ler in diesem
Land, es gebe einen Mangel, der unbedingt zu bereinigen sei, und das sei der Jugendgerichtshof,
der aufgelöst gehöre.
Im Gegenteil: Es
gibt eine Vielzahl von inländischen und ausländischen Experten, die gerade
diesen Gerichtshof, diese Einrichtung als eine höchst effiziente im Kampf gegen
die Kriminalität dargestellt haben, weil der Jugendgerichtshof wie kein
anderer Gerichtshof dieses Landes gezeigt hat, dass man mit straffällig
gewordenen Jugendlichen so umgehen kann, dass die Rückfallquote stärker sinkt
als bei anderen Gerichtshöfen.
Wenn man schon den
Jugendlichen gegenüber nicht das Verständnis aufbringt, zu meinen, dass jene,
die sozial gestrauchelt sind, es verdienen aufgefangen zu werden, so ist es
doch zumindest ein gesellschaftliches Ziel, eine gesellschaftliche
Notwendigkeit, dafür Sorge zu tragen, dass die Kriminalität so gering wie
möglich ist, weil wir alle davon betroffen sind.
Herr
Bundesminister! Ich habe nicht verstanden, warum Sie sich so auf dieses Thema
„draufgesetzt“ haben, weil Sie es anfänglich nie zu Ihrem Thema gemacht
hatten. Inzwischen habe ich gehört – ich habe das auch im Rahmen der
Diskussion vor den Wahlen verfolgt –, dass diese Idee ursprünglich nicht
von Ihnen war, sondern teilweise aus dem ÖVP-Klub gekommen ist.
Frau Kollegin
Fekter, ich würde Sie ersuchen, hier und heute zu erklären, ob das stimmt und,
wenn ja, warum Sie dieses Projekt in den Vordergrund gestellt haben, obwohl Sie
vor den Wahlen erklärt haben, das sei ein Projekt, das nicht Ihre Zustimmung
finde. Es ist doch so, dass Sie heute hier diesen traurigen Vorgang nicht nur
begleiten, sondern das ursprünglich sogar angestiftet haben.
Ich würde Sie
ersuchen, dazu Stellung zu nehmen, ob Sie das wirklich verantworten oder ob Sie
sich davon distanzieren, und wenn Sie sich davon distanzieren, warum Sie dann
heute hier so abstimmen werden. Das sind Sie, finde ich, diesem Land schuldig.
Meine Damen und
Herren! Wir haben uns bemüht, wirklich jede Sachlichkeit in die Diskussion einfließen
zu lassen. Wir haben auch eine Enquete veranstaltet und Wissenschafter sowohl
aus dem In- als auch aus dem Ausland darum ersucht, uns darzulegen, warum diese
Maßnahme ein justizpolitischer Wahnsinn ist.
Das Ergebnis ist
Ihnen bekannt – vielleicht nicht jedem einzelnen von Ihnen, aber ich würde
Sie ersuchen, sich diese Problematik wirklich noch einmal vor Augen zu
führen. Die Zeit ist zu kurz, um alle Fragen zu prüfen, das wäre vielleicht
auch etwas zu viel verlangt, aber wenn man weiß, dass jetzt eine Maßnahme gesetzt
wird, die definitiv keinen einzigen positiven Aspekt mit
sich bringt, sondern nur Verschlechterungen, wenn man weiß, dass diese Maßnahme
vermutlich nur aus der Emotionalität heraus gesetzt wird – und nach
nunmehriger Erkenntnis auch gar keine ist, die man dem Minister
zuordnet –, dann sollte man, denke ich, in dieser Frage doch noch einmal
Vernunft walten lassen.
Herr
Bundesminister! Meine Bitte an Sie wäre, einer Rückverweisung zuzustimmen. Wir
bringen einen Antrag auf
Rückverweisung an den Ausschuss ein, damit wir uns das alles noch
einmal genau anschauen können. Ich appelliere an Ihre Großzügigkeit, damit hier
nicht aus Bestemm einem Entwurf zugestimmt wird, von dem kein einziger ernst zu
nehmender Experte sagt, er sei vernünftig. Wir wollen und sollten uns die
Konsequenzen dieser Maßnahme noch einmal genauer anschauen.
Herr
Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren von den Regierungsfraktionen! Ich
darf Sie ersuchen, sehr ernsthaft mit diesem Thema umzugehen.
Es geht nicht nur
um die Strafvollzugsanstalt, sondern auch darum, dass Sie hier eine Einheit
zerschlagen. Es gibt auch Jugendkriminalität ohne Verurteilungen zu
Haftstrafen. Es geht auch darum, wie man mit den sozialen Schwierigkeiten in
Familien umgeht, nämlich mit Pflegschaftssachen. Es geht darum, dass man bei
Personen unter 14 Jahren darauf achtet, was sich in diesen Familien
abspielt, und zwar zentral von einem Gerichtshof aus für ganz Wien; daher kennt
jeder die zu Betreuenden und kann höchst effizient mit diesen Fällen umgegangen
werden.