gelungen, das
Netzwerk des so genannten Lombard-Klubs mitsamt dessen Zinsabsprachen
auffliegen zu lassen. Ich glaube, dass das für uns alle, die wir mit dem
Bankwesen zu tun haben, doch ein sehr großer Erfolg ist. (Beifall bei den
Freiheitlichen.)
Sehr geehrte Damen
und Herren! Das Wesen dieses Gesetzes ist eben die Exekution, deshalb brauchen
wir nicht darüber zu diskutieren, ob eine „Schieflage“ zu Lasten von Schuldnern
entstehen oder allenfalls auch die „soziale Verträglichkeit“ damit
beeinträchtigt werden könnte. Dieses Gesetz ist eben eine Exekutionsordnung,
und es geht eben um eine Novellierung, die zu einer Vereinfachung, die zu einer
Steigerung der Effizienz führt und die Qualität verbessern hilft. Deshalb
erteilen wir dieser Novelle gerne unsere Zustimmung. (Beifall bei den
Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.35
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau
Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
19.35
Abgeordnete
Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Dass der
Gewaltschutz ausgeweitet wird, stellt unserer Überzeugung nach eine sehr, sehr
wesentliche Maßnahme dar, sodass wir unsere Zustimmung zu diesem positiven
Schritt doch den verschiedenen kritischen Erwägungen voranstellen. Jedenfalls
werden wir insgesamt dann Ihren Vorschlag – entgegen der Debatte im
Ausschuss – mittragen.
Wie gesagt: Im
Bereich Gewaltschutz sind wir durchaus auf Ihrer Seite, sind wir sehr zufrieden
mit dieser Regelung. Wo wir allerdings Bedenken haben und sich diese nicht
zerstreut haben, wo wir allerdings die Bedenken jetzt etwas hintanstellen, ist
die Frage der Exekutionsordnung.
Sie alle wissen,
die Exekutionsordnung geht davon aus – das ist für uns ein relativ
kritischer Einhakpunkt –, dass es zahlunwillige Schuldner gibt. –
Meines Erachtens ist die Zahl zahlungsunwilliger Schuldner vergleichsweise minimal
gegenüber der Zahl zahlungsunfähiger
Schuldner. Und allein dieser sozusagen rein semantische Unterschied stellt
meiner Ansicht nach schon ein Element dar, bei dem ich mich dazu verpflichtet
fühle, mir insgesamt das Umfeld rund um diese Exekutionsordnung anzuschauen.
Sie haben schon
Recht: Die Exekutionsordnung ist effizienter geworden. Keine Frage, und das ist
auch eine positive Entwicklung, aber es ist auch Aufgabe für konkrete
juridische Maßnahmen – Maßnahmen, die im Endeffekt „End of the
Pipe-Maßnahmen“ sind –, auch das Umfeld in Betracht zu ziehen. Und da
sieht man, dass wir eine Entwicklung haben, die immer mehr, vor allem aufgezeigt
durch die Schuldnerberatungen, eine Zunahme bei der Verschuldung zeigt.
Sie brauchen das
ja nur in den Tagesmedien nachzulesen: Insgesamt haben wir in Österreich eine
Überschuldungsproblematik, die sich gerade bei den Jugendlichen verstärkt
zeigt, die sich auch bei verschiedenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die
Kredite aufnehmen, verstärkt zeigt, bei Krediten eben, bei denen sie sich
einfach übernehmen.
Unser Ansatzpunkt
ist, in erster Linie in diesem Umfeldbereich gesetzlich aktiv zu werden, in
zweiter Linie dann natürlich exekutionsmäßig effizienter zu werden, wobei sehr
wohl auch zu beachten ist, dass die von Ihnen jetzt vorgeschlagene Regelung,
dass wir erfolgsorientierte Exekutoren haben, dass Exekutoren praktisch
Erfolgsprämien oder – um es zugespitzt zu sagen – Kopf-Prämien
bekommen, unserer Ansicht nach nicht
der richtige Weg ist, um die geplante Effizienz zu erreichen.
In diesem
Zusammenhang regen wir an, dass sich die Arbeitsgruppe im Ministerium weiter
mit dieser Frage beschäftigt und insgesamt eine bessere Situation herbeigeführt
werden möge – ebenso wie die Arbeitsgruppe im Ministerium, die ja weitere
Initiativen bezüglich Gewaltschutz verfolgt, hoffentlich auch da zu weiteren
positiven Maßnahmen kommen wird.
Noch zwei kritische Anmerkungen zur Exekutionsordnung, die wir ja auch durch eine abweichende Stellungnahme dokumentiert haben. Der eine Aspekt für uns ist, dass wir in Österreich