Der Herr Präsident ist beschäftigt. Ich sehe, dass das Licht noch nicht
leuchtet.
Wir werden also im Ausschuss weiterdiskutieren. Meine Damen und Herren,
ich bin überzeugt davon, dass unsere Vorschläge sehr ausgewogen sind. Aber es
sind Vorschläge, und wir sind zu dieser Diskussion bereit. Wir halten es für
notwendig, dass diese Diskussion geführt wird, im Interesse der Konsumentinnen
und Konsumenten, aber auch der Bäuerinnen und Bauern, weil Sicherheit
gewährleistet sein muss – Sicherheit in Bezug auf die Planung, Sicherheit in
Bezug auf die Gesundheit und auf die Umwelt. Daher erwarte ich mir eine
interessante, spannende Diskussion im Ausschuss und hoffe, dass Sie einsichtig
sind und uns in diesem Bereich entgegenkommen. – Danke schön. (Beifall
bei den Grünen.)
22.01
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr
Abgeordneter Hornek. – Bitte.
22.01
Abgeordneter
Erwin Hornek (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Den hier vorliegenden Antrag der Abgeordneten
Glawischnig, Petrovic, Pirklhuber und Freundinnen, der eine Abänderung des
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes, Bundesluftreinhaltegesetzes und so
weiter vorsieht, sehe ich bedauerlicherweise nur im Blickwinkel des
30. März, nämlich im Blickwinkel der niederösterreichischen Landtagswahl.
Abgekürzt: ein alter Hut, bedauerlicherweise nicht einmal mit einem neuen
Federl!
Geschätzte Damen und Herren! Es geht hier um den Wunsch, andere
Schwellenwerte festzusetzen, als sie zurzeit in Österreich der Fall sind. Ich
darf Ihnen hier einige vergleichende Zahlen nennen, um zu untermauern, dass die
österreichische Lösung, wie sie in der Vergangenheit gültig war und auch jetzt
gültig ist, eine sehr gute Lösung ist.
Vergleichend bei zwei Tiergattungen: Es gibt bei den Legehennen einen
EU-Schwellenwert gemäß einer EU-Richtlinie mit 60 000 Stück. In
Österreich sind es beim vereinfachten Verfahren 48 000 Stück, im
Schongebiet oder im siedlungsnahen Bereich auf 40 000 Stück
reduziert. Der Wunsch der Grünen sieht 20 000 vor – eine
Halbierung – und im siedlungsnahen Bereich eine Reduktion auf 10 000;
das ist ein Sechstel von dem, was üblich ist.
Ähnlich sind die Dimensionen bei der Sauenhaltung. Die EU-Richtlinie
sieht für eine UVP 900 Stück vor. Für das vereinfachte Verfahren in
Österreich gilt ein Schwellenwert von 700, im Schongebiet 450. Die Grünen
wollen lediglich 200 und im siedlungsnahen Bereich 100. Das ist de facto genau
der neunte Teil von dem, was in der entsprechenden Richtlinie vorgesehen ist.
Das würde bedeuten, dass es da zu extremen Mehraufwendungen im
Verwaltungsbereich kommt. Das würde bedeuten, dass es zu beachtlichen
Kostenintensivierungen kommt. Das kann nicht im Sinne der österreichischen
Landwirtschaft sein (Abg. Mandak: Im Sinne der Tiere!), auch
nicht im Sinne der österreichischen Konsumenten, weil es darum geht, hochwertige
Produkte in Österreich für unsere Konsumenten zu produzieren, nicht jedoch die
bäuerliche Produktion aus Österreich zu vertreiben, geschätzte Damen und
Herren!
Es hat hier in der Vergangenheit unter Minister Molterer sinnvolle
Maßnahmen gegeben. Der neue Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll hat bereits in
den letzten Tagen unter Beweis gestellt, dass er diese Stafette aufnimmt. Er
hat es mit viel politischem Gewicht getan, indem er dort, wo es umweltrelevant
ist, dort, wo es bedeutsam ist – im Verkehrsbereich, im
Kraftstoffbereich –, Maßnahmen gesetzt hat, die beispielhaft sind für
unser Heimatland, aber auch weit darüber hinaus.
Ich danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP
und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
22.04