Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 134

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„Er darf auch nach Beendigung der Mediation nicht im Rahmen seiner sonstigen beruflichen Be­fug­nisse zur Umsetzung des Mediationsergebnisses tätig sein. Er darf auch nicht innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Mediation von einer der betroffenen Parteien im Rahmen seiner sonstigen beruflichen Befugnisse einen Auftrag entgegennehmen.“

2. Im Artikel I soll § 22 Abs. 1 lauten wie folgt:

„(1) Der Beginn und die gehörige Fortsetzung einer Mediation durch einen eingetragenen Me­diator hemmen Anfang und fortlaufende Verjährung sowie sonstige, auch materiell-rechtliche Fristen zur Geltendmachung der von der Mediation betroffenen Rechte und Ansprüche.“

*****

Dies nur zur Klarstellung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.10


Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und un­ter­stützt und steht daher mit zur Verhandlung und Abstimmung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. – Bitte.

18.10


Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Hohes Haus! Während die Europäische Kommission noch Fragen formuliert, sind wir hier in der Lage, bereits die Antworten im Zusammenhang mit der Mediation zu geben. Ich glaube, auch dieser heutige Beschluss ist ein sehr starker Beweis für die Fortschrittlichkeit der österrei­chi­schen Justizpolitik, und wir alle können gemeinsam auf diesen Weg sehr stolz sein.

Die Mediation beurteilt nicht rückwirkend einen Sachverhalt – zum Beispiel die Frage: Wer hat Recht? –, sondern im Mittelpunkt der Mediation steht eine gemeinsame Suche nach künftigen Lö­sungen, und das ist immer wichtiger bei Verhältnissen, die auf Dauer ausgelegt sind, vor allem, wie sie im Familienbereich, aber auch in anderen zivilrechtlichen Bereichen gegeben sind. Daher ist es kein Wunder, dass diese Mediation heute hier für den Bereich des Zivil­rechtes formuliert und installiert wird.

Ich sehe aber außerhalb des Familienrechtes ein enormes Potential für den Einsatz dieser Me­thode: im Wirtschaftsleben. In vielen internationalen Konzernen sind heute Konfliktmanage­ment­systeme Teil der Unternehmenskultur. Konflikte in und zwischen Unternehmen enden heu­te nicht mehr vor Gerichten, sondern werden durch Mediatoren gelöst, oder es hilft der Me­dia­tor, Konflikte zu lösen.

Auch im Bereich des Arbeitsrechtes sehe ich ein großes Anwendungsgebiet für die Mediation. Ver­handlungen oder Konfliktlösungen vor Gericht sind teuer, kosten Zeit, zerstören aber auch das Vertrauen. Vor allem dann, wenn Dienstverhältnisse fortgesetzt werden sollen, ist die Me­diation ein sehr gutes Mittel, um in Auseinandersetzungen Lösungen zu finden.

Mit dem Eingang der Mediation ins Zivilrecht kann auch der Boden für ähnliche Regelungen im öffentlichen Dienst aufbereitet werden. Ich denke da vor allem an den Umweltbereich. Als Bei­spiel dafür führe ich die Vorreiterrolle an, die unsere Frau Landeshauptmann Klasnic in der Stei­er­mark dadurch eingenommen hat, dass sie im Zusammenhang mit dem Bau der 380-kV-Leitung einen Mediator eingesetzt hat, und plötzlich sind die Fronten wieder in Bewegung geraten. So ge­sehen ist die Mediation tatsächlich ein Erfolg versprechender Weg der Konflikt­bewältigung, denn jeder Konflikt eröffnet auch die Chance für einen Neubeginn.

Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz können die Menschen darauf ver­trauen, dass sie gut ausgebildete und kompetente Mediatoren zur Seite gestellt bekommen, um ihre Probleme in Zukunft besser lösen zu können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.13


 


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