Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 18. Sitzung / Seite 119

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war und weil die Möglichkeit, dass man neben der politischen Tätigkeit auch ein ar­beitsloses Einkommen als Beamter erhalten kann, ja erst 1996 gestrichen wurde.

Das heißt, es sagt jemand öffentlich: Ich habe mein Leben lang als Beamter gearbei­tet, da steht mir die Pension zu; ich war auch Minister, da steht mir auch eine Pension zu; ich war auch Nationalratspräsident, da steht mir auch eine Pension zu – insgesamt macht das dann lichte Pensionshöhen von zirka 20 000 € aus –, und: Das steht mir alles zu! Aber niemand in der ganzen politischen Klasse und in der ganzen politischen De­batte kann auch nur darauf hinweisen, dass, weil diese Bestimmungen kaum be­kannt sind, die Jahrzehnte als Beamter, in denen er zwar ein Einkommen kassiert hat, aber gleichzeitig Politiker war und auch als Politiker ein Einkommen kassiert hat, dazu ge­führt haben, dass sich derjenige dann hinstellen und sagen kann: Ich habe dafür gearbeitet!

Arbeiten kann man in der Regel nur einmal. Es gibt Spezialisten – es sitzen ja noch einige im Parlament –, die schaffen es, hier als Pensionisten zu sitzen und gleichzeitig als Politiker einen Aktivbezug zu kassieren. Sie sitzen hier als pensionierte Politiker und auch als aktive Politiker. Das ist eine Spezialität auch dieses Bezügegesetzes.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man eine Reform macht, wie Sie das jetzt tun, wenn man mit dem Anspruch an diese Reform herangeht, wir harmoni­sieren in allen Bereichen, es gibt keinen Bereich, der davon ausgenommen werden darf – und das haben Sie erklärt, Herr Bundeskanzler –, wir machen eins zu eins die Harmonisie­rung bei den Politikerpensionen – erst gestern wieder –, und wenn dann diese Eins-zu-eins-Harmonisierung in der Weise erfolgt, dass nur ganz wenige Schritte überhaupt erfolgen, nämlich die Abschaffung von Doppelpensionen aus einem Beitrag, die es nirgendwo sonst auf der Welt und in keinem anderen Pensionssystem gibt, dann ist das zu wenig. (Abg. Scheibner: Die Politiker sind schon harmonisiert!)

Es war bis jetzt so, dass jemand für eine Zeit, in der er als Abgeordneter plus als Minis­ter sagen wir innerhalb von 20 Jahren tätig war, also für 20 Jahre Politikertätigkeit – sagen wir 16 Jahre davon als Abgeordneter und vier Jahre als Minister – eine Minister­pension erhält, die nicht die vier Jahre umfasst, sondern die vier Jahre plus die 16 Ab­geordnetenjahre im Verhältnis eins zu drei. Das würde eigentlich für rund acht bis neun Jahre eine Ministerpension ergeben. Trotzdem konnte man – und das war bis jetzt Realität – für die 16 Abgeordnetenjahre auch noch eine Pension kassieren, ob­wohl man nur einen Beitrag bezahlt hat, nämlich für 20 Jahre. (Abg. Scheibner: Wird abge­schafft!)

Diese eine Maßnahme schaffen Sie ab. Das ist aber auch eine Ungeheuerlichkeit des bisherigen Bezügesystems gewesen. Eine Ungeheuerlichkeit! Und dass Sie sie ab­schaffen, Herr Abgeordneter Scheibner, das tut ja nicht wirklich weh – und das wissen Sie auch –, weil die meisten der jetzt noch davon betroffenen Personen, etwa der Herr Bun­deskanzler, seine tatsächlich etlichen Abgeordnetenjahre gar nicht mehr braucht, um die Höchstpension nach dem Bezügebegrenzungsgesetz zu erhalten, die in der Höhe von 12 800 € liegt. (Abg. Scheibner: Sollen wir es lassen? – Abg. Dr. Trinkl: Sollen wir es lassen?) Das braucht er nicht mehr!

Der Punkt ist aber der: Sie haben uns etwas versprochen. Sie haben uns versprochen, es gibt eine Eins-zu-eins-Harmonisierung des Bezügegesetzes mit dem ASVG. Sie wissen, Herr Bundeskanzler, im ASVG gibt es einen Steigerungsbetrag von 1,78 Pro­zent pro Jahr, und damit man eine Höchstpension in der Höhe von 80 Prozent erhält, muss man 45 Jahre lang arbeiten. Gemäß Bezügegesetz muss man neun Jahre als Minister arbeiten, um 80 Prozent nicht der Bemessungsgrundlage wie im ASVG, son­dern 80 Prozent des Bezugs zu erhalten: neun Jahre gegen 45 Jahre! (Abg. Scheib­ner: Das System gibt es nicht mehr, nicht für neue Politiker!) Die Differenz liegt ja auch


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