Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 18. Sitzung / Seite 143

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900 000 € erhielte, kann er auch bei weitem auf seine Pensionsregelung verzichten. Und ich kenne mich da ein wenig aus – das können Sie mir glauben.

Meine Damen und Herren! Wenn ein Politiker mehrere Funktionen bekleidet – da braucht er nicht einmal einen großen Wahlkreis zu haben –, so ist er ein „Ämterkumu­lierer“, ein „Mehrfachbezieher“, ein „Privilegienritter“ und so weiter. – Wenn ein Mana­ger in seinem Betrieb erfolgreich verschiedenste Funktionen bekleidet, so verneigt man sich hochachtungsvoll in Ehrfurcht davor, was dieser Manager alles leistet, wie großar­tig er den Betrieb führt.

Meine Damen und Herren! Wenn eine Führungskraft in der Wirtschaft dies macht, ist diese eine interessante und leistungsbereite Führungskraft, vor der man Respekt hat. Diese Führungskraft muss man entsprechend bezahlen. Nur in der Politik sagt man: Pfui! – Alle bemühen sich, das Image selbst zu beschädigen – ganz gleich von welcher Fraktion, auch von der eigenen. Und dafür schäme ich mich manches Mal. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der SPÖ.)

Wenn ein TV-Journalist ungleich mehr verdient als ein österreichischer Minister, dann ist das entweder ein „Fernsehliebling“, ein „perfekter Fernsehsprecher“ oder sonst ein erfolgreicher Mann, eine erfolgreiche Frau. Respekt wird ihm/ihr entgegengebracht. Wenn ein Privater – ganz gleich ob als Arbeitnehmer, als Gewerbetreibender, als Bauer oder was auch immer – nur annähernd eine solche Stundenzahl aufzubringen hat wie jeder hier im Parlament, dann verneigt man sich in dessen Wohnort ehrfurchts­voll vor ihm und sagt: Das ist ein leistungsfähiger, fleißiger Mensch, hervorragend, vor dem haben wir Respekt! – Nur bei einem Politiker heißt es wiederum: furchtbar, ent­setzlich, katastrophal!

Meine Damen und Herren! Man kann es sich aussuchen, ob in Zukunft in diesem Haus nur mehr Beamte – ohne dass ich auch nur irgendetwas Negatives gegen Beamte sa­ge – oder Lehrer sitzen – und auch da hüte ich mich, über diese etwas Negatives zu sagen; wir sollten wissen, dass Pädagogen nicht immer ein leichtes Leben haben. Ich will es so formulieren: Ich will nicht haben, dass nur noch jene hier vertreten sind, de­ren Rück­kehrrecht – ganz gleich, wo – gesichert ist. Ich möchte auch nicht haben, dass nur noch Großgrundbesitzer oder Großindustrielle hier im Parlament sind, sondern ein Querschnitt aus allen Berufen. Und wenn ich das haben will, dann werde ich mich auch in Zukunft dazu bekennen müssen, dass die politischen Vertreter adäquat bezahlt wer­den und entsprechende Vergütungen erhalten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitli­chen.)

Niemandem würde es einfallen, dass ein VOEST-Generaldirektor, ein OMV-General­direktor oder ein Inhaber eines privaten Betriebes die gleiche Entschädigung, sprich dieselbe ASVG-Pension erhält wie der zuletzt eingetretene Arbeiter oder die zuletzt eingetretene Arbeiterin in seinem Betrieb. (Abg. Scheibner: Das zahlt aber nicht der Staat!)

Meine Damen und Herren! Ich sage ausdrücklich dazu: Gerade dieser Antrag nimmt Politikern – jetzt kann man sagen: zu Recht – dementsprechend etwas weg. Es werden viele Unebenheiten beseitigt, die vielleicht zu beseitigen sind. Ich sage auch ausdrück­lich: Respekt vor dem, was Herr Klubobmann Cap in Bezug auf die Arbeitsbedingun­gen des österreichischen Parlaments gesagt hat!

Ich habe mich erkundigt, wie es in Deutschland, von Rot-Grün geführt, aussieht. Dort be­kommt ein Abgeordneter eine Pension, wenn er 18 Jahre Bundestagszugehörigkeit hat, ab 55. Jedes Jahr weniger an Bundestagszugehörigkeit: ein Jahr später in Pensi­on. Die Bezugsfortzahlung läuft 18 Monate – nicht so, wie es in Österreich in Hinkunft sein wird, mit sechs und drei Monaten –, sofern der Abgeordnete 18 Jahre lang im


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