Herrn Bundeskanzler, er hat es auch ganz deutlich gesagt –: Seit 1997 gibt es in Österreich keine Politikerpensionen mehr! (Zwischenruf des Abg. Öllinger.) Tun Sie daher nicht so, als wüssten Sie das nicht, tun Sie nicht so, als müssten Sie den Aufgeregten spielen, denn Sie haben überhaupt keinen Grund dazu, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Diese Regelung ist umgesetzt, und zwar auf Bundesebene, auf Landesebene und auf Gemeindeebene. Es war nicht einfach – das gebe ich zu –, den vielen Menschen, die sich für die Republik, für die Mitmenschen einsetzen, zu sagen: Nein, es gibt dafür keine Pension mehr!, aber es ist umgesetzt, es ist durchgetragen.
Worüber wir heute reden, sind Übergangsbestimmungen – meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, auch das wissen Sie – für Politiker, die bei In-Kraft-Treten des neuen Bezügegesetzes am 1. August 1997 bereits bestehende Ansprüche hatten, also diese Ansprüche vor diesem Zeitpunkt erworben hatten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in den letzten Tagen, Wochen und Monaten immer wieder über das Pensionssicherungsgesetz verhandelt. Wir haben sehr viele Diskussionen geführt, und bei diesen Diskussionen haben Schlagworte wie Vertrauensgrundsatz und Lebensplanung eine zentrale Bedeutung gehabt. Wir haben die Bedenken ernst genommen – der Herr Bundeskanzler hat es heute in der Früh hier im Hohen Haus ausgeführt – und konnten ein Paket auf den Tisch legen, das diesen Ansprüchen, Vertrauensschutz und Lebensplanung, auch gerecht werden kann. Nur: Dieser Vertrauensgrundsatz – und das sage ich als einer, der keinen Anspruch auf Politikerpension hat – muss für alle gelten, er muss auch für Politiker gelten, sehr geehrter Herr Kollege Öllinger. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Dieser Vertrauensgrundsatz muss gelten, ob man im Verhandlungsteam ist oder nicht, ob man der Opposition oder einer Regierungspartei angehört. Vertrauensschutz muss für alle in diesem Lande gelten, sehr geehrter Herr Kollege Öllinger, sehr geehrter Herr Kollege Pilz.
Ich bitte Sie um Folgendes: Hüten wir uns
davor, uns aus populistischen Gründen über gesetzliche Bestimmungen hinwegzusetzen,
denn sonst hört sich der Rechtsstaat auf, meine sehr geehrten Damen und Herren!
(Abg. Gradwohl: Wir werden Sie im Rahmen der weiteren Verhandlungen daran
erinnern!)
Noch etwas darf ich Ihnen sagen: Hüten wir uns davor, Herr Kollege Gradwohl, das politische Amt madig zu machen, denn es sollte auch in Zukunft attraktiv sein, sich mit seinen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten für dieses Land und für die Menschen dieses Landes einzubringen – egal, ob auf der Oppositionsbank oder als Mitglied einer Regierungspartei. Das ist die Botschaft, die ich Ihnen heute gerne mitgeben möchte. (Beifall bei der ÖVP.)
Die Opposition betont, sie möchte die
Diskussion ehrlich und aufrichtig führen – wir möchten das auch
tun –, aber, Herr Kollege Pilz, Sie selbst sind, soweit ich informiert
bin, im alten System, und Sie hätten damals die Möglichkeit gehabt, diesem
Antrag nicht die Zustimmung zu geben. (Rufe
bei den Grünen: Nein!) Warum hat Herr Kollege Pilz damals, im
Jahr 1997, nicht dagegen gestimmt (Abg.
Mag. Wurm: Er war nicht im
Nationalrat!), wenn es ihm solch ein Anliegen war, wie es ihm heute ist, wo
er auf der Oppositionsbank sitzt? (Abg.
Dr. Glawischnig: Er war im
Wiener Rathaus zu der Zeit!) – Okay, er hat sich also für das
Vaterland geopfert; noch schöner, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Abg. Dr. Gusenbauer: Was ist das für ein Unsinn?! Das ist kein Argument!)