Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 22. Sitzung / Seite 117

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Zweiter Punkt: nicht entnommene Gewinne, deutliche Begünstigung, mehr Eigenkapi­tal, mehr Möglichkeit, in die Betriebe zu investieren. – Das war ein Ergebnis des Klein- und Mittelbetriebsprozesses.

Dritter Punkt: Senkung der Lohnnebenkosten. – Das war ein Ergebnis des Klein- und Mittelbetriebsprozesses.

Daher: Wir gehen hinaus, wir reden mit unseren Unternehmern und wir setzen es da­nach auch ganz konkret um. Es zahlt sich aus: für die Betriebe, für die Wirtschaft, für die Arbeitnehmer. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Was die Frage 5 betrifft, so darf ich darauf verweisen, dass diese Informationsoffensi­ve in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes fällt und die Kosten unter den Grenzen liegen, bei denen gemäß Bundeshaltsgesetz das Bundesministerium für Finanzen mit zu befassen wäre. Daher ersuche ich um Verständnis, wenn ich Ihnen die Daten mangels Wissens nicht weitergeben kann, darf aber betonen – so wird uns vom Bundeskanzleramt mitgeteilt –, dass für die Erstellung der Kreativleistungen nicht ein­mal eine Agentur beauftragt wurde (Abg. Öllinger: Das merkt man Gott sei Dank auch!), sondern weil man sparsam wirtschaftet, hat man das selbst gemacht und nur für die technische Umsetzung eine Produktionsfirma beauftragt. Auch hier sieht man: Sparsames Wirtschaften setzt sich durch, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Zur Frage 6:

Sie fragen nach, warum wir ausgliedern, warum wir externe Beratungsleistungen zu­kaufen. – Wir tun das nur dann, meine Damen und Herren, wenn es um hoch ambitio­nierte Reformprogramme geht, wenn es um komplexe Reformschritte mit großer wirt­schaftlicher Tragweite geht. (Abg. Öllinger: Senkung der Lohnnebenkosten – dazu brauchen Sie eine Beratung!?) Bei unserem Arbeitsprogramm betreten wir in vielen Fällen Neuland. Wir haben, wie Sie wissen, einen Reformstau übernommen, haben die Ärmel aufgekrempelt und sind die Arbeit angegangen.

Deswegen möchte ich nochmals anmerken: Die Kosten für diese Beratungsleistungen sind oftmals bereits im ersten Jahr verdient. Aus fachlicher Sicht wäre es bei diesen schwierigen Projekten, die wir angegangen sind, trotz der – da gebe ich Ihnen Recht, Herr Abgeordneter Cap – hervorragenden allgemeinen Fachkompetenz, die es im BMF gibt, nicht verantwortlich gewesen, hätten wir nicht zusätzliches, hoch spezialisiertes Experten-Know-how zugekauft.

Zur Frage 7:

Sie behaupten bereits das x-te Mal, dass wir drei Beratungsunternehmen mit dem Ver­kauf der Bundeswohnungen beauftragt hätten. – Das ist nicht richtig, sondern wir ha­ben in einem EU-weiten Ausschreibungsverfahren mit einer Beratungsfirma, nämlich mit Lehman Brothers, einen Vertrag zur bestmöglichen Veräußerung der Anteile an den landeseigenen Wohnbaugesellschaften abgeschlossen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wenn sich dieses Unternehmen bei der Durchführung dieses Auftrags weiterer Subunternehmer bedient, ist das natürlich zulässig, verursacht dem Bund aber keine weiteren Kosten.

Die Fragen 8, 9 und 11 darf ich zusammen beantworten.

Ich darf hinzufügen, dass ich mich bereits mehrfach in parlamentarischen Anfragen dazu geäußert habe, und möchte noch ergänzen, dass wir auf Grund der Komplexität dieses Verfahrens und zur Wahrung größtmöglicher Transparenz und Objektivität eben zwei Universitätsprofessoren mit der Evaluierung der Angebote beauftragt haben, die dabei ihr externes Fachwissen mit einbringen konnten.

 


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