Regierungsmitglieder,
denen 1997 durch eine bemerkenswerte Stichtagsregelung ein Anspruch auf
Politikerpension zugeteilt wurde, in zukünftigen Jahrzehnten noch ihre
Ruhegenüsse nach dem Bezügegesetz konsumieren können.
Dies
steht in bemerkenswertem Widerspruch zu Ihren Versprechen beziehungsweise denen
anderer Regierungsmitglieder.
Darüber
hinaus gibt es offensichtlich keine Anstrengungen, die Harmonisierung auch auf
die Bezügeregelungen der Länder auszuweiten.
Auch
Personen, die schon vor dem Inkrafttreten des Bezügebegrenzungsgesetzes 1997
Ruhegenüsse beziehungsweise andere öffentliche Pensionsleistungen beansprucht
haben, die weit über der Deckelungsgrenze liegen, sollen offensichtlich weiterhin
geschont werden.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende
Dringliche Anfrage:
1.
Wie viele Personen beziehen derzeit Ruhebezüge/Versorgungsbezüge nach dem
Bezügegesetz des Bundes?
2.
Wie viele Personen beziehen derzeit Ruhebezüge/Versorgungsbezüge nach den
(alten) Bezügegesetzen der Länder?
3.
Wie viele Personen fallen auf grund der Stichtagsregelung (§ 49e BezG) des
Bezügegesetzes in das alte System der „Politikerpensionen“ und können daraus
noch einen Anspruch erwerben?
4. In
der parlamentarischen Debatte über die Neugestaltung der
Politikerbezüge 1997 wurde der Aufwand für Politikerpensionen und bezüge
relativ oberflächlich mit 1,2 Milliarden Schilling beziffert.
a)
Wie hoch war der Aufwand für Ruhebezüge/Versorgungsbezüge nach dem Bezügegesetz
des Bundes in den Jahren 1997 – 2002?
b)
Wie hoch ist er voraussichtlich 2003?
c)
Wie hoch war der Aufwand für Ruhebezüge /Versorgungsbezüge nach den bezügerechtlichen
Regelungen der Länder 1997 – 2002 beziehungsweise wie hoch ist er voraussichtlich
2003?
5.
Wie hoch waren die Einnahmen aus den Pensionsbeiträgen (§ 12 BezG) in den
Jahren 1997 – 2002 beziehungsweise wie hoch sind sie veranschlagt
für 2003?
6.
Wie hoch waren die Einnahmen aus dem besonderen Pensionssicherungsbeitrag
(§ 44n BezG) in den Jahren 1997 – 2002 beziehungsweise wie hoch
sind sie veranschlagt für 2003?
7.
Verschiedene Mitglieder der Bundesregierung, zuvorderst Sie, haben in der laufenden
Debatte über die Reform der Pensionssysteme davon gesprochen, dass die Maßnahmen,
die im ASVG ergriffen werden, auch bei den Politikerpensionen beziehungsweise
im Bezügegesetz „deckungsgleich“ umgesetzt würden. BM Bartenstein hat in einem
Interview als strukturelle Reformmaßnahmen bezeichnet:
die
Abschaffung der Frühpensionen
die
Absenkung der Steigerungsbeträge auf 1,78 Prozent und damit
eine
Ersatzrate von 80 Prozent für die Pensionen nach 45 Jahren
die
Anhebung der Durchrechnungszeiträume auf 40 Jahre.