glauben als mir.
Ich zeige Ihnen jetzt, was das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung zu
Ihrer Pensionsreform errechnet hat. (Der
Redner hält eine Graphik des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung in
die Höhe und erklärt anhand dieser Folgendes:)
Das sind die
Aufwendungen ohne Pensionsreform. Beginnen wir mit der Periode 2003 bis
2007: 4,3 Prozent des BIP, aber nicht nur für die
Sozialversicherungspensionen, sondern auch für die Beamtenpensionen. Nach
Darstellung des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung – diesem
werden Sie wohl glauben – sinkt dieser Anteil – ohne Reform! –
in der Periode 2008 bis 2012 auf 3,4 Prozent, steigt dann leicht auf
3,6 Prozent an und erreicht in der Periode 2018 bis
2022 4,7 Prozent. Dann ist ein Anstieg zu verzeichnen, und genau
darüber sollten wir diskutieren, denn dieser Anstieg in der Periode 2020
bis 2040 wird mit den Mitteln, die der Bund dann zur Verfügung haben wird,
allein nicht bewältigbar sein.
Was machen
Sie? – Auch das errechnet das Amt der Oberösterreichischen
Landesregierung; Ihre Reform, noch ohne die kosmetischen Korrekturen: Sie
starten in der Periode 2003 bis 2007 mit 3,7 Prozent, senken die
Bundeszuschüsse für beide Pensionssysteme auf 0,85 Prozent, und dann, in
den Perioden 2013 bis 2017 und 2018 bis 2022, bleibt es bei minus
0,27 Prozent.
Herr Klubobmann
Molterer! Würde ich Ihnen jetzt eine Graphik für das ASVG zeichnen, wo, glauben
Sie, würde das ASVG liegen? – Bei minus 5 Prozent mindestens! Das
heißt nichts anderes, Herr Klubobmann Molterer, als dass nach Ihrem
Konzept – und das ist die eigentliche Tragik – die überwiegende
Mehrzahl der Sozialversicherungsbezieher ab dem Jahr 2020, die nämlich im
ASVG erfasst sind, alle bisherigen Bundeszuschüsse auch für die anderen Pensionssysteme
mitzahlt. Es gibt ein Minus. (Abg.
Mag. Molterer: Das ist einfach
grotesk falsch!) Sie müssen sich die Zahlen, die das Amt der
Oberösterreichischen Landesregierung errechnet hat, ansehen, dann würde Ihnen
vielleicht auch schlecht ob des Ausmaßes an Raubbau bei den Pensionen, das Sie
jetzt zu verantworten haben, Herr Klubobmann Molterer! (Beifall bei den
Grünen und der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer:
Wissen Sie, wie viel der Bund im Jahr 2006 mehr zahlt? Er wird um mehr als
2 Milliarden € mehr zahlen!)
Herr Klubobmann
Molterer, ich habe 10 Minuten Redezeit und nicht 20 Minuten wie Sie,
daher muss ich mich beschränken. Einverstanden, Herr Molterer, es sind
Maßnahmen zur Pensionssicherung notwendig. Aber warum kann man das nicht
anders herum angehen? – Zuerst das große Konzept und im Rahmen eines
großen Konzeptes auch die Maßnahmen zur Pensionssicherung. Das wäre ein
Fortschritt.
Deshalb bringe ich
folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Schaffung eines gerechten
Pensionssystems für alle
Der Nationalrat
wolle beschließen:
Die
Bundesregierung wird aufgefordert, den vorliegenden Entwurf
(„Pensionssicherungsgesetz“) der Bundesregierung im Rahmen der
Budgetbegleitgesetze zurückzuziehen und dem Nationalrat binnen eines Jahres
eine Regierungsvorlage zur Reform der Pensionssysteme vorzulegen, die von
folgenden Überlegungen getragen ist:
Harmonisierung
aller Pensionssysteme, die aus öffentlichen Mitteln gefördert oder finanziert
werden;
Festlegung
angemessener Übergangszeiten;
Existenzsicherung
durch das öffentliche Pensionssystem;
Einführung eines
progressiven Pensionssicherungsbeitrages für Pensionen über der
ASVG-Höchstpension;