Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 149

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Lassen Sie mich noch schlagwortartig einige Veränderungen anführen: Zuständigkeit des Bundes­kanzleramts für den allgemeinen Tierschutz – die Ausarbeitung des bundesweiten Tier­schutzgesetzes hat im Bundeskanzleramt Priorität –; der Konsumentenschutz hat seinen Sitz in Form eines Staatssekretariates im Sozialministerium; schließlich sind die Umsiedelung der Zuständigkeit für die Frauengleichstellung am Arbeitsmarkt und die damit verbundenen Förde­run­gen der Frauenagenden ein wichtiges Element dieser Bundesregierung.

Es ist selbstverständlich und legitim, dass die Geschäftsverteilung dieser neuen Bundes­regierung von Seiten der Opposition einer Kritik unterzogen wird. Ich verweise in diesem Zu­sammenhang auf die Schaffung von zwei zusätzlichen Staatssekretariaten. Sie von den Oppo­sitionsfraktionen meinen, dass es unverhältnismäßig wäre, wie die Anzahl der Staatssekretäre gewachsen ist. – Dass die Anzahl der Ministerien unverändert geblieben ist, darauf möchte ich Sie hinweisen.

Ich glaube, dass gerade in diesen besonders betreuungsintensiven und arbeitsintensiven Be­reichen Schritte gesetzt wurden, die gerechtfertigt sind. Dies gilt beispielsweise für die Be­trauung der Staatssekretärin Ursula Haubner mit dem Bereich des Konsumentenschutzes, ebenso wie für den Staatssekretär Helmut Kukacka, der neben und mit dem neuen Infra­strukturminister Gorbach prioritär mit den Angelegenheiten der ÖBB befasst ist, und auch für Karl Schweitzer, der angesichts der Herausforderungen und des Lobbying im Bereich der Groß­ereignisse der kommenden Jahre – damit meine ich die Europameisterschaft und die Olym­pischen Spiele – eine wichtige Aufgabe zu erfüllen hat. Sie werden sich wohl noch daran erinnern – ich habe das auch im Ausschuss gesagt –, dass ein Mann wie seinerzeit Kollege Wittmann, der mit den Agenden für Sport, Kultur und Europa betraut war, einen so großen Bereich überhaupt nicht abdecken und so viel überhaupt nicht leisten kann. Ich glaube, wir haben die richtigen Schlüsse daraus gezogen.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die österreichische Bundesregierung einerseits in Bezug auf andere Regierungen vor ihr, andererseits aber auch auf europäischer Ebene den Vergleich durchaus nicht zu scheuen braucht.

Es ist hier schon angeklungen: Kabinette Vranitzky I und IV: 21 Regierungsmitglieder, Kreisky IV, Sinowatz: 22 Regierungsmitglieder. Wenn wir das auf vergleichbare Länder in Europa umlegen – dieser Vergleich ist ganz interessant! –, dann sehen wir: Griechenland hat 19 Minister und 29 Vizeminister, Irland hat 15 Minister und 17 Staatssekretäre, Schweden hat gar 23 Minister und 27 Staatssekretäre. (Abg. Dipl.-Ing. Kummerer: Vor drei Jahren hat er das Gegenteil erzählt!)

Meine Damen und Herren! Ich glaube, zum Unabhängigen Bundesasylsenat hat die Kollegin Partik-Pablé bereits ausreichend Stellung genommen. Es gibt durchaus Argumente für die Situierung des UBAS im Innenministerium. Die Kritik ist meiner Meinung nach schon über­zogen. Es ist durchaus verständlich, dass die Opposition hier Kritik übt, aber vertrauen Sie in dieser Hinsicht auf die österreichische Verfassungsordnung und vertrauen Sie, wenn Sie das schon nicht tun, auf die Integrität der Mitglieder des Bundesasylsenates! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.01


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Prähauser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

19.01


Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren der Bundes­regierung! Hohes Haus! Gegenstand des Bundesministeriengesetzes ist die Verteilung der Ressortzuständigkeiten. Personelle Angelegenheiten der Obersten Organe der Vollziehung mit Ausnahme des Bundespräsidenten fallen demnach in die Zuständigkeit des Bundeskanzlers. Zu solchen personellen Angelegenheiten gehören auch die der Bezugsfortzahlung nach dem Bun­desbezügegesetz. Die gegenständliche BMG-Novelle belässt die Kompetenz beim Bundes­kanzler, weswegen sich die unterzeichneten Abgeordneten zu vorliegendem Entschließungs­antrag veranlasst sehen, den ich zu Beginn meiner Ausführungen einbringen darf:

 


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