im Einkommen, das erzielt werden kann. Für neun Jahre erhalte ich ein Einkommen aus politischer Tätigkeit in Höhe von 10 000 oder 12 000 € – in der Regel die Deckelungsgrenze, 12 800 € –, wenn ich 45 Jahre als Arbeiter, Angestellter oder kleiner Gewerbetreibender gearbeitet habe, dann erhalte ich maximal 2 300 €. 45 Jahre Arbeit mit 1,78 Prozent versus neun Jahre mit 12 800 €: Das ist Ihre Harmonisierung! (Abg. Scheibner: Das gibt es alles nicht mehr!) Das ist ja lächerlich, Herr Abgeordneter Scheibner! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Seit 1997 gibt es das nicht mehr!)
Im ASVG gibt es einen Durchrechnungszeitraum, der jetzt von den besten 15 Jahren auf 40 Jahre ausgeweitet wird. Laut Bezügegesetz gilt: Es gibt keinen Durchrechnungszeitraum, sondern der Letztbezug, auch noch bemessen nach den alten Bestimmungen des Bezügegesetzes, bestimmt die Pension. Und der Letztbezug ist etwas anderes als 15 beste Jahre oder gar 40 Jahre Durchrechnung. Auch das wissen Sie, Herr Abgeordneter Scheibner. (Abg. Scheibner: Sie reden da von der Vergangenheit!)
Wir reden nicht von der Vergangenheit, sondern von Ihrem Versprechen und vom Versprechen des Herrn Bundeskanzlers, dieses Politikerbezügesystem zu harmonisieren – zumindest mit dem ASVG. Sie sind sogar darüber hinausgegangen. Sie haben gesagt: Ende, abschaffen, so wie wir das auch gefordert haben. Und wo sind Sie geblieben? (Abg. Scheibner: Solche Ansprüche können nicht mehr erworben werden!) Sie sind stecken geblieben; Sie sind umgefallen, Herr Abgeordneter Scheibner, und die ganze freiheitliche Fraktion, die sich über Jahre und Jahrzehnte immer wieder aufgeregt hat über das Bezügegesetz, das alte Bezügegesetz, ist umgefallen. (Abg. Scheibner: Wir haben es auch abgelehnt im Gegensatz zu Ihnen!) Und jetzt wirken Sie daran mit, dass dieses System auf 20, 30, 40 Jahre – bis der letzte Pensionist nach dem Bezügegesetz seine Pensionen konsumiert hat – fortwirkt. Das ist es! (Abg. Dr. Trinkl: Das glauben Sie wohl selber nicht! – Abg. Scheibner: Das wären dann ja 100-jährige Politiker, die wären 40 Jahre lang Abgeordnete!) Sie samt Ihrer ganzen freiheitlichen Fraktion nehmen die Rolle ein, das Bezügegesetz und die Politikerpensionen nach dem alten System auf Jahrzehnte fortzuschreiben. Sie schaffen sie nicht ab!
Daher erinnere ich Sie, Herr Abgeordneter Scheibner, schon auch daran, dass Sie 1997 – damals noch mit Ihrem Parteiobmann und Klubobmann Haider – gegen das Bezügegesetz gewettert und auch gegen die Neuordnung des Bezügesystems, die ja ein wesentlich besseres und transparenteres System, Bundesbezügegesetz und Bezügebegrenzung, beinhaltet, Stellung genommen haben – und auch dagegen gestimmt haben. Damit haben Sie aber eigentlich für das alte System votiert. (Abg. Scheibner: Das ist nicht wahr!) Es wurden ja auch im Nachhinein etliche freiheitliche Abgeordnete dabei erwischt, dass sie entweder für das alte System optiert oder ganz schöne Ansprüche aus dem alten System für sich geltend gemacht haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie können natürlich sagen – auch Sie, Herr Bundeskanzler –: Was regen wir uns darüber auf, das betrifft doch nur 100, 200, 300 oder wie viele Personen auch immer, die in Zukunft noch in Pension gehen. (Ruf bei den Grünen: Zu viel!) Das ist richtig: Es sind nicht viele, die noch in den Genuss des alten Bezügegesetzes kommen. Insofern könnte man sagen, schweigen wir nobel und betreiben wir das weiter, was in den letzten Jahrzehnten üblich war: Man hat ein Gesetz, das Bezügegesetz, das nicht lesbar ist, das fast niemand versteht, weil es darin von Ausnahmebestimmungen, Übergangsbestimmungen, Querverweisen nur so wimmelt, weil niemand etwas damit anfangen kann und weil vor allem niemand in der Öffentlichkeit verstehen würde, dass tatsächlich noch Bezügeregelungen existieren, die wenigen Personen für 20 oder 25 Jahre Tätigkeit Luxuspensionen garantieren, während dieselben Personen, die diese Luxuspensionen kassieren dürfen, sich dann hier an dieses Rednerpult stellen und sagen: Den Luxus, den es im ASVG gibt, im GSVG,