Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 22. Sitzung / Seite 50

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Das ist der wichtigste Punkt in diesem Budgetbegleitgesetz, dass wir die Pensionen für die jüngeren Generationen nachhaltig sichern, aber zugleich auch eine Überführung in ein neues Pensionssystem sichergestellt haben. Und eine Harmonisierung steht eben­falls an. – Das sind wichtige Komponenten, die in diesen Budgets enthalten sind. (Bei­fall bei den Freiheitlichen.)

Geschätzte Damen und Herren! Der Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist ebenfalls mit integriert und stellt eine wichtige Kompo­nente dieses Budgets dar.

Zur Steuerreform möchte ich eines sagen: Es wird mittels dieser Maßnahmen gewähr­leistet, dass Einkommensbezieher besser gestellt werden und dadurch auch die Kauf­kraft in Österreich gestärkt wird, was wiederum die österreichische Wirtschaft ankur­belt. Es gibt wesentliche Änderungen im Einkommensteuergesetz. Bruttojahresein­kom­men in der Höhe von bis zu 14 500 € werden steuerfrei gestellt, und jene von bis zu 21 800 € werden steuerlich entlastet. Das ist ein wesentlicher Schub. Das ist eine gute Basis für den Wirtschaftsaufschwung in Österreich. Die Maximalentlastung für die Selbständigen beträgt 580 € pro Jahr, 475 € bei Nichtselbständigen und 450 € bei den Pensionisten. Das gleicht wiederum kleinere Verluste, die wir schon im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes bei der Pensionsreform minimiert haben, indem die Verluste gedämpft werden, aus.

Geschätzte Damen und Herren! Von dieser Senkung werden 1,65 Millionen Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen beziehungsweise begünstigt sein, davon sind zirka 350 000 Alleinverdiener oder -erzieher. Das ist, Frau Kollegin, auch für Sie wichtig zu wissen, dass das wesentliche Verbesserungen beinhaltet. Es sind zirka 730 000 Pensionisten – davon sind wiederum 115 000 Alleinverdiener – und 60 000 Selbständige – davon sind wieder 12 000 Alleinverdiener –, die merklich davon profitieren.

Es fallen zirka zwischen 180 000 und 200 000 Personen komplett aus der Steuer­pflicht. Wenn da jemand sagt, dass das nicht positiv sei, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Für nicht entnommene Gewinne wird ein begünstigter Steuersatz eingeführt, nämlich der halbe Durchschnittssteuersatz – begrenzt bis zu einem Wirtschaftsjahr – für das gestiegene Eigenkapital bis zu höchstens jeweils 100 000 €. Bei nachträglichem Sin­ken des Kapitals – ausgenommen sind natürlich Verluste – kommt es zur Nach­ver­steuerung.

Zu den Studiengebühren, die in der Vergangenheit oft bekrittelt wurden: Ich bin auch dafür, dass Berufstätige ihre Studiengebühren für ein ordentliches Universitätsstudium absetzen können, weil diese Menschen gegenüber anderen Studierenden gehandicapt sind.

Die Anschlusskosten und Grundgebühren im Bereich der Breitbandtechnologie werden ebenfalls zeitlich befristet als Sonderausgaben abzugsfähig gemacht. Das halte ich auch für sehr gut.

Die Änderung der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge wird ein wichtiger Faktor sein.

Es gibt noch wesentliche Änderungen beim Bundespflegegeldgesetz, aber da habe ich noch die Gelegenheit, mich im Zuge der Beratungen über soziale Sicherheit und Gene­rationen dazu zu äußern. Ebenfalls werde ich zum Arbeitslosenversicherungsgesetz, zur Änderung des Arbeitsmarktservicegesetzes und so weiter am Nachmittag noch Stellung nehmen.

 


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