wurf noch enthalten war – den Sie ja unterschrieben, aber nicht gelesen haben –, ist nicht mehr enthalten. (Abg. Scheibner: Haben wir schon gelesen!) Jetzt wird bis zum Jahr 2017 angepasst an ein Pensionsalter von 65 Jahren. (Abg. Scheibner: Wie im ASVG! Mit denselben Abschlägen!)
Aber, Herr Abgeordneter Scheibner, Sie und ich, viele herinnen und auch viele draußen wissen, dass das Pensionsalter, das jetzt bis zum Jahr 2014 auf 65 Jahre angepasst wird, den Herrn Bundeskanzler Schüssel in dieser Form nicht tangieren wird. Er kann, wenn er seine Minister-, seine Bundeskanzler-Tätigkeit beendet und sie sozusagen einigermaßen zu den Fristen beendet, aus seiner aktiven Tätigkeit in die Pension gehen. (Abg. Scheibner: Aber nur mit Abschlägen! Mit den Abschlägen und zu dem Pensionsalter!) Auch viele der anderen davon angesprochenen Personen können dann selbstverständlich in eine nach wie vor extrem gut ausgestattete Politikerpension gehen. (Abg. Scheibner: Aber die können Sie ja nicht abschaffen! Das wissen Sie! Das kann man nicht einmal mehr mit einer Verfassungsbestimmung abschaffen!)
Herr Abgeordneter Scheibner, da sage ich Ihnen etwas: Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass vor drei oder vier Wochen ein Alt-Abgeordneter – er war auch Minister – in einer Diskussionsreihe im Fernsehen, angesprochen von meiner Kollegin Eva Glawischnig mit der Frage „Na, wie viele Pensionen oder Ruhebezüge haben Sie denn?“, einen Zettel herzeigte und dazusagte: Ich behalte als Minister 1 700 €, so schlecht geht es mir! (Abg. Scheibner: Ja, das ist ein Blödsinn!)
Sie wissen, Herr Abgeordneter Scheibner,
genauso gut wie viele andere auch, dass der gute Mann den größten Teil der
Wahrheit und seines tatsächlichen Ruhebezugs – und das sind drei
Ruhebezüge! – verschwiegen hat. (Abg. Scheibner: Aber das ist
leider nicht mehr lösbar!) Jeder in Österreich wird sich fragen: Wie kommt
jemand eigentlich dazu, uns zu erzählen, er erhält als Politiker einen
Ruhebezug von 1 700 € für eine verantwortungsvolle Tätigkeit, auf die
er in der Debatte noch extra hingewiesen hat? (Präsident Dr. Fischer
übernimmt den Vorsitz.)
Man kann es ruhig sagen: Es hat nicht der Wahrheit entsprochen. (Abg. Scheibner: Ja!) Der gute Mann – und Pensionist – erhält einen Ruhebezug als Beamter; er war, glaube ich, Hofrat, es wird also nicht der kleinste Ruhebezug sein, mit dem er in Pension gegangen ist. Er erhält eine Pension als Präsident des Nationalrates; da gibt es eine schöne Nationalratspräsidentenzulage, die die normale Nationalratspension erhöht. Das heißt, er kommt mit der Nationalratspräsidentenpension in Höhen von Ruhebezügen, von denen ein ASVG-Versicherter oder eine ASVG-Versicherte nur träumen kann: 10 000, 11 000 €!
Aber für welche Zeit? – Nicht für 45 Jahre Arbeit als Nationalratspräsident oder Abgeordneter, sondern insgesamt für eine politisch aktive Zeit von 20 bis 25 Jahren. (Abg. Dr. Trinkl: 45 Jahre? Wie schauen Sie da aus? Haben Sie schon einmal nach 45 Jahren als Politiker ...!) Das macht aber nicht das einzige Ruhebezugseinkommen dieser Person aus, sondern ist nur eines von drei. Das zweite ist dann die Ministerpension, die gedeckelt ist nach einer speziellen Vorschrift des alten Bezügegesetzes, und das dritte, vom Bezügebegrenzungsgesetz nicht erfasste Pensionseinkommen ist die Beamtenpension.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde Sie bitten: Schauen Sie sich an, was der Herr im Fernsehen gesagt hat! Er hat gesagt: Diese Pension als Beamter, die steht mir auch zu, weil ich mein Leben lang dafür gearbeitet habe. – Nur wird dabei allzu leicht vergessen – und das hängt mit den Spezifika des alten Systems zusammen –, dass diese Person über Jahre, man könnte sogar sagen, Jahrzehnte ihrer politischen Tätigkeit zwar ein Beamtengehalt erhalten und auch den Pensionsversicherungsbeitrag bezahlt hat, aber nicht als Beamter gearbeitet hat, weil sie politisch aktiv