Sie sehen also, es
ist sehr wichtig, die Einstweilige Verfügung nicht an eine bestimmte Frist zu
binden; diese Frist muss unbedingt und auf alle Fälle verlängert werden. Alle
Menschen müssen geschützt werden!
Gestatten Sie mir
an dieser Stelle auch eine Frage an die Frauenministerin Rauch-Kallat. Dieses
Gesetz und die Auswirkungen der fehlenden Änderung wären doch wirklich ein
geradezu klassisches Beispiel dafür, als Frauenministerin die Stimme für die
betroffenen Frauen zu erheben! Aber wann hat das Frau Ministerin Rauch-Kallat
gemacht? – Ich habe dazu von ihr jedenfalls nichts gehört! Das ist aber
auch wieder kein Wunder, denn Gewalt und Schutz vor Gewalt ist kein Thema, das
Spaß oder Lust macht – und mit Frust will die Frau Frauenministerin ja
nichts zu tun haben, obwohl sie bei ihrer Antrittsrede genau das Gegenteil
gesagt hat. Damals war ihr Motto noch „Frust statt Lust“.
Sehr geehrte Damen
und Herren von den Regierungsparteien! Machen Sie es wieder gut; ich gebe Ihnen
dazu Gelegenheit, indem ich folgenden Antrag einbringe, dem Sie zustimmen können:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten
Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage (39 der
Beilagen)
Der Nationalrat
wolle in Zweiter Lesung beschließen:
Die
Regierungsvorlage (39 der Beilagen) wird wie folgt geändert:
In Artikel II
wird nach Ziffer 45 eine neue Ziffer 45a eingefügt, welche lautet:
„45a.
§ 382 b Abs. 4 letzter Halbsatz lautet:
‚insgesamt sechs
Monate nicht übersteigen‘“.
*****
Danke schön. (Beifall
bei der SPÖ.)
19.32
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Der soeben vorgetragene
Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, genügend unterstützt und
steht mit in Verhandlung.
Als nächster
Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. – Bitte.
19.33
Abgeordneter
Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Herr Präsident!
Herr Bundesminister! Diese Novelle zur Exekutionsordnung wird zu einer Senkung
des Verwaltungsaufwandes führen – ich möchte jetzt jedenfalls einmal über
die Vorteile des Ganzen sprechen und nicht nur über einen Halbsatz –,
ebenso zu einer Erhöhung des Einbringungserfolges sowie zu einer Steigerung
der Qualität der Arbeit.
Im Ausschuss
wurden Bedenken gegen diese Novelle angemeldet, und zwar in die Richtung, ob
denn da nicht eine „Schieflage“ zu Lasten der Schuldner entstehen würde;
weiters wurden Bedenken im Hinblick auf die „soziale Verträglichkeit“ dieses
Gesetzes angebracht. Frau Abgeordnete Stoisits etwa kritisierte den leichten
Zugang zu Krediten in diesem Zusammenhang. – Es mag wohl stimmen, Frau
Kollegin Stoisits, dass der Zugang zu Krediten von Banken oft zu leicht gemacht
wird und so eine Schuldenfalle entstehen kann.
Ich möchte diese Gelegenheit aber auch gleich dazu nützen, Herrn Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer herzlich dafür zu danken, dass er sich eines Vereins angenommen hat, der uns alle schon viele Milliarden Schilling gekostet hat. Bundesminister Dr. Böhmdorfer ist es