Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 18. Sitzung / Seite 121

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im BSVG oder in anderen Pensionssystemen, den können wir uns nicht mehr leisten. Und das ist die Verantwortung des Abgeordneten Fasslabend und des Abgeordneten Stummvoll! (Beifall bei den Grünen.)

Sie, meine sehr geehrten Herren Fasslabend und Stummvoll, Sie waren in den ver­gangenen Jahren auch diejenigen, die ganz bewusst die angeblichen Privilegien im ASVG, bei den Eisenbahnern oder bei sonstigen Pensionssystemen zum Gegenstand Ihrer politischen Debatte gemacht haben, dabei aber immer darauf vergessen haben, dass Sie selbst im Rahmen eines Bezügegesetzes zu Bezügen kommen, die Ihnen einen wesentlich größeren Luxus und ein wesentlich größeres Privileg, was die Alters­versorgung betrifft, garantieren.

Der springende Punkt beim ganzen Bezügegesetz ist ja auch der: Niemand von denen, die noch eine Pension nach diesen alten Regelungen konsumieren können – jetzt schon als Ruhebezügler oder in Zukunft als Ruhebezügler –, ist ausschließlich auf die Pension nach dem Bezügegesetz angewiesen. Selbstverständlich hat jede dieser Per­sonen auch noch entweder eine Beamten-, eine ASVG- oder eine sonstige Pension. Für die 2 Millionen Menschen, denen Sie eine Pensionsreform zumuten, bildet aber die ASVG-Pension, die Beamtenpension, die Eisenbahnerpension die einzige Pension, und sie haben nicht die Möglichkeit, nebenbei noch eine Luxus­pension nach dem Be­zügegesetz zu erhalten. Sie haben auch nicht die Möglichkeit – und sie würden sie, hätten sie diese, wahr­scheinlich auch nicht beanspruchen –, sich hier herzustellen und zu sagen: Mit diesen Luxuspensionen im ASVG, bei den Eisenbahnern und bei den Beamten muss Schluss gemacht werden!

Das nenne ich die Chuzpe in dieser Situation: dass wir hier über etwas diskutieren müssen, was eigentlich selbstverständlich ist, wenn man eine derartige Reform macht; dass man sich, wenn man schon sagt, wir schaffen ein einheitliches Pensionssys­tem, wenn man schon sagt, wir werden die Harmonisierung zwischen den Politi­kerpen­sionen und den ASVG-Pensionen eins zu eins umsetzen, dann herstellt und im letzten Moment – und es war der letzte Moment, Herr Abgeordneter Scheibner – einen Entwurf präsentiert, der in keiner Weise eine Eins-zu-eins-Umsetzung der ASVG-Bestimmungen enthält, sondern nur einige harmlose Punkte, die fast niemandem weh­tun (Abg. Scheibner: Das glauben Sie selbst nicht!), mit Ausnahme einer geringfügi­gen Erhöhung der Pensionsabschläge. Das ist das Einzige!

Ich sage Ihnen eines: Wenn jemand 20 000 € oder 30 000 € Pension erhält – und die­se Pensionen nach dem Bezügegesetz gibt es noch! –, dann ist es unverantwortlich, wenn er nur 15 Prozent Abschlag zahlt! Da würde ich mir wünschen, dass Sie auch in dieser Frage etwas konsequenter gewesen wären (Ruf bei der ÖVP: Blödsinn! – Abg. Ellmauer: Bleiben Sie bei der Wahrheit!) und hier entweder die Harmonisierung kom­plett umgesetzt hätten oder das Bezügegesetz, so wie wir es gefordert haben, ein für alle Mal durch den Ausstieg und die Überführung in das ASVG beendet hätten. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Krainer. – Abg. Scheibner: Das geht halt nicht!)

15.21

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage darf ich dem Herrn Bundeskanzler das Wort erteilen. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht über­schreiten. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


15.22

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Hohes Haus! Herr Abgeordneter Öllin­ger! Nichts ist älter als eine Dringliche Anfrage, die offensichtlich durch die Entwicklung völlig überholt ist – das haben Sie ja selbst zugegeben.

 


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