Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 340

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(2) Wenn sich die Zuerkennung oder die Bemessung des Arbeitslosengeldes als ge­setzlich nicht begründet herausstellt, ist die Zuerkennung zu widerrufen oder die Be­messung rückwirkend zu berichtigen. Dies bedarf der Bescheidform.’“

1. In Art. 83 Ziff. 21 des eingangs bezeichneten Gesetzesantrags entfallen in § 39a (1), erster Satz, die Worte „in den Jahren 2004 bis 2006“ sowie der § 39a Abs. 7.

2. Art. 85 Ziffer 3. und Ziffer 4. des eingangs bezeichneten Gesetzesantrags entfallen.

3. Art. 85 Ziffern 5. bis 7. des eingangs bezeichneten Gesetzesantrags erhalten die Bezeichnung 3. bis 5..

Begründung

Zu Z 1. und Z 3. bis 18.:

Das Vorhaben der Bundesregierung, im Zuge der Budgetdebatte 2003 im Schnellver­fahren eine Veränderung des Pensionsrechts herbeizuführen, ist gescheitert.

1. Die Gesetzesvorlage ist unausgegoren und in mehrfacher Hinsicht verfassungs­rechtlich bedenklich.

2. Die Verweigerung einer substantiellen Debatte mit den SozialpartnerInnen durch den Bundeskanzler sowie die fehlende Bereitschaft des Bundeskanzlers, auf die Vor­schläge der Sozialpartner einzugehen und Kompromisse zu suchen, hat das politische Klima in Österreich wesentlich verschlechtert.

3. Der Regierung ist es nicht gelungen, der betroffenen Bevölkerung zu erklären, wa­rum die von ihr beabsichtigten massiven Beschneidungen zukünftiger Pensionen in dieser Schärfe und vor allem in dieser Geschwindigkeit erfolgen müssten, wo doch der Bundesbeitrag zum Pensionssystem in den nächsten Jahren selbst nach Angaben der Bundesregierung unverändert bleibt.

4. Die Regierung könnte bisher nicht schlüssig erklären, warum es notwendig sei, ins­besondere Frauen mit derart harten Einschnitten bei zukünftigen Pensionen zu bestra­fen.

5. Die Regierung gelang bisher nicht der Nachweis, dass Pensionskürzungen von 30 und mehr Prozent für Menschen, die nach 2028 in Pension gehen werden, notwendig sein sollten, um das Pensionssystem zu sichern.

6. Die Bundesregierung verabsäumte es, festzustellen, dass ein in seinem Anteil am Bruttoinlandsprodukt gleich bleibender Bundeszuschuss zum Pensionssystem auch in Zukunft erhalten bleiben soll.

7. Die Bundesregierung konnte sich bisher nicht zum Bekenntnis durchringen, dass ein gesetzliches und solidarisches Pensionssystem auf Umlagebasis auch in Zukunft das wesentliche Kernelement der Altersversorgung bleiben soll.

8. Der Bundesregierung gelang es bisher nicht, ein glaubwürdiges und vertrauenser­weckendes Maßnahmenpaket zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit im Alter und zur Reduktion der Arbeitslosigkeit überhaupt vorzulegen, sodass befürchtet werden muss, dass die gesetzliche Anhebung des Pensionsantrittsalters zu einer Ausweitung der Arbeitslosigkeit führt.

9. Die Bundesregierung befand es bisher nicht für notwendig, zu erläutern, auf welche Weise Menschen mit geringem oder gar keinem Pensionsanspruch in Zukunft vor Al­tersarmut geschützt werden sollen.

10. Die Bundesregierung konnte sich bisher nicht zu einem Bekenntnis zu einer existenzsichernden Mindestpension für alle durchringen.

 


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