Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 18. Sitzung / Seite 115

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Regierungsmitglieder, denen 1997 durch eine bemerkenswerte Stichtagsregelung ein Anspruch auf Politikerpension zugeteilt wurde, in zukünftigen Jahrzehnten noch ihre Ruhegenüsse nach dem Bezügegesetz konsumieren können.

Dies steht in bemerkenswertem Widerspruch zu Ihren Versprechen beziehungsweise denen anderer Regierungsmitglieder.

Darüber hinaus gibt es offensichtlich keine Anstrengungen, die Harmonisierung auch auf die Bezügeregelungen der Länder auszuweiten.

Auch Personen, die schon vor dem Inkrafttreten des Bezügebegrenzungsgeset­zes 1997 Ruhegenüsse beziehungsweise andere öffentliche Pensionsleistungen bean­sprucht haben, die weit über der Deckelungsgrenze liegen, sollen offensichtlich weiter­hin geschont werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende

Dringliche Anfrage:

1. Wie viele Personen beziehen derzeit Ruhebezüge/Versorgungsbezüge nach dem Bezügegesetz des Bundes?

2. Wie viele Personen beziehen derzeit Ruhebezüge/Versorgungsbezüge nach den (alten) Bezügegesetzen der Länder?

3. Wie viele Personen fallen auf grund der Stichtagsregelung (§ 49e BezG) des Bezü­gegesetzes in das alte System der „Politikerpensionen“ und können daraus noch einen Anspruch erwerben?

4. In der parlamentarischen Debatte über die Neugestaltung der Politikerbezüge 1997 wurde der Aufwand für Politikerpensionen und bezüge relativ oberflächlich mit 1,2 Mil­liarden Schilling beziffert.

a) Wie hoch war der Aufwand für Ruhebezüge/Versorgungsbezüge nach dem Bezüge­gesetz des Bundes in den Jahren 1997 – 2002?

b) Wie hoch ist er voraussichtlich 2003?

c) Wie hoch war der Aufwand für Ruhebezüge /Versorgungsbezüge nach den bezüge­rechtlichen Regelungen der Länder 1997 – 2002 beziehungsweise wie hoch ist er vor­aussichtlich 2003?

5. Wie hoch waren die Einnahmen aus den Pensionsbeiträgen (§ 12 BezG) in den Jah­ren 1997 – 2002 beziehungsweise wie hoch sind sie veranschlagt für 2003?

6. Wie hoch waren die Einnahmen aus dem besonderen Pensionssicherungsbeitrag (§ 44n BezG) in den Jahren 1997 – 2002 beziehungsweise wie hoch sind sie veran­schlagt für 2003?

7. Verschiedene Mitglieder der Bundesregierung, zuvorderst Sie, haben in der laufen­den Debatte über die Reform der Pensionssysteme davon gesprochen, dass die Maß­nahmen, die im ASVG ergriffen werden, auch bei den Politikerpensionen beziehungs­weise im Bezügegesetz „deckungsgleich“ umgesetzt würden. BM Bartenstein hat in einem Interview als strukturelle Reformmaßnahmen bezeichnet:

die Abschaffung der Frühpensionen

die Absenkung der Steigerungsbeträge auf 1,78 Prozent und damit

eine Ersatzrate von 80 Prozent für die Pensionen nach 45 Jahren

die Anhebung der Durchrechnungszeiträume auf 40 Jahre.

 


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