Welche
dieser Maßnahmen werden bei der geplanten Novellierung des Bezügegesetzes
umgesetzt?
8. Das Bezügegesetz enthält auch
Bestimmungen über die Mindestpension (bei Abgeordneten 48 Prozent des
Bezugs, bei Ministern 50 Prozent des Bezugs). Das ASVG beziehungsweise die
anderen Sozialversicherungspensionsgesetze enthalten keine Bestimmungen über
eine Mindestpension.
Plant die Bundesregierung daher die
Abschaffung der Mindestpension nach dem Bezügegesetz?
9. Das Bezügegesetz enthält für Abgeordnete
Bestimmungen, wonach nach 10 Jahren Tätigkeit ein Anspruch auf Ruhebezug
in der Höhe von 60 Prozent der Bemessungsgrundlage erworben wird. Das
bedeutet einen Steigerungsbetrag von jeweils 6 Prozent für die ersten
10 Jahre.
Plant die Bundesregierung, diesen Steigerungsbetrag
durchgängig auf 1,78 Prozent abzusenken?
10. Das Bezügegesetz enthält Bestimmungen,
wonach Minister nach 4 Jahren Tätigkeit einen Anspruch auf Ruhebezug in
der Höhe von 50 Prozent des Aktivbezugs erwerben. Das bedeutet einen
impliziten Steigerungsbetrag von 12,5 Prozent pro Jahr.
Plant die Bundesregierung, auch diesen
Steigerungsbetrag auf 1,78 Prozent abzusenken?
11. Das Bezügegesetz des Bundes enthält auch
Bestimmungen, wonach die Zeiten als Abgeordnete/r im Verhältnis 1 : 3
den Zeiten als Regierungsmitglied bei der Bemessung des Ruhebezugs als
Regierungsmitglied zugerechnet werden, ohne dass dadurch der Anspruch auf den
Ruhebezug als Abgeordnete/r eingeschränkt würde. Es ist also im Bezügegesetz
möglich, aus ein- und demselben Pensionsbeitrag zwei Pensionen zu
beanspruchen.
a) Wie viele Personen haben seit 1990 von
dieser Möglichkeit auf Doppelpension nach den Bestimmungen des Bezügegesetzes
Gebrauch gemacht (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)?
b) Planen Bundesregierung und Koalitionsparteien,
diesen Anspruch auf Doppelpensionen abzuschaffen?
12. Nach den Bestimmungen des
Bezügebegrenzungsgesetzes 1997 (§ 11) konnten bis zum Inkrafttreten des
Gesetzes Ruhebezüge ohne die Deckelung und Einschränkung des Gesetzes
beansprucht werden.
a) Wie viele Personen erhielten 2002 Ruhe-
beziehungsweise Versorgungsbezüge von Rechtsträgern, die zwar der Kontrolle des
Rechnungshofes, deren Ruhe- und Versorgungsbezüge aber nicht der Deckelung
beziehungsweise Einschränkung der Bezüge nach dem Bezügebegrenzungsgesetz
unterliegen?
b) Gab es im Jahr 2002 Ruhe- und
Versorgungsbezüge für öffentliche Funktionäre, die über dem Betrag der
Deckelungsgrenze von rund € 12 800,– brutto monatlich liegen. Wenn
ja, wie viele Personen erhielten derartig hohe Ruhe- beziehungsweise Versorgungsbezüge?
13. Gibt es Personen, die auf Ruhe-
beziehungsweise Versorgungsbezüge nach dem Bezügegesetz in der Höhe des
Ausgleichszulagenrichtsatzes für ihre Altersversorgung angewiesen sind? Wenn
ja, wie viele?