im BSVG oder in anderen Pensionssystemen,
den können wir uns nicht mehr leisten. Und das ist die Verantwortung des
Abgeordneten Fasslabend und des Abgeordneten Stummvoll! (Beifall bei den
Grünen.)
Sie, meine sehr geehrten Herren Fasslabend und Stummvoll, Sie waren in den vergangenen Jahren auch diejenigen, die ganz bewusst die angeblichen Privilegien im ASVG, bei den Eisenbahnern oder bei sonstigen Pensionssystemen zum Gegenstand Ihrer politischen Debatte gemacht haben, dabei aber immer darauf vergessen haben, dass Sie selbst im Rahmen eines Bezügegesetzes zu Bezügen kommen, die Ihnen einen wesentlich größeren Luxus und ein wesentlich größeres Privileg, was die Altersversorgung betrifft, garantieren.
Der springende Punkt beim ganzen Bezügegesetz ist ja auch der: Niemand von denen, die noch eine Pension nach diesen alten Regelungen konsumieren können – jetzt schon als Ruhebezügler oder in Zukunft als Ruhebezügler –, ist ausschließlich auf die Pension nach dem Bezügegesetz angewiesen. Selbstverständlich hat jede dieser Personen auch noch entweder eine Beamten-, eine ASVG- oder eine sonstige Pension. Für die 2 Millionen Menschen, denen Sie eine Pensionsreform zumuten, bildet aber die ASVG-Pension, die Beamtenpension, die Eisenbahnerpension die einzige Pension, und sie haben nicht die Möglichkeit, nebenbei noch eine Luxuspension nach dem Bezügegesetz zu erhalten. Sie haben auch nicht die Möglichkeit – und sie würden sie, hätten sie diese, wahrscheinlich auch nicht beanspruchen –, sich hier herzustellen und zu sagen: Mit diesen Luxuspensionen im ASVG, bei den Eisenbahnern und bei den Beamten muss Schluss gemacht werden!
Das nenne ich die Chuzpe in dieser Situation: dass wir hier über etwas diskutieren müssen, was eigentlich selbstverständlich ist, wenn man eine derartige Reform macht; dass man sich, wenn man schon sagt, wir schaffen ein einheitliches Pensionssystem, wenn man schon sagt, wir werden die Harmonisierung zwischen den Politikerpensionen und den ASVG-Pensionen eins zu eins umsetzen, dann herstellt und im letzten Moment – und es war der letzte Moment, Herr Abgeordneter Scheibner – einen Entwurf präsentiert, der in keiner Weise eine Eins-zu-eins-Umsetzung der ASVG-Bestimmungen enthält, sondern nur einige harmlose Punkte, die fast niemandem wehtun (Abg. Scheibner: Das glauben Sie selbst nicht!), mit Ausnahme einer geringfügigen Erhöhung der Pensionsabschläge. Das ist das Einzige!
Ich sage Ihnen eines: Wenn jemand
20 000 € oder 30 000 € Pension erhält – und diese
Pensionen nach dem Bezügegesetz gibt es noch! –, dann ist es unverantwortlich,
wenn er nur 15 Prozent Abschlag zahlt! Da würde ich mir wünschen, dass Sie
auch in dieser Frage etwas konsequenter gewesen wären (Ruf bei der ÖVP: Blödsinn! – Abg. Ellmauer: Bleiben Sie bei der Wahrheit!) und hier entweder die
Harmonisierung komplett umgesetzt hätten oder das Bezügegesetz, so wie wir es
gefordert haben, ein für alle Mal durch den Ausstieg und die Überführung in das
ASVG beendet hätten. (Beifall bei den
Grünen sowie des Abg. Krainer. –
Abg. Scheibner: Das geht halt
nicht!)
15.21
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage darf ich dem Herrn Bundeskanzler das Wort erteilen. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Bundeskanzler.
15.22
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Hohes Haus! Herr Abgeordneter Öllinger! Nichts ist älter als eine Dringliche Anfrage, die offensichtlich durch die Entwicklung völlig überholt ist – das haben Sie ja selbst zugegeben.