die ausgeschiedenen Kolleginnen und
Kollegen der Freiheitlichen Partei, die das Institut der Entgeltfortzahlung
konsumiert haben, obwohl sie Einkünfte aus Kapitalvermögen gehabt haben. (Zwischenruf
des Abg. Mag. Molterer.)
Ich gebe zu, dass damals, als 1997 das Bundesbezügegesetz beschlossen wurde, dieser Punkt der Entgeltfortzahlung wohl nicht genau genug geprüft wurde. Das tut mir deshalb Leid, weil ... (Abg. Scheibner: Aber Sie haben zugestimmt! Oder?) – Ja, selbstverständlich, nach wie vor stehe ich dazu.
Um es Ihnen noch einmal zu erklären, Herr
Kollege Scheibner: Das Bundesbezügegesetz und auch das Bezügebegrenzungsgesetz
in seinen wesentlichen Teilen, wenn ich einmal von § 11 des
Bezügebegrenzungsgesetzes und einigen Absätzen darin absehe – Übergangsbestimmungen,
sage ich nur –, sind in Ordnung, waren ein Fortschritt, ein absoluter Fortschritt.
(Abg. Scheibner: Auch ein Privileg!)
Wir haben uns gerade mit Herrn Kollegen Molterer – aber da haben Sie vielleicht nicht aufgepasst – darauf verständigt, dass es insgesamt ein Privileg ist, Politiker zu sein.
Ich stehe im Gegensatz zu Ihnen, Herr Kollege Scheibner, möglicherweise im Unterschied zu Ihnen, ich will Ihnen da nicht Unrecht tun (Abg. Scheibner: Nein, sicher nicht!), aber die Haltung der Freiheitlichen Partei war bisher, die Politikereinkommen, die Einkommen sind zu hoch.
Ich erinnere daran, was die Freiheitliche Partei in den letzten Jahren für ein Spektakel aufgeführt hat, um zu demonstrieren, die Einkommen sind zu hoch und deshalb zahlen wir freiwillig in die berühmte Kasse der Freiheitlichen Partei ein, in die dann eigentlich nichts eingezahlt wurde. Wenn Sie das entsorgt haben, soll mir das recht sein. (Abg. Scheibner: Nein, nein, nein!) Ich stehe dazu (Beifall bei den Grünen), Herr Kollege Scheibner, dass die Bestimmungen des Bundesbezügegesetzes und auch die wesentlichen des Bezügebegrenzungsgesetzes in Ordnung waren und deshalb im Jahr 1997 unsere Zustimmung gefunden haben.
Nicht unsere Zustimmung gefunden haben damals jene Übergangsbestimmungen des alten Bezügegesetzes, die 1997 weitere Übergangsbestimmungen erhalten haben, 2000 weitere Übergangsbestimmungen und jetzt, 2003, noch einmal Übergangsbestimmungen erhalten.
Das charakterisiert die ganze Crux. Das alleine wäre schon ausreichend, um sauber über einen bestimmten Zeitraum, wie es auch 1997 passiert ist, darüber zu diskutieren, welchen Weg wir wirklich einschlagen können, um die alten Ruhebezüge, die ja noch fortexistieren, und die Ansprüche auf Ruhebezüge, die erst in den nächsten Jahren beziehungsweise sogar Jahrzehnten eingelöst werden, so zu beenden, dass auch jenen, die diese Ansprüche noch nicht eingelöst haben, kein unmittelbarer Schaden daraus erwächst. Das wäre eine spannende Debatte gewesen.
Wir haben Vorschläge gemacht: Abschaffung – durchaus auch im Sinne dessen, wie es die Freiheitlichen vorgeschlagen haben – des alten Bezügegesetzes, Auszahlung der eingezahlten Beiträge, Verzinsung dieser eingezahlten Beiträge, Einlegen in eine Pensionskasse. Das hat nicht Ihre Zustimmung im Ausschuss gefunden. Aber da wir im Ausschuss, als wir darüber diskutiert haben, noch nicht einmal gewusst haben, was die von Ihnen vorgeschlagenen neuen Änderungen nach der Trägerrakete sein werden, kann ich es Ihnen nicht ersparen, Ihnen auch diesmal einen Abänderungsantrag zur Kenntnis zu bringen.
Wir wiederholen nicht das, was wir im Ausschuss eingebracht haben. Aber im Sinne dessen, Kollege Molterer, dass ÖVP-Funktionäre, FPÖ-Funktionäre, ÖVP- und FPÖ-Regierungsmitglieder uns eine Harmonisierung der Politikerpensionen mit den sonstigen Sozialversicherungspensionen versprochen haben, und im Sinne dessen, dass