Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 135

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt nun Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte, Herr Minister.

18.13


Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Her­ren des Hohen Hauses! Zu dem von der Frau Abgeordneten Stadlbauer eingebrachten Ab­änderungsantrag möchte ich eine Klarstellung treffen. Es geht dabei – dies zur Erinnerung! – um Folgendes: Wenn jemand Partei- oder Parteienvertreter, also Mediator war und es zu einem Me­diationsergebnis, also zu einer Einigung gekommen ist, dann soll diese Gruppe nicht mehr an der Umsetzung dieses Ergebnisses beteiligt sein dürfen. – Ich sage dazu: Das macht keinen Sinn, was ich Ihnen an einem praktischen Beispiel erläutere.

Wenn im Zuge einer Mediation zum Beispiel eine Einigung über die Übertragung einer Liegen­schaft erzielt wurde, dann dürfte der daran, wie beschrieben, beteiligte Rechtsanwalt zum Beispiel nicht das Grundbuchsgesuch überreichen, was aber in der Regel sehr kostengünstig sein wird, weil ja er über die gesamten Unterlagen verfügt, und außerdem nur dem Zweck dient, ein fertiges Ergebnis umzusetzen. Müssten dann diese Parteien einen neuen Rechtsanwalt oder Notar aufsuchen, wäre das verteuernd und hätte auch in sich keinen logischen Sinn.

Dies nur zur Klarstellung. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.14


Präsident Dr. Heinz Fischer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bures. – Bitte.

18.14


Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine beiden Kolle­gin­nen aus der SPÖ-Fraktion haben ausgeführt, dass wir natürlich diese Vorlage begrüßen. Die SPÖ ist immer für Mediationsverfahren gewesen, hat sich immer dafür ausgesprochen, weil es unserer Meinung nach Sinn macht, wenn man versucht, im Streit zu vermitteln und Einigung zu erzielen.

Da Sie, Frau Kollegin Fekter, von einer Pionierleistung gesprochen haben, muss ich die Fest­stel­lung treffen – meine Kollegin Becher hat es Ihnen schon gesagt –: Dieses Mediationsver­fah­ren gibt es seit zehn Jahren. Das Einzige, was jetzt geschieht – und das ist auch positiv –, ist, dass sozusagen ein sinnvoller Weg fortgesetzt wird. Das ist Ihnen aber offensichtlich entfallen.

Es wurde heute sehr viel Positives über Mediation gesagt, und ich meine, wenn man der Me­diation positiv gegenübersteht, dann sollte man insgesamt dem Außerstreitverfahren positiv ge­genüberstehen, da dadurch ähnliche Aspekte abgedeckt werden. Im Außerstreitverfahren, im Schlich­tungsstellenverfahren geht es auch darum, Einigung zu erzielen, und das ohne Kosten­risiko.

Herr Minister! Lassen Sie mich einen Schwenk auf einen Entwurf Ihres Hauses machen, näm­lich auf den Entwurf zur Abänderung des Außerstreitverfahrens. Da wird genau das Gegenteil dessen gemacht, was wir heute hier beschließen: Sie erschweren den Rechtszugang! Ich weiß, dass dies vor allem in Bezug auf Mietrechtsfragen so ist. Es wird für Mieter schwieriger, zu ihrem Recht zu kommen, sie werden ein Kostenrisiko haben. Das ist kein Forcieren dieser Me­diation und des Streitschlichtens, sondern leider ganz genau das Gegenteil.

Ich hoffe, dass auch beim Entwurf zum Außerstreitverfahren im Zuge der Begutachtung und der Be­rücksichtigung der kritischen Stellungnahmen, die Ihrem Haus schon zugegangen sind, in einer ähnlich vorbildhaften Weise vorgegangen wird, wie das beim heute vorliegenden Gesetz­entwurf der Fall war, dass man auch beim Außerstreitverfahren auf die Bedenken eingeht, so wie Sie das eben im vorliegenden Fall gemacht haben.

Ich schließe mich dem Dank an die Beamten an. Diese Vorlage ist eine sehr gute, und wir wer­den ihr daher auch zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.17


 


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