Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 22. Sitzung / Seite 118

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Um größtmögliche Sicherheit bei der Abwicklung der Verfahren zu erreichen, wurde eine auf Vergaberecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei damit und mit dem Ab­schluss des Vertrages beauftragt.

Sie fragen, wie viele Juristen wir im BMF haben. – Wir haben 144 Juristen. Kein Einzi­ger davon ist ausschließlich mit Vergabeverfahren befasst. Es gibt keine reine Verga­beabteilung in meinem Ressort, weil dies auf Grund der geringen Anzahl zu den sonst anfallenden Aufgaben zählt. Daher ziehen wir nur in Einzelfällen externe Vergabespe­zialisten hinzu.

Ich darf Ihnen sagen, dass es auch falsch ist, dass wir das ressortinterne Know-how dabei nicht nützen würden. – Ganz im Gegenteil: Der Großteil der Auftragsvergaben wird völlig ohne Beiziehung externer Experten rein hausintern nach dem Bundesverga­begesetz 2002 abgewickelt. Lediglich bei der Vergabe hoch komplexer Dienstleistun­gen, in denen der exakte Leistungsgegenstand aus fachlichen Gründen erst im Zuge des damit notwendig werdenden Verhandlungsverfahrens festgelegt werden kann, werden externe Berater beigezogen.

Ich darf Ihnen sagen, auch hier gibt uns der Erfolg Recht, weil in keinem einzigen die­ser Verfahren die Zuschlagsentscheidung erfolgreich angegriffen wurde. Jeder Zu­schlag, den wir erteilt haben, hat gehalten. Sie wissen, das spart wirklich Kosten im Vergleich dazu, wenn ein Verfahren aufgehoben wird und ein neues entsprechend durchgeführt werden muss.

Zur Frage 10:

Wir haben im Zusammenhang mit der Restrukturierung der ÖBB drei Rechtsgutachten eingeholt. Sie fragen: Warum drei und warum von verschiedenen Juristen? – Das ist sehr einfach, weil nämlich die Reform der Eisenbahn verschiedene spezifische Rechts­bereiche berührt, zum Beispiel das EU-Eisenbahnrecht, das EU-Beihilfenrecht, das Vergaberecht sowie gesellschaftsrechtliche Aspekte, und dies folglich ein hoch­komple­xer Prozess ist. Ich darf darauf hinweisen, dass die Österreichischen Bundes­bahnen vom Steuerzahler jährlich einen Zuschuss von 4,1 Milliarden € erhalten. Exter­ne Spe­zialisten haben uns nun dabei geholfen, ein Einsparungspotential von 400 Mil­lionen € zu identifizieren, und wir werden jetzt an eine entsprechende Umset­zung herangehen.

Ich sage Ihnen: Jeder Euro, den wir in die Restrukturierung der ÖBB investieren, ist ein gut angelegter Euro, denn Sie haben uns ein unproduktives und schlecht geführtes Unternehmen übergeben! Wir werden die Kosten für den Steuerzahler zurückführen und ein produktives und gut geführtes Unternehmen daraus machen. (Beifall bei Abge­ordneten der ÖVP und der Freiheitlichen.)

Zur Frage 12:

Ich war ganz fasziniert, als Sie gesagt haben, dass Professor Marin, ein anerkannter Sozialrechtsexperte, PR für uns macht. – Er sagt zwar oft, dass der Bundeskanzler und die Bundesregierung Recht haben, aber ich glaube, er sagt das mit der kritischen Dis­tanz eines Professors und eines großen Experten. Ich darf Ihnen daher sagen: Sein Institut, dem übrigens 20 Staaten angehören, die sich daran auch finanziell beteiligen – und Österreich ist einer dieser Staaten –, wird von uns ganz normal mit einer jährlichen Grundsubvention gefördert, so wie das auch beim Wifo, beim IHS und beim WIW der Fall ist. Das heißt: Wenn Sie sagen: Streichen Sie die Subventionen für das Wifo, für das IHS und für das Europäische Zentrum für Wohlfahrtspolitik!, dann ist das Ihre Poli­tik. Wir werden das nicht machen! Wir schätzen diese Institute, wir unterstützen sie, denn sie liefern gute Arbeit. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP und der Freiheitli­chen. – Abg. Neudeck: Die arbeiten effizienter als „Euroteam“!)

 


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