Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 48

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Geschätzte Damen und Herren! Der Finanzminister hat heute in diesem Saal bestätigt, dass Herr Bundesminister Molterer dafür Sorge getragen hat, dass im Zeitraum 2004 bis 2006 zusätzliche Beträge – von 30 auf 90 Milliarden steigend – zur Verfügung stehen, um umwelt­relevante Projekte in unserem Heimatland Österreich effizient umzusetzen.

Dieses Bundesgesetz ist ein sinnvolles und effizientes Gesetz. Geschätzte Damen und Herren, ich bitte um Ihre Zustimmung! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

11.27


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr.  Bauer. – Bitte.

11.27


Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Zuerst einmal möchte ich sagen, dass es mich freut, dass die Feststellung, Österreich ist in Europa das Umweltland Nummer eins, getroffen wurde, weil das auf die Arbeit, die in den letzten Jahrzehnten geleistet wurde, zurückzuführen ist. Leider muss ich aber auch sagen, dass diese Vorreiterfunktion in den letzten Jahren tatsächlich verloren gegangen ist.

Ich erinnere mich noch an die großen Diskussionen, wo die Umweltpolitik noch nicht so selbstverständlich war, wo der Umweltpolitik noch sehr viel Skepsis entgegengebracht wurde. Das Positive an all diesen Diskussionen ist, dass man heute Umweltpolitik allgemein als einen hohen Wert betrachtet. Ich stehe nicht an, auch Fortschritte festzustellen, wie zum Beispiel die Maßnahme, dass ab 1. Jänner 2004 in Österreich schwefelfreier Treibstoff angeboten werden soll.

Was den Transitvertrag betrifft, Herr Bundesminister Gorbach, so möchte ich feststellen, dass natürlich die EU säumig ist, was die Wegekostenrichtlinie betrifft, dass es aber auf der anderen Seite doch drei Jahre Zeit gegeben hat, um über eine Übergangsregelung zu verhandeln. Solange in Europa keine Wegekostenrichtlinie existiert, so lange muss man praktisch alles daransetzen, um eine Übergangsregelung zu bekommen. Ich wünsche uns und auch Ihnen viel Erfolg bei der Erlangung einer entsprechenden Übergangsregelung.

Weiters möchte ich die Feststellung treffen – fast jeder Redner hat darauf hingewiesen –, dass nun die zwingende Umsetzung der EU-Richtlinien erfolgt. Es liegt allerdings die Betonung auf den Worten „zwingende Umsetzung“. Eine gewisse Säumigkeit kommt dadurch zum Ausdruck. Trotzdem glaube ich, es ist wichtig, alles zu tun, um die nationalen Umweltbelastungen zu reduzieren, entsprechende Programme vorzubereiten und auch Berichte darüber zu liefern.

Allerdings ist auch jetzt nicht klar, zu welchem Datum dies zu geschehen hat. Es wird zwar der Hinweis gegeben, dass mit 1. Oktober 2006 dieser positive Beitrag gemessen werden soll, aber es wird nicht zwingend danach gehandelt.

In diesem Gesetz – das möchte ich schon kritisch anmerken – wird doch mehr der Tradition gefrönt, eine breite Palette von Grenzwerten, Zielwerten, Warnwerten, Alarmwerten, Versor­gungs­werten und Informationswerten anzugeben, ohne dafür zu sorgen, dass die Vollzugs­organe auch in der Lage sind, die Einhaltung all dessen entsprechend durchzusetzen.

Das ist meine Hauptkritik: dass es bei der Umsetzung doch Mängel gibt, weil man die Maß­nahmen, die die Länder zu ergreifen haben, bisher nicht wirklich erlebt hat, auch wenn es eine gewisse Verbesserung gegeben hat und es bisher auch zu keinen Alarmierungen gekommen ist.

Ich möchte auch auf eine Bemerkung des Tiroler Kollegen eingehen, der das stark heraus­gearbeitet hat. Ich möchte wissen, ob in Tirol zum Beispiel die Bereitschaft besteht, wenn etwa um eine Genehmigung für einen neuen Industriebetrieb angesucht wurde, auf Grund der Ozon­belastung in dieser Region tatsächlich die Zustimmung zur Neuerrichtung, zur Betriebser­öffnung zu verweigern. Das ist ja die Nagelprobe bei der Umsetzung!

 


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