„Er darf auch nach
Beendigung der Mediation nicht im Rahmen seiner sonstigen beruflichen Befugnisse
zur Umsetzung des Mediationsergebnisses tätig sein. Er darf auch nicht
innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Mediation von einer der betroffenen
Parteien im Rahmen seiner sonstigen beruflichen Befugnisse einen Auftrag
entgegennehmen.“
2. Im
Artikel I soll § 22 Abs. 1 lauten wie folgt:
„(1) Der Beginn
und die gehörige Fortsetzung einer Mediation durch einen eingetragenen Mediator
hemmen Anfang und fortlaufende Verjährung sowie sonstige, auch
materiell-rechtliche Fristen zur Geltendmachung der von der Mediation
betroffenen Rechte und Ansprüche.“
*****
Dies nur zur
Klarstellung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
18.10
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag ist
ordnungsgemäß eingebracht und unterstützt und steht daher mit zur Verhandlung
und Abstimmung.
Als Nächster zu
Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. – Bitte.
18.10
Abgeordneter
Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Sehr geehrter Herr
Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Während die Europäische Kommission
noch Fragen formuliert, sind wir hier in der Lage, bereits die Antworten im
Zusammenhang mit der Mediation zu geben. Ich glaube, auch dieser heutige
Beschluss ist ein sehr starker Beweis für die Fortschrittlichkeit der österreichischen
Justizpolitik, und wir alle können gemeinsam auf diesen Weg sehr stolz sein.
Die Mediation
beurteilt nicht rückwirkend einen Sachverhalt – zum Beispiel die Frage:
Wer hat Recht? –, sondern im Mittelpunkt der Mediation steht eine
gemeinsame Suche nach künftigen Lösungen, und das ist immer wichtiger bei
Verhältnissen, die auf Dauer ausgelegt sind, vor allem, wie sie im
Familienbereich, aber auch in anderen zivilrechtlichen Bereichen gegeben sind.
Daher ist es kein Wunder, dass diese Mediation heute hier für den Bereich des
Zivilrechtes formuliert und installiert wird.
Ich sehe aber
außerhalb des Familienrechtes ein enormes Potential für den Einsatz dieser Methode:
im Wirtschaftsleben. In vielen internationalen Konzernen sind heute
Konfliktmanagementsysteme Teil der Unternehmenskultur. Konflikte in und
zwischen Unternehmen enden heute nicht mehr vor Gerichten, sondern werden
durch Mediatoren gelöst, oder es hilft der Mediator, Konflikte zu lösen.
Auch im Bereich
des Arbeitsrechtes sehe ich ein großes Anwendungsgebiet für die Mediation. Verhandlungen
oder Konfliktlösungen vor Gericht sind teuer, kosten Zeit, zerstören aber auch
das Vertrauen. Vor allem dann, wenn Dienstverhältnisse fortgesetzt werden
sollen, ist die Mediation ein sehr gutes Mittel, um in Auseinandersetzungen
Lösungen zu finden.
Mit dem Eingang
der Mediation ins Zivilrecht kann auch der Boden für ähnliche Regelungen im
öffentlichen Dienst aufbereitet werden. Ich denke da vor allem an den
Umweltbereich. Als Beispiel dafür führe ich die Vorreiterrolle an, die unsere
Frau Landeshauptmann Klasnic in der Steiermark dadurch eingenommen hat, dass
sie im Zusammenhang mit dem Bau der 380-kV-Leitung einen Mediator eingesetzt hat,
und plötzlich sind die Fronten wieder in Bewegung geraten. So gesehen ist die
Mediation tatsächlich ein Erfolg versprechender Weg der Konfliktbewältigung,
denn jeder Konflikt eröffnet auch die Chance für einen Neubeginn.
Meine Damen und
Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz können die Menschen darauf vertrauen, dass
sie gut ausgebildete und kompetente Mediatoren zur Seite gestellt bekommen, um
ihre Probleme in Zukunft besser lösen zu können. (Beifall bei der ÖVP und
bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
18.13