Präsident
Dr. Heinz Fischer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist
Frau Abgeordnete Riener. – Bitte.
18.17
Abgeordnete
Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr
Präsident! Werter Herr Minister! Meine Damen und Herren im Hohen Haus! In
meiner Unterlage steht am Beginn dreimal die Eins: die erste Eins, weil ich zum
ersten Mal hier stehe und rede, die zweite Eins für dieses erste Bundesgesetz
zur Mediation – ich freue mich, dass es zu diesem gekommen ist – und
die dritte Eins für folgenden Umstand: Ich weiß nicht, ob es unter den
Abgeordneten ausgebildete MediatorInnen gibt, also ob ich die erste Mediatorin
hier wäre, Tatsache ist: Ich habe vor einem Monat meine Ausbildung zur
Mediatorin abgeschlossen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Von den Grundberufen
her bin ich Diplomsozialarbeiterin und Psychotherapeutin in Richtung
systemischer Familientherapie. Ich habe zwölf Jahre in einer
Bezirkshauptmannschaft gearbeitet und habe dort im Bereich Sorgerechtsbezug,
Sorgerechtsregelung sowie im Bereich Besuchsrechtsregelung sehr oft
Stellungnahmen für das Familiengericht machen müssen.
Über eine
Fortbildung bin ich zum Thema „Mediation“ gekommen und habe dabei festgestellt,
dass diese Regelung eine gute ist. Meine Erfahrung war: Auch wenn Eltern bezüglich
Stellungnahmen, die ich machen musste, nicht freiwillig zu mir kamen, sondern
ich sie vorladen musste, haben beide Elternteile an der Lösung mitgewirkt. Ich
hatte ab diesem Zeitpunkt nur einvernehmliche Besuchsrechtsregelungen, die mit
Niederschrift verankert wurden. Ich merkte auch in meiner Arbeit, dass diese
Regelungen viel tragfähiger waren, weil sie inhaltlich letztendlich von den
Betroffenen selbst stammten.
Auch im Bereich
der Wirtschaftsmediation ist diese Methode sehr wichtig. Letztendlich geht es
darum, die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter trotz des persönlichen Leidens in
einem Konflikt zu unterstützen und die Produktivität des Unternehmens zu heben.
Das sichert auch den Wirtschaftsstandort Österreich, was der ÖVP unter
Bundeskanzler Schüssel immer ein großes Anliegen war und auch ist.
Dieses Gesetz
bietet Sicherheit in mehrerer Hinsicht. Es bietet vor allem für die Betroffenen
Sicherheit dahin gehend, dass sie keine Fristen versäumen, wenn sie sich die
Zeit nehmen, miteinander zu reden. Es bietet darüber hinaus Sicherheit im
Hinblick darauf, dass sie kompetent ausgebildete Mediatoren vor sich haben.
Letztendlich ist es auch so, dass durch diese Methode der ganze Stil im Umgang
miteinander positiv verändert wird, was vor allem uns als ÖVP mit
christlich-sozialen Grundwerten sehr wichtig ist.
Bei Konflikten,
die nicht gelöst werden, gibt es nur Verlierer. Konflikte, bei denen es
Gewinner und Verlierer gibt, bedeuten, dass es oft Rache gibt. Letztendlich
kann bei einer Mediation jeder das Gesicht wahren, und diesen Stil der
Mediation wünsche ich uns allen für die nächsten Wochen in diesem Haus als
besondere Herausforderung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
18.20
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Die vierte Eins ist offenbar ein
„Sehr gut“ der Fraktionen. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
Weitere
Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr
Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen nun zur
Abstimmung über den Gesetzentwurf in 47 der Beilagen,
Ausschussbericht.
Hiezu haben die
Abgeordneten Stadlbauer und KollegInnen einen Abänderungsantrag eingebracht.