Wir gehen in die Debatte ein.
Das Wort erhält
zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. (Abg.
Dipl.-Ing. Pirklhuber gibt ein Zeichen in Richtung Präsidium.)
Das Wort erhält Herr Abgeordneter Pirklhuber. – Bitte, Herr
Abgeordneter, Sie sind am Wort.
21.56
Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Hohes
Haus! (Abg. Mag. Molterer: Was ist jetzt, „Frau Glawischnig“?)
In dem vorliegenden Initiativantrag der Grünen geht es um einige ganz
wesentliche, zentrale Fragen des Umweltrechtes: der
Umweltverträglichkeitsprüfung, des Wasserrechtsgesetzes und des
Luftreinhaltegesetzes.
Bundesminister ist keiner mehr da – Herr ehemaliger Bundesminister
Molterer! Wir haben damals schon viel darüber diskutiert. Sie erinnern sich,
meine Damen und Herren: Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung wurden die
Schwellenwerte wesentlich angehoben, die Schwellenwerte im Bereich der
Massentierhaltung, in der Intensivtierhaltung.
In unserem Antrag versuchen wir, hier eine neue Diskussionsgrundlage in
dieses Hohe Haus zu bringen (Abg. Auer: Was ist Massentierhaltung?),
damit in Anpassung an bestehende andere EU-Regelungen endlich auch Österreich
einen Schritt in die richtige Richtung geht, Kollege Auer. (Abg. Auer:
Erkläre mir einmal, was ist Massentierhaltung?) Ich habe von Intensivtierhaltung
gesprochen, und Sie wissen genau, was Intensivtierhaltung ist. (Ruf bei der
ÖVP: Ein Bienenstock ist Massentierhaltung!) Intensivtierhaltung ist eine
Tierhaltung, die massive Probleme im Bereich des Düngermanagements, im Bereich
der artgerechten Tierhaltung mit sich bringt und daher für die Umwelt und für
die Tiere bedenklich ist. Kollege Auer, das wissen Sie ganz genau. Eine
Legebatterie mit 20 000 Legehennen ist nicht tiergerecht, meine Damen
und Herren, sie ist nicht artgerecht, und solche Anlagen müssen auf jeden Fall
einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden.
Lassen Sie mich auch klarmachen, warum das heute mehr denn je notwendig
ist: weil wir bis 1994 ein Viehwirtschaftsgesetz hatten, Kollege Auer, das
Tierbestands-Obergrenzen vorsah; bei Legehennen 10 000. Wir haben dieses
Viehwirtschaftsgesetz geändert, wir haben keine Obergrenzen mehr in dieser
Form. Daher ist es notwendig, weil die bäuerlichen Betriebe, ganz wenige
einzelne Betriebe, heute auch Anlagen ... (Abg. Auer: ... aber
insgesamt eine Obergrenze! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Lassen Sie mich vielleicht auch reden? Herr Präsident? – Weil heute Bauern
und Bäuerinnen auch Anlagen errichten können, die längst nicht mehr artgerecht
sind, die wesentliche Umweltauswirkungen haben und daher einer
Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind.
Meine Damen und Herren! Detto ist im Rahmen des Wasserrechtsgesetzes die
derzeitige Grenze von 3,5 Dünger-GVE eindeutig zu hoch. Wir haben im
Umweltprogramm eine Grenze von 2,7 DGVE. Hier schlagen wir
2,8 Düngergroßvieheinheiten vor, um sozusagen noch eine ordnungsgemäße
landwirtschaftliche Bewirtschaftung festzusetzen. Darüber hinausgehende Intensitäten
sind einer entsprechenden Genehmigungspflicht zu unterziehen. Das ist an sich
ganz klar und notwendig.
Im Bereich des Bundesluftreinhaltegesetzes geht es darum, auch bei
Intensivtierhaltungsbetrieben die Abluft et cetera einer Umweltverträglichkeitsprüfung
zu unterziehen beziehungsweise die Ausnahmegenehmigung für die Landwirtschaft
auszusetzen. Das ist notwendig, weil heute Anlagen durch Emissionen wie zum
Beispiel Ammoniak-Emissionen sehr wohl massive Umweltbeeinträchtigungen
verursachen können, auch Waldschäden, und die Versauerung von Boden ist ein
Faktor. Das gehört nicht nur in einer Bauordnung geregelt und ist nicht nur im
Rahmen einer Baugenehmigung durch die lokalen Behörden zu genehmigen, sondern
das ist einer entsprechenden Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen.