14.50
Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Sehr geehrte
Damen und Herren! Bevor ich zum aktuellen Tagesordnungspunkt spreche, noch eine
kleine Anmerkung zu den Ausführungen des Kollegen Matznetter; er ist noch im
Saal anwesend.
Herr Kollege
Matznetter, Sie haben es natürlich einfach, und zwar deswegen, weil Sie über
dieses Thema völlig unbeschwert reden können. Das, was Sie lautstark
vorgebracht haben: Diese Republik hat einen Schuldenstand, wie sie ihn noch nie
gehabt hat!, ist richtig. Sie können so darüber reden, weil Sie bislang noch
keinen einzigen Beschluss eines Budgets hier im Hause mitgefasst haben. Es gab
30 Jahre sozialistische Verschwendungspolitik mit budgetären Auswirkungen
(Beifall bei den Freiheitlichen – Abg. Eder: Der Stummvoll war
Staatssekretär! – Abg. Dr. Petrovic: Er kann sich sicher
nicht erinnern!), mit Auswirkungen auf die Steuerbelastung der einzelnen
Bürger, mit einer Einengung, einem Stillstand der Reformen. Insofern tun Sie
sich natürlich sehr, sehr leicht.
Aber, Kollege
Matznetter, ich habe mir auch angesehen, wie die Finanzpolitik der Sozialdemokraten
in den vergangenen 30 Jahren ausgeschaut hat. Sie haben zum Beispiel
keinen Bezug zum Bruttoinlandsprodukt hinsichtlich der Neuverschuldung
hergestellt, und auch nicht die Pro-Kopf-Verschuldung angeführt. Ich würde
Ihnen raten, machen Sie das, dann werden Sie sehen, dass Ihr Finanzminister jedes
Jahr dafür gesorgt hat, dass der Schuldenstand der jeweils höchste in dieser
Republik gewesen ist! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Wattaul:
Schulden-Rudi!)
Noch eine kleine
Anmerkung zum Kollegen Kogler, weil mich eine Bemerkung von ihm wirklich
amüsiert hat. Er hat nämlich davon gesprochen, dass hier ein Finanzminister
sitzt, von dem keiner weiß, wo er hingehört. Und dann hat er gesagt, und das
hat mich wirklich erstaunt: Aber er ist uns jederzeit herzlich willkommen! (Heiterkeit.) –
Also ich will das jetzt nicht kommentieren, aber angesichts der freiheitlichen
Vergangenheit des Finanzministers erstaunt es mich schon, dass die Grünen hier
werbewirksam auftreten und den Finanzminister in ihre Reihen bringen wollen. (Zwischenruf
des Abg. Mag. Kogler.) – Aber es ist nicht meine Aufgabe,
das weiter zu kommentieren. (Abg. Dr. Cap: Wollen Sie ihn
zurückhaben? – Heiterkeit.)
Sehr geehrte Damen
und Herren! Hohes Haus! Wir sprechen über ein Bundesgesetz, mit dem eine
vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2003 getroffen wird, ein
gesetzliches Budgetprovisorium für das laufende Jahr. (Abg. Dr. Cap –
in Richtung der Freiheitlichen –: Wollt ihr den Grasser wieder
zurückhaben?)
Wir wissen, dass
auf Grund der Nationalratswahlen dem Nationalrat kein Bundesfinanzgesetz 2003
zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. Die Beschlussfassung für dieses Jahr
hätte im Jahr 2002 erfolgen müssen. Somit war oder ist der Bundeshaushalt
gemäß Bundes-Verfassungsgesetz, Artikel 51 Absatz 2, als
Budgetprovisorium zu führen, wobei dieses Provisorium eine gesetzliche Grenze,
ein Limit hat. Würde kein gesetzliches Provisorium beschlossen werden, so
hätte das entsprechende Auswirkungen auf die Finanzmärkte, die natürlich darauf
reagieren würden.
Dieses Limit
beträgt 50 Prozent der Höchstbeträge der Finanzschulden des Vorjahres,
also des Jahres 2002. Wenn diese Verpflichtungen eingegangen worden sind, dann
ist diese Grenze erreicht.
Wir kennen den
Fristenlauf, bis es zu einer Vorlage eines Bundesfinanzgesetzes für dieses Jahr
kommt. Die Termine für die Ausschussverhandlungen sind festgelegt, und es sind
auch die Termine der Nationalratssitzungen zur Beschlussfassung dieses
Finanzgesetzes festgelegt. Im Juni ist mit einer entsprechenden
Beschlussfassung zu rechnen.
Das heute zu beschließende gesetzliche Budgetprovisorium sieht eine 5-prozentige Bindung der Ermessensausgaben vor. Wir hatten, wie Sie wissen, im Jahr 2002 ebenfalls eine Bindung, und zwar von 3 Prozent. Die Grünen sehen darin ein großes Problem. Der Finanzminister hat in