Der Rechnungshof hat in mehreren Berichten regelmäßig schwerwiegende und
kostspielige Mängel bei der Planung und Durchführung von Rüstungsbeschaffungen
des Bundesheeres aufgezeigt. Mit der drohenden Beschaffung von
18 Eurofighter-Kampfjets wird eine neue Kostendimension unter
vergaberechtlich höchst aufklärungsbedürftigen Umständen bei einem
Rüstungsprojekt erreicht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Zur Untersuchung folgender Gegenstände wird ein Untersuchungsausschuss
eingesetzt:
1. Untersuchung der Rechtmäßigkeit aller Abläufe und Entscheidungen
innerhalb des Beschaffungsvorganges betreffend die Eurofighter-Kampfjets
2. Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebungen von mündlichen und
schriftlichen Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in die
Akten der angeführten Bundesministerien, Parteien, Organisationen und Firmen
im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand alle Sachverhalte auf
rechtliche und politische Verantwortlichkeiten überprüfen.
Dabei sind insbesondere folgende VerantwortungsträgerInnen und
Institutionen besonders in die Überprüfung einzubinden:
Involvierung und Verantwortung von Bundeskanzler Dr. Schüssel,
VizekanzlerIn (Riess-Passer und Haupt), den Bundesministern für Finanzen
(Grasser), Wirtschaft (Bartenstein) und Landesverteidigung (Scheibner und
Platter), deren Kabinette und der von ihnen geleiteten Ministerien im Zuge des
gesamten Beschaffungsvorganges zur Anschaffung der Kampfflugzeuge;
Involvierung der Landeshauptleute im Rahmen des gesamten
Beschaffungsvorganges, insbesondere im Zusammenhang mit den so genannten
Kompensationsgeschäften;
Involvierung der politischen Parteien in Österreich;
Involvierung von parteinahen Organisationen und Vorfeldorganisationen;
Involvierung von Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung;
Involvierung von parteinahen Firmen, insbesondere die von EADS
beauftragte PR-Agentur für das Eurofighter-Lobbying „100% Comunications“, und
deren Geschäftsführung.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen
Untersuchungsausschuss im Verhältnis: 5 ÖVP, 4 SPÖ, 1 FPÖ,
1 Grüne einzusetzen.
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Präsident
Dr. Heinz Fischer: Die Durchführung einer Debatte
wurde nicht verlangt.
Daher kommen wir sogleich zur Abstimmung
über diesen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, dessen
Betreff ich nicht noch einmal wiederholen muss.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag auf Einsetzung eines
Untersuchungsausschusses ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes
Zeichen. – Der Antrag findet keine
Mehrheit, er ist daher abgelehnt.