Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 408

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In puncto vorliegende Pensionsreform sind wir der Meinung, dass sie nicht nur nicht ausreichend, sondern stellenweise sehr schlecht ist, wie Kollege Öllinger ausgeführt hat. Ich nenne nur ein Beispiel:

Rüstigste Abgeordnete, „beste Redner“ im Haus, werden mit einem Ruhebezug aus­gestattet. Ist das sinnvoll? Ist das gerecht? Ist das gescheit? Urteilen Sie selbst! Der „beste Redner“ im Haus bekommt einen Ruhebezug. (Abg. Scheibner: Das war euer System! Das war die Pensionsregelung der Grünen!) Halten Sie in Zukunft hier „Ruhe-Reden“? Oder halten Sie aktive Reden und nehmen Sie den Aktivbezug? – Er wird es wahrscheinlich nicht machen, weil es ihm das Gesetz womöglich verbietet, weil er das nehmen muss. So haben Sie Ihre „Reform“ hingeschwindelt. – Es wird eben einfach nicht besser!

Es ist ja, und das ist der eigentliche Grund meines Redebeitrages – Sie haben mich bis jetzt mit Ihren Vorreden nur aufgehalten, denn dazu muss man ja auch etwas sagen –, ganz einfach: Sie haben versucht, einen Keil hineinzutreiben, und gemeint, dass Öllin­ger etwas anderes wollte als andere im grünen Klub. Dazu sage ich Ihnen Folgendes: Es ist immer so, dass diejenigen, die vom schlechten Gewissen geplagt sind – davon haben Sie heute ja genug mit, ich weiß –, zunächst auf die Aufdecker losgehen. Es war noch nie anders!

Kollege Öllinger hat in der Frage Politikerpensionen – so wie ich in der Frage Gehalts­fortzahlungen im Rechnungshofausschuss – darauf hingewiesen, was da droht. (Abg. Scheibner: Warum wollt ihr die Gehaltsfortzahlung weiter haben?) Da haben Sie noch davon gesprochen, im Clinch liegend mit Ihrem Regierungspartner, dass man das Ganze dem Verfassungskonvent übertragen möge. Wissen Sie was? Seien Sie relativ bescheiden! (Abg. Scheibner: Wofür? Wo?) Die FPÖ hat mit der ÖVP am Anfang der neu aufkeimenden Debatte um die Politikerprivilegien, als wir diese wieder festgestellt haben, gesagt, das möge der Verfassungskonvent behandeln. Das haben Sie wochenlang vor sich hergetragen, weil Sie sich nicht einig geworden sind.

Deshalb: Seien Sie lieber dankbar für unsere Interventionen und zeigen Sie nicht mit dem Finger auf uns! Seien Sie dankbar dafür, dass wir Österreich diese Peinlichkeit erspart haben, dass Sie, weil Sie sich mit dem Regierungspartner in Sachen Privi­legienabbau nicht einigen konnten, einen Verfassungskonvent damit belasten wollten! So war die Geschichte. Gehen Sie in sich! (Beifall bei den Grünen.)

Überdenken Sie lieber Ihr Abstimmungsverhalten in dritter Lesung! (Beifall bei den Grünen.)

20.39

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe diese Debatte.

Wir kommen zu den Abstimmungen über den Gesetzentwurf in 116 der Beilagen.

Herr Abgeordneter Dr. Cap hat ein Verlangen auf getrennte Abstimmungen gestellt. – Diesem Verlangen ist Rechnung zu tragen.

Ferner haben die Abgeordneten Marek, Walch, Kolleginnen und Kollegen einen Abän­derungsantrag zu Artikel 2 Ziffer 3 eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Öllinger und Fraktion einen Zusatzantrag einge­bracht, der sich auf die Einfügung neuer Ziffern in Artikel 1 bezieht.

Daher wird zunächst über den Zusatzantrag der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, danach über die von dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betrof­fenen Teile des Gesetzes und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten


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