diese Harmonisierung mit nichts oder mit fast nichts eingetroffen ist, mit Ausnahme einer sehr komplizierten Regelung bei der Angleichung des Pensionsantrittsalters, wo wir fünf oder sechs verschiedene Angleichungsformen haben, was nicht befriedigend ist – ich könnte Ihnen das jetzt im Detail erklären, tue es aber nicht, weil ich mir das sparen will –, muss ich sagen, da gäbe es auch noch andere Möglichkeiten. Aber immerhin, ein Versuch war es. Zufrieden stellend war es nicht. Aber abgesehen davon, es ist nichts gekommen.
Besonders enttäuschend finde ich – im Unterschied zu den Kolleginnen und Kollegen von der sozialdemokratischen Fraktion – die Regelung mit dem Solidarabschlag. Das ist ein Hohn! Wenn bei Bezügen oder Bezugsteilen, wie es im Gesetz heißt, bis 3 300 € der zusätzliche Solidarbeitrag 1 Prozent ist, dann werden auch jene Teile über diesen 3 300 €, die jetzt zusätzlich mit 8 Prozent belegt werden, insgesamt nicht verhindern können, dass der zusätzliche Solidarabschlag bei sehr hohen Politikerpensionen – sagen wir 10 000 oder 11 000 € – 5 bis 6 Prozent nicht übersteigen kann. Das wissen Sie.
In der politischen Debatte in den vergangenen Wochen wurde von allen Parteien – Sie können es nachrechnen – der Regierung versprochen, es wird einen spürbaren zusätzlichen Solidarabschlag geben, einen zweistelligen Solidarabschlag, und herausgekommen ist für Pensionen von 12 800 € ein zusätzlicher Solidarabschlag von etwas über 6 Prozent! Bei 10 000 € sind es zwischen 5 und 6 Prozent, rechnen Sie es nach, weil jene Teile unter 3 300 € nur ein zusätzliches Prozent haben. (Abg. Mag. Molterer: Das stimmt einfach nicht!) Ich betone: zusätzlich! Wir diskutieren aber über Zusätzliches, nicht über Altes.
Beim vorigen Tagesordnungspunkt haben wir auch nicht darüber diskutiert, welche Verluste die ASVG-, GSVG- und BSVG-Pensionisten seit 1997 schon erlitten haben. Da haben wir das auch nicht aufsummiert. Die haben das auch schon schlucken müssen, meine sehr geehrten Damen und Herren, was insgesamt an Pensionsverschlechterung gekommen ist. (Beifall bei den Grünen.) Daher kann ich einen Solidarabschlag nicht zweimal anrechnen. Und was Sie jetzt beschließen, ist ein zusätzlicher Solidarabschlag von einem Prozent beziehungsweise maximal 8 Prozent für die restlichen Teile. Das ist eindeutig zu wenig.
Es gäbe noch genügend Bestimmungen, etwa
jene unsinnige Bestimmung, die Sie jetzt zum Prinzip erheben, dass jemand, der
hier herinnen sitzt und einen Ruhebezug erhält, in der Regel eine Minister-
oder Staatssekretärspension erhält, in Zukunft nur mehr als Politpensionist
hier sitzt, nämlich mit dem Ruhebezug. Dass der Aktivbezug gekappt wird, das
versteht doch niemand. Wenn ich hier herinnen sitze und als aktiver Politiker
tätig bin, dann hat der Ruhebezug zu ruhen, das ist doch selbstverständlich! (Beifall
bei den Grünen.)
Sie von ÖVP und FPÖ machen das Gegenteil, meine sehr geehrten Damen und Herren – und ich sage Ihnen auch den Grund, warum Sie das tun: In der Regel ist der Ruhebezug höher als der Aktivbezug, und deshalb machen Sie das.
Das zeigt, dass Sie sich irrsinnig schwer von Ihren Privilegien verabschieden – von den Privilegien, die nur wenige hier herinnen haben, weil die meisten inzwischen im neuen System, nämlich im ASVG-System beziehungsweise in einer Pensionskasse sind. Ich hätte mir auch gewünscht, dass alle in eine Pensionskasse überwechseln müssen, damit sie dann das mitmachen, was die PensionskassenbezieherInnen außerhalb des Parlaments mitmachen, nämlich von Ihnen auch noch mit der Aufhebung der garantierten Mindestverzinsung bestraft zu werden.
In der Schweiz gibt es bei den Pensionskassen eine garantierte Mindestverzinsung in der Höhe von 3,25 Prozent. In Österreich gab es bis jetzt eine von 1,75 Prozent, diese