Ich werde zunächst
über die vom Abänderungsantrag betroffenen Teile und dann über die restlichen,
noch nicht abgestimmten Teile der Vorlage abstimmen lassen.
Frau Abgeordnete
Stadlbauer hat einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel I
§ 16 und 22 Abs. 1 bezieht.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag der Kollegin Stadlbauer beitreten,
um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist
daher in zweiter Lesung nicht angenommen.
Wir kommen sogleich
zur Abstimmung über die entsprechenden Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung
des Ausschussberichtes, und ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die
dafür ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist in zweiter Lesung
einstimmig angenommen.
Wir kommen
sogleich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile der
Vorlage samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes, und auch
da bitte ich im Falle der Zustimmung um ein diesbezügliches Zeichen. –
Auch diese Teile der Vorlage sind in zweiter Lesung einstimmig angenommen.
Wir kommen daher
sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung
erteilen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest, die Vorlage wurde in dritter
Lesung einstimmig angenommen.
Damit haben wir
diesen Teil der Tagesordnung erledigt.
6. Punkt
Bericht des Justizausschusses über die
Regierungsvorlage (26 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das
Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Gerichtsorganisationsgesetz geändert
werden (48 der Beilagen)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Erster Redner hiezu ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.
18.23
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister!
Meine Damen und
Herren! Die Zerschlagung des Jugendgerichtshofes – und das ist es
letztlich, was mit dieser Gesetzesnovelle eigentlich erreicht werden
soll – ist wohl eines der schwärzesten Ereignisse der österreichischen
Strafrechtsentwicklung.
Da wir beim
vorigen Tagesordnungspunkt von einer Pionierleistung gesprochen haben, muss ich
sagen, dass diese Zerschlagung eine Pionierleistung der Unverantwortlichkeit
ist, ein Exzess von Anfeindungen gegen jegliche Wissenschaftlichkeit und vor
allem ein extremer Zynismus. Dieser erinnert mich eigentlich nur noch an die
Vorgangsweise des Innenministers Strasser, der hier allen Ernstes Österreich
zu verkaufen versucht, dass er für die Sicherheit des Landes etwas tut. –
Kollege Mainoni, Sie wissen, was ich meine.
In Wahrheit sperrt
er ein Kommissariat nach dem anderen zu. Die besten Leute wie zum Beispiel
General Schnabl schickt er in Pension und setzt als deren Nachfolger sogar von
der Kommission als unfähig bezeichnete Personen ein. (Beifall bei der SPÖ
und den Grünen.)
Herr Bundesminister! Ich weiß auch nicht, woher Sie diese Idee hatten, wer die Idee geboren hat, den Jugendgerichtshof zu zerschlagen. Ich konnte es keinem einzigen Programm einer politischen Partei entnehmen. Es hat nie jemanden gegeben, der gesagt hat, es gebe einen Feh-