Um größtmögliche Sicherheit bei der Abwicklung der Verfahren zu erreichen, wurde eine auf Vergaberecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei damit und mit dem Abschluss des Vertrages beauftragt.
Sie fragen, wie viele Juristen wir im BMF haben. – Wir haben 144 Juristen. Kein Einziger davon ist ausschließlich mit Vergabeverfahren befasst. Es gibt keine reine Vergabeabteilung in meinem Ressort, weil dies auf Grund der geringen Anzahl zu den sonst anfallenden Aufgaben zählt. Daher ziehen wir nur in Einzelfällen externe Vergabespezialisten hinzu.
Ich darf Ihnen sagen, dass es auch falsch ist, dass wir das ressortinterne Know-how dabei nicht nützen würden. – Ganz im Gegenteil: Der Großteil der Auftragsvergaben wird völlig ohne Beiziehung externer Experten rein hausintern nach dem Bundesvergabegesetz 2002 abgewickelt. Lediglich bei der Vergabe hoch komplexer Dienstleistungen, in denen der exakte Leistungsgegenstand aus fachlichen Gründen erst im Zuge des damit notwendig werdenden Verhandlungsverfahrens festgelegt werden kann, werden externe Berater beigezogen.
Ich darf Ihnen sagen, auch hier gibt uns der Erfolg Recht, weil in keinem einzigen dieser Verfahren die Zuschlagsentscheidung erfolgreich angegriffen wurde. Jeder Zuschlag, den wir erteilt haben, hat gehalten. Sie wissen, das spart wirklich Kosten im Vergleich dazu, wenn ein Verfahren aufgehoben wird und ein neues entsprechend durchgeführt werden muss.
Zur Frage 10:
Wir haben im Zusammenhang mit der Restrukturierung der ÖBB drei Rechtsgutachten eingeholt. Sie fragen: Warum drei und warum von verschiedenen Juristen? – Das ist sehr einfach, weil nämlich die Reform der Eisenbahn verschiedene spezifische Rechtsbereiche berührt, zum Beispiel das EU-Eisenbahnrecht, das EU-Beihilfenrecht, das Vergaberecht sowie gesellschaftsrechtliche Aspekte, und dies folglich ein hochkomplexer Prozess ist. Ich darf darauf hinweisen, dass die Österreichischen Bundesbahnen vom Steuerzahler jährlich einen Zuschuss von 4,1 Milliarden € erhalten. Externe Spezialisten haben uns nun dabei geholfen, ein Einsparungspotential von 400 Millionen € zu identifizieren, und wir werden jetzt an eine entsprechende Umsetzung herangehen.
Ich sage Ihnen: Jeder Euro, den wir in die Restrukturierung der ÖBB investieren, ist ein gut angelegter Euro, denn Sie haben uns ein unproduktives und schlecht geführtes Unternehmen übergeben! Wir werden die Kosten für den Steuerzahler zurückführen und ein produktives und gut geführtes Unternehmen daraus machen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP und der Freiheitlichen.)
Zur Frage 12:
Ich war ganz fasziniert, als Sie gesagt haben, dass Professor Marin, ein anerkannter Sozialrechtsexperte, PR für uns macht. – Er sagt zwar oft, dass der Bundeskanzler und die Bundesregierung Recht haben, aber ich glaube, er sagt das mit der kritischen Distanz eines Professors und eines großen Experten. Ich darf Ihnen daher sagen: Sein Institut, dem übrigens 20 Staaten angehören, die sich daran auch finanziell beteiligen – und Österreich ist einer dieser Staaten –, wird von uns ganz normal mit einer jährlichen Grundsubvention gefördert, so wie das auch beim Wifo, beim IHS und beim WIW der Fall ist. Das heißt: Wenn Sie sagen: Streichen Sie die Subventionen für das Wifo, für das IHS und für das Europäische Zentrum für Wohlfahrtspolitik!, dann ist das Ihre Politik. Wir werden das nicht machen! Wir schätzen diese Institute, wir unterstützen sie, denn sie liefern gute Arbeit. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP und der Freiheitlichen. – Abg. Neudeck: Die arbeiten effizienter als „Euroteam“!)