Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 18. Sitzung / Seite 123

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bewertet und selbst verwaltet. Diesbezüglich müssten Sie Ihre Anfrage an die zustän­digen Stellen des Hohen Hauses richten.

Frage 2 fällt nicht in meine Zuständigkeit. Ich kann hier nur für den Bund sprechen.

Zur Frage 3: zirka 20.

Zur Frage 4a: 1997: 7,4 Millionen €, 1998: 7,7 Millionen €, 1999: 8,2 Millionen €, 2000: 8,8 Millionen €, 2001: 9,2 Millionen €, 2002: 9,2 Millionen €.

Zur Frage 4b: Für 2003 sind 9,5 Millionen € veranschlagt.

Zur Frage 4c: Diese Frage fällt – weil sie den Zuständigkeitsbereich der Länder be­trifft – nicht in meinen Ressortbereich.

Zur Frage 5: Im Jahr 1997 waren es 750 000 €, 1998: 450 000 €, 1999: 305 000 €, 2000: 137 000 €, 2001: 175 000 €, 2002: 180 000 €. – Man muss allerdings dazusa­gen, dass es eine schrumpfende Zahl, eine wesentlich zurückgehende Zahl von Per­sönlichkeiten ist, die in diesem System drinnen sind.

Für 2003 sind rund 220 000 € veranschlagt.

Insgesamt weiß ich – das kann ich mir aus dem Bundesgesetzblatt selbst ausrech­nen –, dass allein die Mitglieder dieses Hohen Hauses, 183 Abgeordnete, in etwa 1,1 Millionen € pro Jahr selbst einzahlen.

Zur Frage 6: 1997: 303 000 €, 1998: 126 000 €, 1999: 118 000 €, 2000: 178 000 €, 2001: 705 000 €, 2002: 702 000 €. Für 2003 sind 756 000 € veranschlagt.

Zu den Fragen 7 bis 11 habe ich Stellung genommen, weil ab 1997 überhaupt keine neu eintretenden Politiker mehr Politikerpensionsansprüche erwerben können.

Über die anderen Fragen habe ich zusammenfassend heute schon im Laufe meiner Erstpräsentation am Vormittag und jetzt bei der Begründung Stellung genommen. (Abg. Öllinger: Das geht nicht! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)

Zu den Fragen 12a und 12b: Diese Personenkreise sind identisch. Es sind acht Per­sonen.

Frage 13 beantworte ich mit Nein.

Frage 14 ist in der Beantwortung der Fragen 7 bis 11 inkludiert. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.28

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein. In dieser De­batte hat jede Fraktion die gleiche Redezeit. Die Einzelredezeit eines Abgeordneten darf 10 Minuten nicht überschreiten.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Die Uhr ist auf 10 Minuten eingestellt. – Bitte. (Abg. Ellmauer – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Pilz –: Na, das kann was werden! ... im alten System! Nutznießer!)

 


15.29

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt im Nationalrat etwas erlebt, was man laut Bundeskanzler als Erstprä­sentation bezeichnen sollte.

Was heißt „Erstpräsentation“ à la Schüssel? – Präzise Fragen gestellt zu bekommen (Rufe bei der ÖVP: Präzise Antworten!), einen ganzen Tag Zeit zu haben, sich auf die­se Fragen vorzubereiten (Abg. Freund: Präzise Antworten!), und dann hier zu erklä­ren: Ich hatte ohnedies schon andernorts eine Erstpräsentation!

 


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