Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 155

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gelungen, das Netzwerk des so genannten Lombard-Klubs mitsamt dessen Zinsabsprachen auffliegen zu lassen. Ich glaube, dass das für uns alle, die wir mit dem Bankwesen zu tun haben, doch ein sehr großer Erfolg ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Das Wesen dieses Gesetzes ist eben die Exekution, deshalb brauchen wir nicht darüber zu diskutieren, ob eine „Schieflage“ zu Lasten von Schuldnern entstehen oder allenfalls auch die „soziale Verträglichkeit“ damit beeinträchtigt werden könnte. Dieses Gesetz ist eben eine Exekutionsordnung, und es geht eben um eine Novellierung, die zu einer Vereinfachung, die zu einer Steigerung der Effizienz führt und die Qualität verbessern hilft. Deshalb erteilen wir dieser Novelle gerne unsere Zustimmung. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.35


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

19.35


Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Dass der Gewaltschutz ausgeweitet wird, stellt unserer Überzeugung nach eine sehr, sehr wesentliche Maßnahme dar, sodass wir unsere Zustimmung zu diesem positiven Schritt doch den verschiedenen kritischen Erwägungen voranstellen. Jedenfalls werden wir insgesamt dann Ihren Vorschlag – entgegen der Debatte im Ausschuss – mittragen.

Wie gesagt: Im Bereich Gewaltschutz sind wir durchaus auf Ihrer Seite, sind wir sehr zufrieden mit dieser Regelung. Wo wir allerdings Bedenken haben und sich diese nicht zerstreut haben, wo wir allerdings die Bedenken jetzt etwas hintanstellen, ist die Frage der Exekutionsordnung.

Sie alle wissen, die Exekutionsordnung geht davon aus – das ist für uns ein relativ kritischer Ein­hakpunkt –, dass es zahlunwillige Schuldner gibt. – Meines Erachtens ist die Zahl zahlungs­un­williger Schuldner vergleichsweise minimal gegenüber der Zahl zahlungsunfähiger Schuld­ner. Und allein dieser sozusagen rein semantische Unterschied stellt meiner Ansicht nach schon ein Element dar, bei dem ich mich dazu verpflichtet fühle, mir insgesamt das Um­feld rund um diese Exekutionsordnung anzuschauen.

Sie haben schon Recht: Die Exekutionsordnung ist effizienter geworden. Keine Frage, und das ist auch eine positive Entwicklung, aber es ist auch Aufgabe für konkrete juridische Maß­nah­men – Maßnahmen, die im Endeffekt „End of the Pipe-Maßnahmen“ sind –, auch das Umfeld in Betracht zu ziehen. Und da sieht man, dass wir eine Entwicklung haben, die immer mehr, vor allem aufgezeigt durch die Schuldnerberatungen, eine Zunahme bei der Verschuldung zeigt.

Sie brauchen das ja nur in den Tagesmedien nachzulesen: Insgesamt haben wir in Österreich eine Überschuldungsproblematik, die sich gerade bei den Jugendlichen verstärkt zeigt, die sich auch bei verschiedenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Kredite aufnehmen, ver­stärkt zeigt, bei Krediten eben, bei denen sie sich einfach übernehmen.

Unser Ansatzpunkt ist, in erster Linie in diesem Umfeldbereich gesetzlich aktiv zu werden, in zweiter Linie dann natürlich exekutionsmäßig effizienter zu werden, wobei sehr wohl auch zu be­achten ist, dass die von Ihnen jetzt vorgeschlagene Regelung, dass wir erfolgsorientierte Exeku­toren haben, dass Exekutoren praktisch Erfolgsprämien oder – um es zugespitzt zu sa­gen – Kopf-Prämien bekommen, unserer Ansicht nach nicht der richtige Weg ist, um die ge­plan­te Effizienz zu erreichen.

In diesem Zusammenhang regen wir an, dass sich die Arbeitsgruppe im Ministerium weiter mit dieser Frage beschäftigt und insgesamt eine bessere Situation herbeigeführt werden möge – eben­so wie die Arbeitsgruppe im Ministerium, die ja weitere Initiativen bezüglich Gewaltschutz verfolgt, hoffentlich auch da zu weiteren positiven Maßnahmen kommen wird.

Noch zwei kritische Anmerkungen zur Exekutionsordnung, die wir ja auch durch eine abwei­chen­de Stellungnahme dokumentiert haben. Der eine Aspekt für uns ist, dass wir in Österreich


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