Herr Kollege Gusenbauer! Herr Professor Van der Bellen hat hier an dieser Stelle wortreich argumentiert, warum er so stolz ist, kein Nutznießer des alten Systems zu sein. Ihm als Wirtschaftsprofessor muss ich sagen, das wäre auch gar nicht klug gewesen, denn § 10 des Pensionsgesetzes regelt nämlich, dass ein Universitätsprofessor dieser Republik je nach Alter mit 90 oder 100 Prozent des Letztbezuges in Pension geht, und daher wäre es nach den Deckelungsregelungen gar nicht so klug gewesen.
Das Neue Testament nennt den Pharisäer einen Schriftgelehrten, der zwar die Gesetze interpretiert und verkündet, sie aber auf sich selbst nicht anwendet. – Ich bin der Letzte, Herr Professor Van der Bellen, der Sie einen Pharisäer nennen möchte, aber ein Schriftgelehrter sind Sie allemal. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Ich darf die Grünen daran erinnern, dass diese Bestimmungen des Bezügegesetzes verfassungsgesetzlich abgesichert sind. Und trotzdem haben die Regierungsfraktionen die Diskussionen in der Öffentlichkeit und auch hier im Hohen Haus ernst genommen. Wir sind daran gegangen, eine Novelle des Bezügegesetzes zu diskutieren. Herr Klubobmann Molterer und Herr Klubobmann Scheibner haben wiederholte Male versucht, gemeinsam einen Antrag zu formulieren, nur es ist bisher – ich betone: bisher! – nicht gelungen. Wir haben jetzt einen Abänderungsantrag vorgelegt, der einfachgesetzlich möglich ist. Das, was einfachgesetzlich möglich ist, um die Bestimmungen für Politiker an jene aller anderen österreichischen Staatsbürger anzugleichen, liegt heute hier vor.
Der Herr Bundeskanzler hat darauf hingewiesen: Sie verlangen beispielsweise, Herr Kollege Öllinger, eine Durchrechnung über 40 Jahre. – Ich hoffe, dass es nicht Ihr Ernst ist, dass irgendein Politiker hier 40 Jahre tätig sein soll. (Abg. Brosz: Aber die Pension soll angepasst werden!) Stellen Sie sich vor, wie Sie oder ich in 40 Jahren aussehen werden. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.) Ich glaube nicht, dass sich die Bevölkerung darüber freuen würde und dass es für die Republik gut wäre. Wir wären sicher kein besonders positiver Beitrag mehr hier.
Sie haben den Abänderungsantrag bekommen. Er enthält sechs Punkte mit wesentlichen Einschnitten für Politiker, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich möchte sie hier nicht vorlesen und nicht vortragen, Sie kennen sie, sondern nur auf einen hinweisen: 15 Prozent Abzug für Politikerpensionen, auch 15 Prozent Abzug für Alt-Pensionisten, das ist ein wesentlicher Einschnitt. Wir haben uns aber mit Händen und Füßen dagegen gewehrt, Einschnitte in bestehende Pensionen in anderen Bereichen vorzunehmen.
Ich bedanke mich beim Herrn Bundeskanzler dafür, dass er hier Sicherheit gibt – es war nicht so selbstverständlich. Wir wissen, dass sehr viele Argumente draußen anders gelaufen sind, alten Leuten Angst gemacht wurde – wir haben das nicht gemacht. Der Herr Bundeskanzler hat von Anfang an festgestellt: In bestehende Pensionen wird nicht eingegriffen – Ausnahme: Politiker minus 15 Prozent.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition! Herr Klubobmann Cap! Herr Klubobmann Van der Bellen! Wir bitten Sie, diese Gespräche bis zur zweiten Lesung fortzuführen, wir laden Sie ein, eine gemeinsame Lösung zu finden. Der Vorschlag der Regierung liegt auf dem Tisch, Sie können ihn mittragen, Sie können ihn verbessern. Wir bitten Sie, diesen Auftrag und diese Einladung wirklich ernst zu nehmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
15.49
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort gemeldet. Bitte zuerst den zu berichtigenden und dann den tatsächlichen Sachverhalt vorzutragen.