Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 13

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Steuern an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder (Internationales Steuervergü­tungsgesetz – IStVG), ein Kohleabgabegesetz; ein Bundesgesetz, mit dem vorü­bergehende Maßnahmen im Bereich des Strafaufschubs getroffen werden, und ein Bundesgesetz über den Nachkauf von Luftraumüberwachungsflugzeugen erlassen werden sowie das Bundesgesetz über den Beirat für die Statistik des Außenhandels beim Österreichischen Statistischen Zentralamt aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2003) (111 der Beilagen)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu Punkt 1 der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer. Seine Redezeit beträgt vereinbarungsgemäß 15 Minuten. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. (Abg. Dr. Gusenbauer begibt sich mit einem Paket an Petitionen an den Nationalrat betreffend Pensionsreform, das mit einem rot-weiß-roten Band verschnürt ist, zum Rednerpult. – Abg. Großruck: Spargelrezepte sind da drinnen!)

 


10.05

Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Bundeskanzler hat vergangene Woche bei der Diskussion zur Pensionsreform darauf hingewiesen, dass in Österreich schon in den achtziger Jahren tief greifende Pensions­reformen gefordert wurden. – Ich verweise darauf, dass die letzte Pensionsreform, da­tiert aus dem Jahre 2000, noch nicht einmal drei Jahre alt ist – und der Herr Bundes­kanzler hat im Jahre 2002 gemeint, diese Pensionsreform werde die Pensionen auf Jahrzehnte in Österreich sichern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die aktuelle Debatte zeigt, dass das, was auf Jahrzehnte gelten sollte, für den Herrn Bundeskanzler offensichtlich nicht einmal drei Jahre gehalten hat! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Frau Bundesministerin Rauch-Kallat hat noch in der Wahlauseinandersetzung im ver­gangenen Herbst gesagt, es stehe in dieser Legislaturperiode keine Erhöhung des Pensionsalters nach langer Versicherungszeit an. – Was die Regierung nun vorlegt, ist jedoch eine ganz massive Erhöhung des Pensionsalters nach langer Versicherungs­zeit. Die Versprechungen der Frau Rauch-Kallat haben keine drei Jahre, ja nicht ein­mal wenige Monate gehalten! Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Trotz all dieser Ankündigungen, die eigentlich die österreichische Bevölkerung darauf einstellen sollten, dass in der Frage der Pensionsreform längere Zeit nichts geschehen wird, gibt es eine große Bereitschaft in der österreichischen Bevölkerung zu einer Pen­sionsreform, und zwar dann, wenn eine solche dazu führt, dass die Pensionen langfris­tig finanzierbar sind, die Pensionsgerechtigkeit erhöht und damit auch der Lebensstan­dard der Menschen im Alter gesichert wird.

Das Problem ist nur: Die von der Bundesregierung vorgelegte Pensionsreform ist keine Pensionsreform, sondern eine höchst einseitige Pensionskürzung – und daher wird sie von der österreichischen Bevölkerung auch abgelehnt, meine Damen und Herren. (Bei­fall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Die so genannten Eckpunkte dieser Pensionskürzungsreform bedeuten, dass die Pen­sionen nach langer Versicherungsdauer abgeschafft werden, dass Menschen, die in den nächsten Jahren in Pension gehen, damit rechnen müssen, dass ihre Pensionen um 10 bis 12 Prozent gekürzt werden (Abg. Großruck: Falsch!), dass jene Menschen, die heute unter 40 sind, damit rechnen müssen, dass sie irgendwann einmal nur Pen-


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