Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 296

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13.50

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Her­ren! Herr Abgeordneter Öllinger, ich würde Ihnen wirklich einmal sehr gerne meinen per­sönlichen Lebenslauf sagen, dann würden Sie sicher meine berufliche Pension nicht in Frage stellen. Außerdem bin ich 63 Jahre alt, werde im Sommer 64 Jahre alt, also ich wollte, es würden alle Österreicher so lange arbeiten wie ich. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Öllinger: Das habe ich nicht gesagt, ich wollte etwas zu Ihren Pensionsversprechen wissen!)

Aber ich möchte mich heute eigentlich damit beschäftigen, welche falschen Daten, The­sen und so weiter von der Opposition in diesen beiden Tagen gekommen sind, denn ich bin wirklich erstaunt darüber, was die Opposition alles an kühnen Unterstel­lungen, an falschen Tatsachen zu uns, zu den Regierungsparteien herüberschaufelt und dass sie eigentlich noch immer glaubt, sie ist damit im Recht.

Zum Beispiel werfen Sie unseren Abgeordneten, die bis zuletzt verhandelt haben, vor, sie sind Umfaller. Mit welchem Recht machen Sie das? Warum bestreiten Sie die Mög­lichkeit, bis zuletzt, bis zur Beschlussfassung noch etwas Positives herauszuverhan­deln? (Abg. Öllinger: Es war ja nichts Positives!)

Frau Reitsamer, seinerzeit Vorsitzende des Sozialausschusses, hat bei der Pensions­reform 1997 gesagt: Ein Feilschen um bestmögliche Lösungen bis zum Schluss, dazu stehe ich! – Also in Ihrer eigenen Partei war das damals erlaubt, aber heute wollen Sie das bei uns in Frage stellen. (Abg. Riepl: Die ist nicht umgefallen, die hat etwas durchgesetzt!)

Herr Abgeordneter Nürnberger behauptet ganz kühn, die „Hackler-Regelung“ käme in dem Abänderungsantrag nicht vor. – Das stimmt überhaupt nicht! Er hat wieder einmal den Abänderungsantrag nicht genau gelesen. Auf Seite 2 steht: „vergleichbar der Re­gelung des § 607 Abs. 12 ASVG“. Das ist nichts anderes als die „Hackler-Regelung“! Ich würde Sie bitten, dass Sie ihm das ausrichten. Ich finde, dass man trotz dieser emotionell geführten Debatte möglichst bei der Wahrheit bleiben und nicht völlig unbe­wiesene, falsche Behauptungen in den Raum stellen sollte.

Oder: Frau Abgeordnete Kuntzl hat heute weinerlich dargestellt, wie sich Pensionisten mit einer 1 000-€-Pension beim Einkaufen und so weiter fühlen müssen. Natürlich wis­sen wir alle, dass das kein angenehmes Leben ist mit so wenig Pension. Aber hören Sie doch bitte einmal zu! Im Jahr 1998/99, in der XXI. GP, hat es eine Pensionsreform gegeben. Damals hat Frau Prammer gesagt: Für Personen mit einem geringen Pensi­onseinkommen gilt das bewährte Instrument der bedarfsorientierten Mindestsicherung, nämlich die Ausgleichszulage anzuwenden. – Also keine Rede davon, dass diese Min­destpension angehoben wird! (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter. – Abg. Groß­ruck – in Richtung SPÖ –: Zuhören und nicht so viel Blödsinn reden!)

Prammer sagte weiters: Personen mit einem Gesamtpensionseinkommen über 10 400 S – das sind 750 € – erhalten einen Sockelbetrag von 135 S. (Abg. Dr. Matz­netter: Sie kürzen jetzt bei denen!) – Das würde umgelegt bedeuten: 880 €. Sie haben damals überhaupt nichts dabei gefunden, dass es in Österreich Pensionis­ten mit einem Pensionseinkommen von unter 1 000 € gibt. Wir sind jetzt drei Jahre lang in der Regierung, und Sie verlangen von uns, dass es da noch Erhöhungen gibt! (Abg. Dr. Matznetter: Sie kürzen, Sie kassieren ab!) Das ist ganz einfach nicht fair von Ihnen, Herr Abgeordneter! Und wenn Sie noch so laut schreien, es wird nicht fairer!

Ich setze mich wirklich sachlich mit Ihnen auseinander. Herr Abgeordneter Bauer von der SPÖ hat gestern behauptet, diese Gesetze dienen dazu, die Gesellschaft zu spal­ten, die Spaltung voranzutreiben. – Nein, ganz im Gegenteil: Der Generationenvertrag soll erhalten bleiben. Der Generationenvertrag würde von den jungen Menschen, von


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