Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 15. Sitzung / Seite 63

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Erster Punkt: Es ist uns vorgeworfen worden, ein Defizit von 1,3 Prozent beziehungsweise von 0,7 Prozent zu machen. – Ich möchte nochmals festhalten: In den letzten 30 Jahren ist es kei­nem Finanzminister, keinem Bundeskanzler, keiner Regierung vor uns gelungen, ein niedri­geres Defizit zu erreichen. Im Gegenteil: Bis in die neunziger Jahre lag das Defizit in Österreich über 5 Prozent! Wir erzielen die besten Ergebnisse, die es in den letzten 30 Jahren gegeben hat. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Walch.)

Zweiter Punkt, meine Damen und Herren: Abgeordneter Gusenbauer hat gesagt, wir erhöhen die Steuern und Abgaben, immer mehr sei an Steuern und Abgaben zu zahlen. Wenn ich Sie, Herr Professor Van der Bellen, richtig verstanden habe, dann haben Sie gesagt, es sei nicht eine Nettoentlastung von 500 Millionen €, sondern eine Belastung von 200 Millionen €, die heraus­kommt. Sie haben mir ferner vorgeworfen, dass ich in meiner Budgetrede unrichtige An­gaben gemacht habe, und dies in einem Ton, den ich bedauere; ich möchte darauf auch nicht in der gleichen Form erwidern.

Herr Professor, ich habe in meiner Budgetrede gesagt:

„Diese erste Etappe der Steuerreform wird ein Volumen von etwa 950 Millionen € bewegen. Sie wird zu einer Nettoentlastung von 500 Millionen € führen. Zusammen mit den beiden Kon­junktur­belebungspaketen belaufen sich die Entlastungseffekte sogar auf 1 Milliarde €.“ – Zitat aus meiner Budgetrede.

Tatsächlich sind die Auswirkungen der Abgaben- und Steuerreform, die mit 1. Jänner 2004 in Kraft tritt, im Jahr 2004 eine Nettoentlastung in der Höhe von 169 Millionen €, im Jahr 2005 431 Millionen € und im Jahr 2006 623 Millionen € – dort haben wir die volle Wirkung.

Zusammen mit den Konjunkturbelebungspaketen der Jahre 2001 und 2002, die jetzt zu Entlas­tungen führen, haben wir daher in Summe Entlastungen in folgender Höhe: im Jahr 2004 731 Millionen €, im Jahr 2005 968 Millionen €, im Jahr 2006 1 310 Millionen € an Entlastung.

Ich habe in der Budgetrede Durchschnittswerte angegeben. Ich halte das für fair und seriös, und noch wichtiger: Es entspricht den Tatsachen, meine Damen und Herren! Wir entlasten die Be­völkerung substantiell und sind stolz darauf! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Walch.)

Damit Sie das auch anhand von Beispielen sehen: Ein Pensionist, monatliches Bruttoein­kom­men: 1 000 €. Erhöhungen durch die Krankenversicherungsbeitragserhöhungen, durch Belas­tungen im Bereich Treibstoff, auch im Bereich Heizung. – Nettovorteil, der diesem Pensionisten bleibt: 100 € netto mehr im Jahr!

Zwei Verdiener, Arbeiter/Angestellte, der Mann verdient 2 500 €, die Frau verdient 1 000 €. Einige Belastungen im Bereich Heizung und im Bereich Treibstoff. – Nettoentlastung für diese Fa­milie: 297 € im Jahr!

Meine Damen und Herren! Das lässt sich sehen! Das sind nicht mehr Steuern, das sind weniger Steuern. Das ist die Entlastung, die wir gestern dargelegt haben, zu der wir stehen und die wir um­setzen werden! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Dritter Punkt: Herr Professor Van der Bellen hat von „dringendem Betrugsverdacht“. gespro­chen, er hat dabei ein kaufmännisches Beispiel herangezogen – ich bedauere auch, dass Sie die­se Wortwahl vorgenommen haben, denn Sie haben da, Herr Professor, die Universitäten an­ge­sprochen. Mein Zitat von gestern im Zusammenhang mit den Universitäten lautet:

„Wir sehen im Bundesvoranschlag 2003 über 8,2 Milliarden € für Bildung und Wissenschaft vor; 2004 werden diese Ausgaben sogar auf über 9 Milliarden € ansteigen.“

 Das sind genau die Zahlen, die im Bundesvoranschlag stehen. Sie kennen das österreichische Haus­haltsrecht, Sie kennen das Bruttoprinzip des Haushaltsrechtes, wir müssen die Bilanzver­längerungen so darstellen, wie sie dargestellt sind (Abg. Dr. Van der Bellen: Eh, aber korrekt


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