Steuern an ausländische Vertretungsbehörden
und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder
(Internationales Steuervergütungsgesetz – IStVG), ein Kohleabgabegesetz;
ein Bundesgesetz, mit dem vorübergehende Maßnahmen im Bereich des
Strafaufschubs getroffen werden, und ein Bundesgesetz über den Nachkauf von
Luftraumüberwachungsflugzeugen erlassen werden sowie das Bundesgesetz über den
Beirat für die Statistik des Außenhandels beim Österreichischen Statistischen
Zentralamt aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2003) (111 der Beilagen)
Präsident
Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu Punkt 1
der Tagesordnung.
Auf eine
mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort
gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer. Seine Redezeit
beträgt vereinbarungsgemäß 15 Minuten. – Herr Abgeordneter, Sie haben
das Wort. (Abg. Dr. Gusenbauer begibt sich mit einem Paket an Petitionen an den Nationalrat betreffend
Pensionsreform, das mit einem rot-weiß-roten Band verschnürt ist, zum
Rednerpult. – Abg. Großruck: Spargelrezepte sind da drinnen!)
10.05
Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Bundeskanzler hat vergangene Woche bei der Diskussion zur Pensionsreform darauf hingewiesen, dass in Österreich schon in den achtziger Jahren tief greifende Pensionsreformen gefordert wurden. – Ich verweise darauf, dass die letzte Pensionsreform, datiert aus dem Jahre 2000, noch nicht einmal drei Jahre alt ist – und der Herr Bundeskanzler hat im Jahre 2002 gemeint, diese Pensionsreform werde die Pensionen auf Jahrzehnte in Österreich sichern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die aktuelle Debatte zeigt, dass das, was auf Jahrzehnte gelten sollte, für den Herrn Bundeskanzler offensichtlich nicht einmal drei Jahre gehalten hat! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Frau Bundesministerin Rauch-Kallat hat noch in der Wahlauseinandersetzung im vergangenen Herbst gesagt, es stehe in dieser Legislaturperiode keine Erhöhung des Pensionsalters nach langer Versicherungszeit an. – Was die Regierung nun vorlegt, ist jedoch eine ganz massive Erhöhung des Pensionsalters nach langer Versicherungszeit. Die Versprechungen der Frau Rauch-Kallat haben keine drei Jahre, ja nicht einmal wenige Monate gehalten! Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Trotz all dieser Ankündigungen, die eigentlich die österreichische Bevölkerung darauf einstellen sollten, dass in der Frage der Pensionsreform längere Zeit nichts geschehen wird, gibt es eine große Bereitschaft in der österreichischen Bevölkerung zu einer Pensionsreform, und zwar dann, wenn eine solche dazu führt, dass die Pensionen langfristig finanzierbar sind, die Pensionsgerechtigkeit erhöht und damit auch der Lebensstandard der Menschen im Alter gesichert wird.
Das Problem ist nur: Die von der Bundesregierung vorgelegte Pensionsreform ist keine Pensionsreform, sondern eine höchst einseitige Pensionskürzung – und daher wird sie von der österreichischen Bevölkerung auch abgelehnt, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Die so genannten Eckpunkte dieser Pensionskürzungsreform bedeuten, dass die Pensionen nach langer Versicherungsdauer abgeschafft werden, dass Menschen, die in den nächsten Jahren in Pension gehen, damit rechnen müssen, dass ihre Pensionen um 10 bis 12 Prozent gekürzt werden (Abg. Großruck: Falsch!), dass jene Menschen, die heute unter 40 sind, damit rechnen müssen, dass sie irgendwann einmal nur Pen-