Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 18. Sitzung / Seite 122

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Wir haben die Anträge als Initiativanträge – nicht als Regierungsvorlage – vorbereitet und den vier Parlamentsparteien vorgelegt. Daher erübrigen sich auch einige Ihrer An­fragen, denn nicht die Bundesregierung schlägt in dieser Frage etwas vor, sondern – so wie es auch bisher guter Brauch gewesen ist – die Parlamentarier regeln selbst ihre Bezüge und treffen die Pensionsregelungen. Und sie haben dies in einer Art und Wei­se zu tun, die der Sensibilität dieses Themas absolut entspricht.

Daher: Vergessen Sie gleich einmal die Überschrift dieser Dringlichen Anfrage! Von gebrochenen Versprechen kann überhaupt nicht die Rede sein. Wir haben als Politiker versprochen, wir werden das Pensionsantrittsalter genauso erhöhen wie bei allen an­deren Systemen. – Was tun wir? – Wir machen sogar mehr! Für diejenigen, die in der alten Reform mit 56,5 Jahren in Pension gehen konnten, werden 8,5 Jahre zugelegt; für die anderen, die sich in der Zwischenstufe befinden, wird um 3,5 Jahre erhöht. Und für die, die 1997 erst eingetreten sind, gibt es – das müssten Sie eigentlich wissen – überhaupt keine Politikerpension mehr.

Übrigens glaube ich, Herr Abgeordneter, dass es ganz gut gewesen wäre – da ja auch auf der Galerie einige Zuhörer anwesend sind, die sich vielleicht nicht so sehr im Detail auskennen –, wenn Sie hinzugefügt hätten, dass Sie all dem, was Sie hier mit wortrei­chem Pathos kritisieren, selbst zugestimmt haben! Im Jahr 1997 sind genau diese Din­ge, die Sie jetzt als Skandal und als ungeheuerlich bezeichnet haben, mit Ihrer Zu­stimmung (Abg. Scheibner: He? So was! Da muss man wirklich aufpassen!) – natür­lich mit Ihrer Zustimmung in dritter Lesung – beschlossen worden. (Abg. Dr. Trinkl: Verfassungsrechtlich abgesichert! – Abg. Scheibner: Die dritte Lesung gilt!)

Mit Ausnahme der Freiheitlichen Partei haben damals alle zugestimmt: Es haben die Sozialdemokraten zugestimmt, die Volkspartei hat zugestimmt, die damals noch im Parlament befindlichen Liberalen haben zugestimmt, und die Grünen – ich glaube, da­mals noch unter der Führung der Frau Klubobmann Madeleine Petrovic – haben dieser gemeinsamen Neuregelung zugestimmt. (Abg. Öllinger: Neuregelung! – Weitere Zwi­schenrufe bei den Grünen.)

Daher glaube ich, man sollte schon auch den Mut haben, zu den Beschlüssen, die man im Jahr 1997 gemeinsam getroffen hat, zu stehen. Was wir hier machen beziehungs­weise was die Parlamentsfraktionen von ÖVP und FPÖ heute vorgelegt haben, ist ein sehr vernünftiger, notwendiger Schritt in die gleiche Richtung wie bei allen anderen Systemen, nämlich: Anheben des Pensionsalters auf 65 Jahre; die gleichen Abschläge von 4,2 Prozent, wenn dieses gesetzliche Pensionsantrittsalter noch nicht erreicht ist; jene Situation, die auch Sie gefordert haben, nämlich dass es keine Doppelberechnun­gen geben kann – was diesen Skandal betrifft, da hat es nicht Ihres Weckrufes bedurft, sondern das ist von Herbert Scheibner und Willi Molterer bereits geklärt worden –; kei­ne Doppelanrechnung für Abgeordneten- und Ministerjahre. Es wurde ein spürbares Solidaropfer von uns angekündigt, und wir haben uns nach längeren Gesprächen auf 8 Prozent unterhalb der ASVG-Höchstgrenze und 15 Prozent kumuliert darüber geei­nigt.

Ich bin persönlich der Meinung, dass man mit dieser Lösung sehr gut auch vor der kri­tischen Öffentlichkeit in Österreich bestehen kann. Wir haben nicht unser Wort gebro­chen, im Gegenteil: Alle Versprechen wurden eins zu eins eingehalten, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Nun zur Beantwortung der konkreten Fragen:

Frage 1 beantworte ich mit: 94. – Allerdings sage ich dazu, dass ich nur über jene Per­sönlichkeiten Auskunft geben kann, für die der Vollzug beim Bundeskanzler liegt. Das gilt auch für die Beantwortung aller übrigen Fragen. Ich habe keinen Überblick darüber, was etwa die Abgeordneten betrifft. Diese werden bekanntlich vom Nationalrat selbst


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