Geschätzte Damen
und Herren! Der Finanzminister hat heute in diesem Saal bestätigt, dass Herr
Bundesminister Molterer dafür Sorge getragen hat, dass im Zeitraum 2004 bis
2006 zusätzliche Beträge – von 30 auf 90 Milliarden steigend –
zur Verfügung stehen, um umweltrelevante Projekte in unserem Heimatland
Österreich effizient umzusetzen.
Dieses
Bundesgesetz ist ein sinnvolles und effizientes Gesetz. Geschätzte Damen und
Herren, ich bitte um Ihre Zustimmung! – Danke schön. (Beifall bei der
ÖVP.)
11.27
Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bauer. – Bitte.
11.27
Abgeordneter
Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren
Minister! Zuerst einmal möchte ich sagen, dass es mich freut, dass die
Feststellung, Österreich ist in Europa das Umweltland Nummer eins, getroffen
wurde, weil das auf die Arbeit, die in den letzten Jahrzehnten geleistet wurde,
zurückzuführen ist. Leider muss ich aber auch sagen, dass diese
Vorreiterfunktion in den letzten Jahren tatsächlich verloren gegangen ist.
Ich erinnere mich
noch an die großen Diskussionen, wo die Umweltpolitik noch nicht so
selbstverständlich war, wo der Umweltpolitik noch sehr viel Skepsis
entgegengebracht wurde. Das Positive an all diesen Diskussionen ist, dass man
heute Umweltpolitik allgemein als einen hohen Wert betrachtet. Ich stehe nicht
an, auch Fortschritte festzustellen, wie zum Beispiel die Maßnahme, dass ab
1. Jänner 2004 in Österreich schwefelfreier Treibstoff angeboten
werden soll.
Was den
Transitvertrag betrifft, Herr Bundesminister Gorbach, so möchte ich
feststellen, dass natürlich die EU säumig ist, was die Wegekostenrichtlinie
betrifft, dass es aber auf der anderen Seite doch drei Jahre Zeit gegeben hat,
um über eine Übergangsregelung zu verhandeln. Solange in Europa keine
Wegekostenrichtlinie existiert, so lange muss man praktisch alles daransetzen,
um eine Übergangsregelung zu bekommen. Ich wünsche uns und auch Ihnen viel
Erfolg bei der Erlangung einer entsprechenden Übergangsregelung.
Weiters möchte ich
die Feststellung treffen – fast jeder Redner hat darauf
hingewiesen –, dass nun die zwingende Umsetzung der EU-Richtlinien
erfolgt. Es liegt allerdings die Betonung auf den Worten „zwingende Umsetzung“.
Eine gewisse Säumigkeit kommt dadurch zum Ausdruck. Trotzdem glaube ich, es ist
wichtig, alles zu tun, um die nationalen Umweltbelastungen zu reduzieren,
entsprechende Programme vorzubereiten und auch Berichte darüber zu liefern.
Allerdings ist
auch jetzt nicht klar, zu welchem Datum dies zu geschehen hat. Es wird zwar der
Hinweis gegeben, dass mit 1. Oktober 2006 dieser positive Beitrag gemessen
werden soll, aber es wird nicht zwingend danach gehandelt.
In diesem
Gesetz – das möchte ich schon kritisch anmerken – wird doch mehr der
Tradition gefrönt, eine breite Palette von Grenzwerten, Zielwerten, Warnwerten,
Alarmwerten, Versorgungswerten und Informationswerten anzugeben, ohne dafür
zu sorgen, dass die Vollzugsorgane auch in der Lage sind, die Einhaltung all
dessen entsprechend durchzusetzen.
Das ist meine
Hauptkritik: dass es bei der Umsetzung doch Mängel gibt, weil man die Maßnahmen,
die die Länder zu ergreifen haben, bisher nicht wirklich erlebt hat, auch wenn
es eine gewisse Verbesserung gegeben hat und es bisher auch zu keinen
Alarmierungen gekommen ist.
Ich möchte auch
auf eine Bemerkung des Tiroler Kollegen eingehen, der das stark herausgearbeitet
hat. Ich möchte wissen, ob in Tirol zum Beispiel die Bereitschaft besteht, wenn
etwa um eine Genehmigung für einen neuen Industriebetrieb angesucht wurde, auf
Grund der Ozonbelastung in dieser Region tatsächlich die Zustimmung zur
Neuerrichtung, zur Betriebseröffnung zu verweigern. Das ist ja die Nagelprobe
bei der Umsetzung!