jakob Auer, Dipl.-Ing. Prinzhorn und Kollegen ein und darf diesen gemäß Paragraph 53 Absatz 4 in seinen Kernpunkten erläutern.

Die Kernpunkte sind die Schaffung der verrechnungstechnischen Vorraussetzungen für die Auswirkungen auf die budgetäre Struktur durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2003 in Folge des In-Kraft-Tretens ab 1. Mai dieses Jahres. Da das Bundesfinanzgesetz 2003 am 1. Juli 2003 in Kraft treten wird, ist für den Zeitraum zwischen dem 1. Mai dieses Jahres und dem 30. Juni dieses Jahres die der neuen Kompetenzverteilung entsprechende Budgetstruktur vorzusehen.

Außerdem ist die Umstellung der Haushaltsverrechnung in den Finanzkapiteln auf SAP R/3 und die Zusammenführung der Kapitel 63 und 64 in das Kapitel 63 im Einvernehmen mit dem Bun­desministerium für Wirtschaft und Arbeit ohne Änderung der jeweiligen Höhe der davon betrof­fenen Ausgaben und Einnahmen vorgesehen.

Meine Damen und Herren! Damit in die Debatte und kurz zu dem, was uns Kollege Matznetter mit kräftiger Stimme vorzutragen versucht hat. (Abg. Wattaul: Er kennt sich nicht aus!) Sparen, so meinte er, heißt, weniger auszugeben. – Ja, dem ist beizupflichten. Hätte die Bundesregie­rung, hätte die Mehrheit dieses Hauses all das ausgegeben, was diese Seite (in Richtung SPÖ) in den letzten Jahren gefordert hat, dann gäbe es nicht nur eine Explosion, sondern eine Eruption des Budgetdefizits, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Diese Schuldenpolitik, so meinte er weiters, würde mit diesem Budgetprovisorium fortgesetzt. Ungebremstes – das sei Ihnen in Erinnerung gerufen – Schuldenmachen ist nur mit SPÖ-Finanzministern in Einklang zu bringen, aber nicht mit einem Bundesminister für Finanzen Karl-Heinz Grasser oder einem Staatssekretär Finz, meine Damen und Herren! Die Lautstärke – das


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite