Präsident
Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt nun Herr
Bundesminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte, Herr Minister.
18.13
Bundesminister
für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen
und Herren des Hohen Hauses! Zu dem von der Frau Abgeordneten Stadlbauer
eingebrachten Abänderungsantrag möchte ich eine Klarstellung treffen. Es geht
dabei – dies zur Erinnerung! – um Folgendes: Wenn jemand Partei- oder
Parteienvertreter, also Mediator war und es zu einem Mediationsergebnis, also
zu einer Einigung gekommen ist, dann soll diese Gruppe nicht mehr an der
Umsetzung dieses Ergebnisses beteiligt sein dürfen. – Ich sage dazu: Das
macht keinen Sinn, was ich Ihnen an einem praktischen Beispiel erläutere.
Wenn im Zuge einer
Mediation zum Beispiel eine Einigung über die Übertragung einer Liegenschaft
erzielt wurde, dann dürfte der daran, wie beschrieben, beteiligte Rechtsanwalt
zum Beispiel nicht das Grundbuchsgesuch überreichen, was aber in der Regel sehr
kostengünstig sein wird, weil ja er über die gesamten Unterlagen verfügt, und
außerdem nur dem Zweck dient, ein fertiges Ergebnis umzusetzen. Müssten dann
diese Parteien einen neuen Rechtsanwalt oder Notar aufsuchen, wäre das
verteuernd und hätte auch in sich keinen logischen Sinn.
Dies nur zur Klarstellung. –
Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
18.14
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist
Frau Abgeordnete Bures. – Bitte.
18.14
Abgeordnete
Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Herr
Bundesminister! Meine beiden Kolleginnen aus der SPÖ-Fraktion haben
ausgeführt, dass wir natürlich diese Vorlage begrüßen. Die SPÖ ist immer für
Mediationsverfahren gewesen, hat sich immer dafür ausgesprochen, weil es
unserer Meinung nach Sinn macht, wenn man versucht, im Streit zu vermitteln und
Einigung zu erzielen.
Da Sie, Frau
Kollegin Fekter, von einer Pionierleistung gesprochen haben, muss ich die Feststellung
treffen – meine Kollegin Becher hat es Ihnen schon gesagt –: Dieses
Mediationsverfahren gibt es seit zehn Jahren. Das Einzige, was jetzt
geschieht – und das ist auch positiv –, ist, dass sozusagen ein
sinnvoller Weg fortgesetzt wird. Das ist Ihnen aber offensichtlich entfallen.
Es wurde heute
sehr viel Positives über Mediation gesagt, und ich meine, wenn man der Mediation
positiv gegenübersteht, dann sollte man insgesamt dem Außerstreitverfahren
positiv gegenüberstehen, da dadurch ähnliche Aspekte abgedeckt werden. Im
Außerstreitverfahren, im Schlichtungsstellenverfahren geht es auch darum,
Einigung zu erzielen, und das ohne Kostenrisiko.
Herr Minister!
Lassen Sie mich einen Schwenk auf einen Entwurf Ihres Hauses machen, nämlich
auf den Entwurf zur Abänderung des Außerstreitverfahrens. Da wird genau das
Gegenteil dessen gemacht, was wir heute hier beschließen: Sie erschweren den
Rechtszugang! Ich weiß, dass dies vor allem in Bezug auf Mietrechtsfragen so
ist. Es wird für Mieter schwieriger, zu ihrem Recht zu kommen, sie werden ein
Kostenrisiko haben. Das ist kein Forcieren dieser Mediation und des
Streitschlichtens, sondern leider ganz genau das Gegenteil.
Ich hoffe, dass
auch beim Entwurf zum Außerstreitverfahren im Zuge der Begutachtung und der Berücksichtigung
der kritischen Stellungnahmen, die Ihrem Haus schon zugegangen sind, in einer
ähnlich vorbildhaften Weise vorgegangen wird, wie das beim heute vorliegenden
Gesetzentwurf der Fall war, dass man auch beim Außerstreitverfahren auf die
Bedenken eingeht, so wie Sie das eben im vorliegenden Fall gemacht haben.
Ich schließe mich
dem Dank an die Beamten an. Diese Vorlage ist eine sehr gute, und wir werden
ihr daher auch zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
18.17